Textfeld
Rechtliche Bewertung der Mittel zur Eindämmung von "Corona"
Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht
Warnung zu Vernunft, Verhältnismäßigkeit und Wachsamkeit
Mit einer Verfassungsklage wollte eine Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Beate Bahner gegen die offiziellen Maßnahmen vorgehen, die wegen des Coronavirus das öffentliche Leben beschränken (übrigens nur eine Klage von vielen diesbezüglich). Diese verletzten die Grundrechte aller Bundesbürger, weshalb sie am 8.4.20 Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt hatte. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 755/20.
Neben einem offenen Brief u.a. an Kanzlerin Merkel hatte Sie eine für den Bürger allgemeinverständliche Begründung gefasst.
Aktuell wurde Sie dann am 12.4, am Ostersonntag (!) spontan von der Heidelberger Polizei aufgegriffen. „Sie wirkte verwirrt“, wie es in den Medien später hieß. Man verpasste ihr, nach eigenen Aussagen, Handschellen und fuhr die "Verwirrte" direkt in die Psychiatrie der Heidelberger Uniklinik. Hier wird sie bis zur Stunde vorübergehend, aber vielleicht dauerhaft, beobachtet... UNGLAUBLICH !
Die Klage war lt. BVerfassG zulässig , der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde aber am 9.4.20 abgelehnt. In der Begründung wurden zwar die massiven Eingriffe in die Grundrechte eingestanden aber in "Abwägung" wegen der möglichen gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung im Falle einer Stattgabe der Verfügung abgelehnt...:
Auszug aus der Begründung:
(...) "Erginge demgegenüber die beantragte einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Regelungen unterbunden werden soll, obwohl diese Verhaltensbeschränkungen mit der Verfassung vereinbar wären. So dürften dann insbesondere Einrichtungen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Schließungen beeinträchtigt wird, wieder öffnen, viele Menschen ihre Wohnung häufiger verlassen und auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufiger stattfinden. Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen (ausführlich dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2020 - 6-VII-20 -, Rn. 16 f.) erheblich erhöhen."
Das BVerfG wägt dabei möglichen Folgen einer unkontrollierten Ausbreitung einer Epedemie schwerer als eine "zeitweise" Aufhebung von Grundrechten... bewertet allerdings dabei nicht die möglichweise noch schwerwiegenderen Folgen von wirtschaftlichen "Kollateralschäden".
Somit folgt das BVerfG ausschließlich dem Narrativ des Robert-Koch-Institutes, diese Pandemie könne nur dadurch kontrolliert werden, wenn die Verbreitung so lange wie möglich gebremst würde, und das eben mit Hilfe solcher Maßnahmen:
"Der weiteren Verbreitung des Corona-Virus muss mit aller Macht entgegengewirkt werden. Die Ansteckungskurve darf keinesfalls dramatisch ansteigen, sondern muss zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung möglichst flach gehalten werden. Öffentliche Ansammlungen von Personen in geschlossenen Räumen sind daher auf jeden Fall zu vermeiden und zu unterbinden."
Dieser Sicht folgen aber bei weitem nicht alle Mediziner, viele stehen dem mehr als kritisch gegenüber.
Prof. Dr..med. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. H. Matthes , Dr. med. Claus Köhnlein , sind nur einige der Kritiker, die sich dazu äußern.Da aber derzeit immer noch keine genauen Daten und somit keine Referenz existiert, ist diese Sichtweise zudem erst mal rein fiktiv.
Und auf Grund einer grundsätzlich fiktiven Behauptung ist es mehr als fraglich, ob solche massiven Eingriffe in die Grundrechte bzw. der Demokratie dann zu rechtfertigen sind.
Es muß dabei auch grundsätzlich immer die Gefahr in Betracht gezogen werden , daß solche Narrative auch vorgeschoben werden könnten, um eben Grundrechte einzuschränken...die Vergangenheit zeigt deutlich, daß so etwas immer wieder vorkam. Nach Gründen zu fragen ist dabei erst einmal nicht notwendig.Ein Staatssystem, auch wenn es sich Demokratie nennt, kann niemals für sich selber garantieren, daß es nicht auch mißbraucht werden könnte.
Und heißt es nicht immer hinterher, warum wurden nicht den Anfängen gewehrt? Und das aus der Geschichte gelernt werden soll? Wenn daß so ist, dann müssen wir immer wachsam sein, auch heute. Wer die Geschichte objektiv studiert, ohne Scheuklappen, Tabus und Denkverbote, der wird zweifellos zu dem Ergebnis kommen (müssen) , daß wir auch heute nicht nur von Freunden quasi "umzingelt" sind, wie uns der fast ohrenbetäubende Klang aus allen öffentlichen Kanälen immer wieder vorgeigt.
