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Grundrechte verteidigen = Freiheit erhalten


Vorwort und Einführung


Der Sinn von Grundrechten

Eklatante Einschränkungen der Grundrechte sowie der Wirtschaft bestimmen im Schatten von "Corona" die derzeitige Lage.  

Sind diese Einschränkungen verhältnismäßig und gerechtfertigt? 

Grundrechte sind die wichtigsten Garanten für unsere Freiheit. Grundrechte gehören dem Bürger und sind das höchste Gut eines Rechtsstaates. 

Nach der "Ewigkeitsgarantie"  (GG Art.79 Abs. 3) gibt es eine Bestandsgarantie für alle Grundrechte. Sie sind dadurch sogar vor Verfassungsänderungen, die 3/4 Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat erfordern würden, geschützt. 

Keine "Volksvertretung" ist also legitimiert, diese jemals anzutasten. 

Unter dieser Prämisse kann es auch nicht sein, das durch einfache Gesetze wie das IfSG diese Ewigkeitsgarantie grundsätzlich umgangen werden kann, um damit fast alle (!) Grundrechte und das aller Bürger (vorrübergehend ?) abzuschaffen und darüber hinaus auch noch jeden Protest  zu verbieten und zu sanktionieren. 

Verwerflich ist auch, ein Gesetz wie das IfSG hierzu  kurzfristig anzupassen, um solche Handlungen den Schein einer Rechtmäßigkeit zu verleihen. Dies wurde aber am 18.2.2020 getan.

Zudem dürfen bestehende Gesetze auch nicht passend "umgedeutet" werden, alle "Staatsmacht" ist immer ist an Recht und Gesetz ,und zwar im wahren Wortlaut, gebunden. 

Daneben sind Verantwortliche und Volksvertretungen im Sinne des Souveräns verpflichtet, sich einer ausgewogenen Datengrundlage zu bedienen, sie dürfen sich nicht auf ein paar wenige Experten verlassen. 

Das Bundesverfassungsgericht lehnt derzeit alle einstweiligen Anordnungen zur kompletten Aussetzung der Verordnungen wegen möglicherweise schwerwiegenderen gesundheitlichen Nachteilen bei Aufhebung dieser ab und folgt dabei indirekt ebenso der Ansicht weniger Experten aus dem Lager der Regierung.


Presse und Berichterstattungen

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Sie darf nicht unangemessen und in sensationeller Weise Gewalt, Brutalität und Leid darstellen.

Öffentliche Zahlen und Statistiken müssen Objektivität und Verhältnismäßigkeit repräsentieren und dürfen nicht wie derzeit in unverhältnismäßiger Weise dazu genutzt werden, um permanente Panik zu verbreiten. Insbesondere müssen Corona-Betroffene in aussagekräftige Verhältnisse dargestellt werden. Nur das hochzählen von Betroffenen, hat keine Aussagekraft. Hier dürfen Zuverlässigkeit von Tests, Alter, und Vorerkrankungen der Betroffenen nicht ausgeblendet werden. 

Auch Abhängigkeiten und Verbindungen von WHO, RKI, Experten, Investoren und Nutznießer wie die Pharmaindustrie müssen kritisch beobachtet bzw. recherchiert werden.  


Vernunft und Objektivität

Vernunft ist weder (in Parteien) teilbar, noch wird Sie durch Majoritäten garantiert. Auch wird Sie offenkundig nicht durch die Medien repräsentiert. Kritischer, wacher und gesunder Menschenverstand gibt eine Change, Geschehnisse heutzutage objektiv zu beurteilen.  

Dazu ein Bewußtsein dafür, was das grundsätzliche Versprechen einer Demokratie-, und wer Träger einer solchen Staatsordnung ist:   .

Wir, alle deutschen Bürger,  sind der sogenannte Souverän.

Das Versprechen der Demokratie ist eine Art "Volksherrschaft". Dieser Ausdruck ist jedoch nicht korrekt, in einem demokratischen Rechtsstaat darf es keine "Herrschaft" geben. Präziser ausgedrückt, ist das Versprechen vielmehr dieses:


Der Souverän, gemäß dem Grundgesetz das deutsche Volk, ist der alleinige und eigendliche König dieses Staatssystemes, nur er ist in Besitz der höchsten "Hoheit", nur er kann "Vertreter" legitimieren in seinem Sinne zu agieren, und das ausschließlich im Rahmen seiner legitimierten Gesetze. 


Und darauf kommt es an

Eine demokratische Grundordnung ohne das der Souverän dieses Bewussein trägt, ist keine. Daraus ergibt sich ein unbedingter Anspruch auf Bindung jeglicher Behörden sowie Volksvertretung an die Verfassung, Recht und Gesetze (GG Art20-3). 

Legislative, Judikative und Exekutive voneinander unabhängige "Gewalten" aufgeteilt, festigt diesen Anspruch und soll auch der gegenseitigen Kontrolle dienenMedien und Pressefreiheit könnten als eine Art 4. Säule angesehen werden, sofern Sie objektiv und unabhängig sind, letzteres gewährleistet (zumindest theoretisch) der Rechtsstaat.


In letzter Konsequenz aber sind immer wir als der Souverän selber in der Verantwortung stets genau hinzuschauen, ob unsere "Vertreter" sich in allen Gewalten und in unserem Interesse an unsere "Spielregeln" halten. 


Um grundsätzliche Freiheiten unter allen Umständen zu schützen, sind in der Verfassung unverletzliche Grundrechte festgeschrieben (GG Art. 1-19). Damit soll gewährleistet werden, daß diese Grundrechte weder durch eine Volksvertretung, noch durch irgendeine demokratische Mehrheit in irgendeiner Weise einschränkt oder gar abgeschafft werden kann. 


Es ist sehr wichtig, daß wir uns gerade jetzt genaustens darüber bewußt werden, daß es UNSERE Grundrechte sind, und daß diese Grundrechte ein unabdingbarer Garant dafür ist, das wir in Freiheit leben können !
Es darf prinzipiell keine Handhabe dafür geben, diese auch nur um einen Jota einzuschränken. 


Benjamin Franklin soll einmal gesagt haben:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. 


Und damit sind wir bei der aktuellen Lage. Derzeit gelten Beschränkungen fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Denn durch die vielfachen Verbote der "Corona-Verordnung" werden in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik die folgenden Grundrechte beschränkt bzw. verletzt: 

−Die Würde des Menschen, Art. 1 GG 

−Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG 

−Die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG 

−Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 

−Das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG 

−Die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG 

−Die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG 

−Die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG 


Und hier muß eine Warnung ausgesprochen werden, die Lage ist brandgefährlich  

Es muß uns allen klar sein, daß es hier nicht nur um die medizinische Seite geht, sondern wir als Souverän derzeit durch diese Verordnungen dem Staatsapparat vollkommen ausgeliefert sind. Es ist derzeit nicht mal möglich, mit angemessen mit Protesten zu reagieren (GG Art. 8).

Und dies angesichts des Einsatzes von Drohnen (Bayern) und CoronaApp die uns alle nur "schützen" sollen...   über Zwangsimpfungen wird bereits geredet und in Sachsen wurden Zwangspsychiatrisierungen ernsthaft für Jene geplant, die sich Anordnungen widersetzen wollen. Methoden totalitärer Staaten um unbequeme Gegner auszuschalten!

Das einzige Mittel, was derzeit geht, sind Grundrechtsklagen. ( Siehe Merkblatt )


Obwohl bereits dutzende Klagen mit Eilanträgen dem Bundesverfassungsgericht eingegangen sind ( Entscheidungen BverfassG ), die in der Hauptsache meist die Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen in Frage stellen, werden diese bisher alle abgelehnt.

   

Nachfolgend eine beispielhafte Begründung zur Ablehnung eines "Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" seitens des BVerfassG   BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 755/20Das Gericht führte dazu aus:

In der Begründung werden zwar massive Eingriffe in die Grundrechte eingestanden, auch wird der " ....vorraussichtlich teilweise irreversiblen sozialen, kulturellen und wirtschaftliche Folgen " gedacht ,  aber im Rahmen einer "Folgenabwägung" aufgrund "summarischer Prüfung" anders entschieden:  

Die Folgen einer Ablehnung eines Eilantrages wären für die Gefahren für Leib und Leben schwerer zu bewerten als die durchaus erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit  sowie sozialer und wirtschaftlicher Folgen. 