Womit wir bei den Medien sind. Die Presse stürzt sich förmlich auf jeden "Corona-Fall", würde am liebsten jedem einzelnen eine extra Seite widmen.. so in einer Lokalzeitung am 1.4.20: " Erster Corona-Toter in der Wetterau ! ". Zwei Seiten weiter wird dann plötzlich ein Fall ausgegraben, der 20 Jahre zurückliegt (!) , der Fall eines Kindermordes.
Es ist offenkundig, was die Presse hier macht: Möglichst viel Angst und Panik verbreiten, offensichtlich aus Sensationsgier und somit - vorsätzlich!
Objektivität, Deeskalierung oder gar Kritiker - Fehlanzeige. Aber was will man von einer Presse erwarten, die finanziell abhängig ist, zugleich unter dem Deckmantel der "Pressefreiheit" unantastbar- , an sich selber zwar hohe Ansprüche über einen sogenannten "Pressekodex " stellt, das aber freiwillig (Beispiel: FSK !) tut und im sogenannten Presserat, der darüber wachen soll, der Bock zum Gärtner gemacht wird und der "Pressekodex" in keinster Weise justiziabel ist ? Die "Sanktionsmöglichkeiten" des Presserates sind eine Lachnummer: Presserat Sanktionsmoeglichkeiten . Der Pressekodex müsste im Hessischen Pressegesetz verankert sein, dann wäre er justiziabel, dort werden Sie aber von so hohen Ansprüchen wie einen "Wahrhaftigkeitsanspruch" aus dem Kodex nichts finden ! Dieser "Kodex" gehört daher in jedes Pressegesetz ! HPresseG . Tiefere Kritik an den Medien finden sie im Kapitel Medienkritik
Diese Klage ist daher angesichts aller kritischen Stimmen und möglicher unkontrollierbarer Folgen durch die wirtschaftlichen "Kollateralschäden" fast schon eine Notwendigkeit, die im Sinne aller Bürger steht.
Kritik von Medizinern und Wirtschaftsfachleuten
Einer solcher Kritiker ist Prof. H. Matthes, ärztlicher Leiter des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe in Berlin, er hat sich am 22.3.2020 deutlich und umfassend zur Corona-Krise geäussert. Er ist ärztlicher Leiter des Berliner Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe. In seinem «Lagebericht zu Covid-19: Die Ruhe vor dem Sturm: Wer oder was lässt uns derzeit handeln?» geht er mit der Krisenpolitik der Bundesregierung hart ins Gericht.
"Die Regierung bediene sich keiner ausgewogenen Datengrundlage, verlasse sich auf ein paar wenige Experten, verschlimmere durch ihre Politik die Situation und verhalte sich nicht gesetzeskonform."
Zu den "Rechtlichen Grundlagen" sagt er folgendes: Das Infektionsschutzgesetz (von 2001; früheren Seuchenschutzgesetz) soll die derzeitige Grundlage für die politisch verordneten Maßnahmen hergeben. Dazu heißt es im Abschnitt 5 unter §28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): "Die Behörde trifft die ‚notwendigen Schutzmaßnahmen‘ und kann Quarantänemaßnahmen anordnen."
Weiter wird im IfSG ausgeführt, dass Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit der Person (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) soweit eingeschränkt werden können.
Hr. Matthes widerspricht nun deutlich:
Ausführende Behörde gemäß IfSG ist das Gesundheitsamt und somit die Amtsärztin/der Amtsarzt des kommunalen Kreises (!).
Keineswegs würde die Landesregierung diese Behörde gemäß IfSG darstellen.(!)
Auch das Robert Koch Institut (RKI) als Bundesoberbehörde und Leitinstitut für Infektionsschutz hat lediglich beratende Funktion für die Politik, keinesfalls stellt es die Behörde gemäß IfSG §28 dar.
Es wäre daher "bemerkenswert", wie aufgrund des IfSG §28 die Landespolitik nunmehr weitreichende Einschränkungen der Bürgerechte im Allgemeinen vornimmt. Im ‚Handbuch für Staatsrecht‘ mit über 17.000 Seiten umfasst die rechtliche Bewertung auf Grundlage des IfSG lediglich 2 Seiten und leitet keinesfalls die derzeit vorgenommenen Einschränkungen der grundgesetzlichen Bürgerrechte auf Bundeslandebene in dem nunmehr angeordneten Ausmaße ab.