Das klingt erst mal nachvollziehbar, aber: Je länger der "Shutdown" der Wirtschaft, desto schwerwiegendere Folgen von wirtschaftlichen "Kollateralschäden" werden entstehen, welche die des Coranavirus weit in den Schatten stellen könnten... wann ist hier eine andere "Abwägung" erforderlich? 

Diese angebliche "Pandemie"  wird weltweit wirtschaftliche Schäden bisher unbekannten Ausmaßes hervorrufen. Besonders der Mittelstand, Selbständige sowie bestimmte Branchen werden unbestimmte Zeit mit den Auswirkungen des „Lock down“ kämpfen müssen. Vielen wird nur die Insolvenz bleiben, alle "staatliche finanzielle Mittel" sowie Kurzarbeit erwirken gigantische Neuverschuldungen der Bürger gegenüber Banken während der Staat schon lange durch alle Parteien komplett heruntergewirtschaftet wurde, er ist längst pleite.  Da wirkt so eine Aktion wie die "Ode an die Freude "  über Büdingens Dächer eher makaber, wenn auch gut gemeint.


Eine "echte" Regierung, die moralisch und im Sinne der Bürger handeln würde - anstatt seine Bürger in gigantische Neuverschuldungen laufen zu lassen - sollten doch dafür sorgen, daß Profite aus der "Coronakrise" denen zukommen, die darunter unverschuldet leiden ! Prinzip Umverteilung !

Viele von uns nennen sich Christen, wäre das nicht die Logik der Barmherzigkeit ? 


Wenn man 80 Millionen Menschen "einsperren" kann, dann sollte es möglich sein, ein paar Profiteuren Ihren Gewinn ausnahmsweise umzuverteilen, oder?


Zurück zur obersten Gerichtsbarkeit. Medienwirksam war der Fall einer Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, sie hatte mit einer Verfassungsklage und einstweiliger Anordnung am 8.4.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die laufenden Verordnungen von Bund/Länder geklagt, welche unsere Grundrechte in eklatanter Weise einschränken würden.  

Neben einem offenen Brief u.a. an Kanzlerin Merkel hatte Sie eine für den Bürger allgemeinverständliche Begründung gefasst. 


Diese Begründung ist sehr aufschlußreich!

Sie hatte u.a.  - nachvollziehbar - festgestellt, daß das Infektionsschutzgesetz, auf welche sich Bund- und Länderregierungen stützen, derart einschränkende Maßnahmen in unsere Grundrechte nicht stützen kann !

Zudem hatte Sie dargelegt, daß in das IfSG zuletzt am 27.3.2020 in einem gesetzlichen "Schnellverfahren" in bedenklicherweise eingegriffen wurde... dazu später mehr. 


Zurück zum Urteil. Das BVerfG  folgt also dem (sehr umstrittenen) Narrativ des Robert-Koch-Institutes:

(...) "Der weiteren Verbreitung des Corona-Virus muss mit aller Macht entgegengewirkt werden. Die Ansteckungskurve darf keinesfalls dramatisch ansteigen, sondern muss zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung möglichst flach gehalten werden. Öffentliche Ansammlungen von Personen in geschlossenen Räumen sind daher auf jeden Fall zu vermeiden und zu unterbinden."


Aber genau dieser Sichtweise folgen eben viele erfahrene Mediziner gerade nicht, und das nachvollziehbar und begründet.

  Prof. Dr..med. Sucharit Bhakdi,   Dr. Wolfgang Wodarg,   Prof. H. Matthes ,   Dr. med. Claus Köhnlein ,  sind nur einige dieser medizinischen Fachleute, die sich dazu sehr kritisch äußern. 

All diese Kritiker sind sich einig darüber, daß es bis dato kaum verifizierbaren Daten gibt, die eine Rechtfertigung der Maßnahmen auch belegen könnten. Erst aktuell gibt es in Heinzberg Untersuchungen, geleitet von einem Prof. Streek, aus der hervorging, daß die Sterblichkeitsraten stark nach unten korrigiert werden müssten. 