Und jetzt kommts - wenn man genau hinschaut, wird man folgendes feststellen:
Nachdem Hr. Matthes (und viele andere Kritiker) u.a. die Legitimierung von Landesregierung sowie rechtliche Stellung des RKI in Frage gestellt hatten, passierte das: Das IfSG wurde am 28.3.2020 per Gesetz angepasst !
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt S.587 Nr.14 v. 28.3.2020 wurde gegenüber der vorhergehenden Definition des IfSG folgende Anpassungen gemacht. Im IfSG steht nun seit 28.3:
§5 (1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest.
§4 (1) Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde ....
Vergleichen Sie die beiden Ausführungen selber!
Was hat man also gemacht? Der Bundestag hat sich einfach selber zur Deutungshoheit einer epidemischen Lage ermächtigt. Im gleichen Zuge wurde das RKI im IfSG zur nationalen Behörde erklärt und danach, wie wir heute sehen, indirekt auf das RKI defakto alle Entscheidungshoheit abgewälzt. Man verlässt sich auf ein Institut und daß, obwohl es immer wieder in der Kritik seitens Transparenz und Unabhängigkeit ist und war. Handelt ein Regierungsapparat verantwortlich und im Sinne seiner Bürger?
Addiert man dazu Rechtsbrüche aus der Vergangenheit, ist das generell fraglich. Erst vor kurzem wurde von der Regierungschefin persönlich die Revidierung einer demokratischen Wahl angeordnet, und das hatte auch noch gefruchtet !?
(Ministerpräsident von Thüringen).
Das gleiche passierte 2019 in einem Ortsbeirat in Altenstadt-Waldsiedlung, als ein demokratisch gewählter NPD Angehöriger nach massiven Druck von Politik und Medien wieder "abgewählt wurde"... Vorsicht - Parteien spielen hier keine Rolle, hier wird ein Grundprinzip geopfert.
Auch darf an die Handlungsweise der Regierung Merkel in der "Flüchtlingskrise 2015" erinnert werden, dutzende namhafter Juristen hatten die Verletzung des Asylrechts als Unrecht gewertet, mehrere Verfassungsklagen wurde eingereicht... und nicht einmal zur Entscheidung angenommen ! Und das ohne Begründung ! Siehe Kapitel UN-Recht der Masseneinwanderung So etwas erfährt man in der Lokalpresse nicht.
Ein anderer Kritiker spricht von einem möglichen Instrument zur Stillegung des ohnehin angeschlagenen Finanzsystems...
ein Gespräch mit Ernst Wolff: Corona und der herbeigeführte Crash Wer kann ausschließen, daß solche Leute möglicherweise richtig liegen?
Zurück zur Verfassungsklage. Nun hatte auch Rechtsanwältin Fr. Bahner in Ihrer Verfassungsklage diese "Ermächtigungen" angeprangert.
Als Sie zudem noch als Ultima Ratio das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG. aufführte und über ihre Internetseite angeblich zu einer "rechtswidrigen Tat" aufgerufen hatte, nämlich am Karsamstag zu bundesweiten Demonstration, wurde gegen Sie von Staatswegen ermittelt !
Was ist das für ein Land geworden? Was ist das für eine Regierung, die sich in dieser Weise selber ermächtigt ? Wie war das mit dem "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" von 1933 ? Wäre es nicht besonders gefährlich, wenn so etwas ausgerechnet unter dem Deckmantel der Demokratiebeflissenheit geschieht?
Gleich zu Beginn wurde verlautet: Es wären keine Journalisten mehr vor Ort zugelassen, Begründung der Sprecherin ist die "gebotenen sozialen Distanzierung"... Fragen könnten nur noch schriftlich gestellt werden und werden dann öffentlich verlesen...
damit wurde zum einen die letzte Objektivität eingesperrt und einer Zensur Tür und Tor geöffnet . ( GG Art. 5 )
Man muß diesen Ausschluß von Journalisten mal ins Verhältnis setzen... in den "Gemeinsame Leitlinien von Bund und Ländern" v. 1.4.2020 ist unter dem Punkt "Ausnahmen von der Regelung" zu lesen:
"Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden (...) "
Und nochmal RKI: Um zu differenzieren und echte valide Daten zu erhalten, fordern jede Menge Fachleute Obduktionen.
Man glaubt es nicht: Das Robert Koch Institut "empfiehlt" keine Obduktionen bei Covid-19 infizierten Verstorbenen vorzunehmen !
Wahrnehmung - Anspruch und Wirklichkeit
Bei plötzlicher einseitiger Wahrnehmung von Zahlen ist es enorm wichtig, die Relationen zu sehen.
In Deutschland sterben jedes Jahr....:
- über 3000 Menschen (über 390.000 Verletzte) im Straßenverkehr,
- rund 10.000 in Deutschland durch Suizid,
- durch die Grippewelle 2017/18 rund 25.000 Menschen (Quelle: Ärzteblatt)
- rund 58.000 Menschen an den Folgen unerwünschter Medikamentenwirkungen. (RP Online)
- 33.000 Menschen ( Aerztezeitung ) pro Jahr in der EU an Infektionen mit multiresistenten Keimen (Lancet Inf Dis 2018; online 5. November). Platz 1 ist hierbei interessanterweise mit Abstand Italien mit über 10.000, Deutschland dagegen (nur) 2300 Todesfälle aus dem Jahr 2015.
- Die Zahl der Krebsneuerkrankungen hat sich zwischen 1970 und 2013 in Deutschland auf etwa 482.500 nahezu verdoppelt.
- 74.000 Todesfälle jährlich nach Schätzungen für Deutschland durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak
- 40.000 Gewalttaten unter Alkoholeinfluss (2016).
- 80.000 lebendige Kinder durch Abtreibung ( dazu 80.000 Kinder, die vom Staat in Obhut genommen werden)
- jedes Jahr fast 1 Millionen Menschen ... ( Statistika)
Die Liste ließe sich sicher erweitern...
Keiner macht sich o.g. Fakten gerne bewußt, das ist auch erst mal natürlich. Wir würden sonst permanent in Angst leben und - alleine dadurch schon früher sterben... aber jedes dieser Ereignisse, und das ist nur eine Auswahl, hätte das Potential einer medialen Hysterie.
Es ist aber unverantwortlich, den medialen Richtstrahler dauerhaft nur auf eine bestimmte Gruppe zu richten, zusammen mit ein paar Schreckensbildern aus Intensivstation (die immer abschreckend sind und immer stattfinden) und gleichzeitig jede Verhältnismäßigkeit auszublenden. So wird der Tod, der sich dauernd ereignet, der jeden von uns eines Tages ereilt, zu einem Schreckgespenst.
Und - wenn wir alle so anfällig für Krankheiten wären, wären wir evolutionär gesehen schlicht eine Art "Fehlkonstruktion".
Da wir es aber bis hierher geschafft haben, kann man das getrost ausschließen.
Um nochmal auf die Geschichte zurückzukommen, aus der ja wir lernen sollen... hier einige Zitate einer Kritikerin der kommunistischen Diktatur. Lesen Sie genau! Vielleicht erkennen Sie gewisse Parallelen zu heute, drehen Sie dazu das "Schachbrett" um und ersetzen Sie einfach mal "aktiven Kommunistengegner" gegen "Rechte"...
Zitate von Suzanne Labin: Warnung vor den kommunistischen Beeinflussungs- und geistigen
Aggressionsmethoden
Die französische Sozialistin Suzanne Labin hat in einem Aufruf „In letzter Stunde"
(veröffentlicht in der Zeitschrift „Die politische Meinung", Bonn, Febr. 1961, ebenfalls von Kurt Ziesel „Der rote Rufmord" S. 170/71)
die kommunistischen Beeinflussungs- und geistigen Aggressionsmethoden dahingehend klassifiziert:
„Die erste Voraussetzung für den Erfolg einer Verschwörung ist die Verleumdung derjenigen, die diese aufdecken.
So besteht eine der Hauptaufgaben des kommunistischen Apparates darin, die aktiven Kommunistengegner mit allen Mitteln anzuschwärzen. Niemals ist eine Menschengruppe einer derartigen stetigen Flut gehässiger Verleumdungen und zynischer Einschüchterungen ausgesetzt worden. Dieser Hexenjagd der Moskauer Inquisitoren ist es leider gelungen, in weiten Kreisen den Gedanken zu verbreiten, daß es unanständig sei, den totalitären Kommunismus systematisch zu bekämpfen, der aber seinerseits unablässig gegen die Freiheit Sturm läuft. Das ist ein bedenkliches Zeichen geistiger Kapitulation in der freien Welt ....
Der Kommunismus setzt auf die
Frechheit seiner eigenen Lügenauf die hemmungslose Demagogie
auf die Grundsätze der Linken, um die Linke zu fesseln
auf die Friedensliebe der anderen, um seinen eigenen Krieg einzuleiten
auf die Toleranz der Demokraten, um seine eigenen Diktaturpläne abzuschirmen
auf die nationalen Gegensätze, um den eigenen Imperialismus zu fördern,
auf die Sensationsgier der Presse
auf den Eigennutz und den Ehrgeiz
auf den Schuld-Komplex der Anständigen, um seine eigenen Laster zu verschleiern
auf die politische Ignoranz,
auf die Untätigkeit und Denkfaulheit der Öffentlichkeit "
Die Sowjets geben für ihren gesamten Propaganda-, Durchsetzungs- und Aufweichungsapparat schätzungsweise jährlich über zwei Milliarden Dollar aus (das ist ein fünftel des gesamten Haushaltes der Bundesrepublik) und setzen 500 000 offene und geheime Agenten in der ganzen Welt ein. Diese Tatsache sollten sich die freien Menschen ständig vor Augen halten.
Es handelt sich hier um die ungeheuerlichste Maschinerie zur Unterjochung der öffentlichen Meinung, die jemals in der Geschichte konstruiert wurde. Das schlimmste hierbei ist aber, daß die Gegenwehr des Westens hundertmal schwächer ist als die Angriffsenergie des Ostens."
Eine Warnung
Der letzte Punkt in der Liste von Frau Labin sollte uns allen zu Denken geben.
Wenn nun all diese Kritiker Recht hätten, und Regierung und Volksvertretungen, zusammen mit dem RKI, verhalten sich im hohen Maße weiter "unangemessen" und "selbstermächtigend", dann wird es Zeit, sehr wachsam und zugleich misstrauisch zu werden, denn je länger dieser "Shutdown" läuft, desto schneller tritt eine weitere (echte) nationale Krisenlage ein, geschuldet durch wirtschaftliche Kolleteralschäden, die weit schlimmer sein könnten als das was wir gerade erleben. Grasierende Kriminalität und No-Go Areas zeigen, daß die Behörden in "normalen" Zeiten schon nicht mehr in der Lage waren, die öffentliche Ordnung zu garantieren. Durch Überfremdung gibt es vielerorts weder eine gemeinsame Sprache, verbindende Kultur, Religion oder nationale Identität; Menschen werden nur noch vom sozialstaatlich garantierten materiellen Wohlstand zusammengehalten. Fällst dieses letzte stabilisierende Element weg- , dann wird das zwangsläufig zu bürgerkriegsartigen Zuständen führen.Versuchen wir uns vorzustellen, was hier erst los ist, wenn alleine die Nahrungsmittelversorgung zusammenbricht. Durch die andauernde Globalisierung wird sich dann zeigen, wie wir von Lieferungen außer Landes abhängig sein werden.Dieses Szenario führt selbstverständlich dann zu weiteren "Notstandsgesetzen" national und/oder durch die EU, durch die dann auch das Militär im Innern zum Einsatz kommen würde. Dieser Zustand könnte dann anhalten ...für unbestimmte Zeit... und spätestens das bedeutet:
Ende der Demokratie !
Inzwischen Hat Frau Bahner auf Grund der Zurückweisung Ihrer Klage vor dem BVerfassG ihre Zulassung als Anwalt freiwillig aus Protest zurückgegeben, wie Sie auf Ihrer homepage angibt. In einer Erklärung gibt Sie Ihre Sicht der Dinge nochmal dar.
Eine Frau Vonderlein, ausgezeichnet durch Ihre "hervorragende Arbeit" als Verteidigungsminister, Ihren Skandal mit Beraterverträgen und jetzt an der Spitze der EU ,
zusammen mit Frau Merkel, ex. IM der DDR und Ihrem prekären Verständnis von Demokratie an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland, und dies in einem permanenten Ausnahmezustand unter Notstandsgesetzen, schlaflose Nächte sind das geringste Übel.
Sollte sich so ein (Alp)traum allerdings als realistisch abzeichnen, dann, und da hat diese mutige Anwältin Frau Beate Bahner vollkommen Recht, ist Widerstand Pflicht und so steht im Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4 :
(...)
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun, das Bundesverfassungsgericht wäre (oder war?) die letzte Instanz, um "Abhilfe" zu schaffen...
Danach hängt es von der Exekutive ab, inwieweit sie sich auch als Werkzeug gegen die Bürger einspannen läßt.
Viel Klagen hör ich oft erheben
Vom Hochmut, den der Große übt.
Der großen Hochmut wird sich geben,
wenn unsre Kriecherei sich gibt
Gottfried August Bürger (1747 - 1794)