Eine aufschlußreiche Frage wäre : Sterben denn nun allgemein mehr Menschen wie sonst auch?  

Aktuelle Mortalitätsraten in Europa zeigen derzeit tatsächlich eben keine auffälligen (allgemeine) Sterberaten.

Man sollte doch meinen, daß sich die Corona-Todesfälle tatsächlich zu den "normalen" Todesfällen, auch was andere Krankheiten angeht,  addieren müssten... das sieht aber überhaupt nicht so aus. In allen Altersgruppen fällt diese Gruppe sogar bereits wieder stark ab, wie zu sehen ist:

Statistiken zur Mortalität in Europa 


Das "Narrativ" des RKI ist nicht belegt oder belegbar und somit fiktiv . Damit beruhen auch alle derzeitigen drakonischen Maßnahmen auf einer fiktiven Annahme, sofern Sie überhaupt verfassungskonform sind!
Und ein fiktives Szenario kann keine Rechtsgrundlage für solche eklatanten Eingriffe in die Grundrechte sein ! 


Das Problem bei der Umsetzung dieses Narratives ... "die Ansteckungskurfe möglichst flach zu halten"... wäre immer auch eine dauerhafte  "Rechtfertigung" dafür, daß alle diese Maßnahmen 

a.) fast beliebig in die Länge gezogen werden könnten und

b.) hinterher, mangels anderer Beispiele, immer eine "Wirksamkeit" aller Maßnahmen behauptet werden kann. 


Liebe Mitbürger, 

Was wir derzeit tun ist abwarten und uns darauf zu verlassen, daß die "Vertretung" schon alles richtig macht.

Aber wie steht es denn überhaupt in Sachen Recht und Demokratie  hierzulande ? 


Wurden oder werden in diesem Land nicht:  

- Bis vor kurzem demokratische Wahlen nachträglich unter "Anweisung" höchster "Volksvertreter" und medialer Hetze

  nachträglich "demokratisch korrigiert" ?  (Ministerpräsident von Thüringen oder Ortsbeirat Altenstadt-Waldsiedlung)

- Unzählige Kritiker und Meinungen, egal ob es sich um Klimawandel, Energiewende, Einwanderung etc. handelt, welche nicht 

  "Regierungskonform" sind, öffentlich medial diskreditiert ? 

- Mitglieder demokratisch legitimierter Parteien allein wegen Ihrer Mitgliedschaft um Ihre berufliche Existenz bzw. Ihre sozialen     

  Stellung gebracht ?

- Die einzige ernstzunehmende Regierungsopposition vorsätzlich und öffentlich verteufelt und dabei die Bürger gezielt verunsichert ?

- Ganze Volksteile gespalten, vielschichtig gegeneinander aufgewiegelt, mit mittelalterlichen Methoden in Gut und Böse unterteilt, und 

  viele dabei derart fanatisiert, daß sogar kriminelle Gewaltakte fast schon als "legitime Methoden" akzeptiert werden, sofern es   

  "Rechte" trifft?

- Menschen bis zu 5 Jahre eingesperrt, weil Sie zu bestimmten Dingen öffentlich eine eigene Meinung vertreten oder die falschen 

  Fragen stellen?

Die Liste könnte beliebig weitergeführt werden.

 

All diese Methoden waren schon vor dieser "Kriese" nichts anderes als die Demontage von Rechtstaat , Demokratie und damit unser aller Freiheit. Ohne Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit und einem offenen und unbeeinflussten demokratischen Entscheidungsfindungsprozess  werden wir immer tiefer in eine Tyrannei mit "demokratischem Deckmantel" abgleiten.


Zurück zur "Coronakrise". Ein bedeutender Kritiker ist auch Prof. H. Matthes, ärztlicher Leiter des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe in Berlin, er hat sich am 22.3.2020  deutlich und umfassend zur "Corona-Krise" geäußert. Er ist ärztlicher Leiter des Berliner Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe. In  seinem «Lagebericht zu Covid-19: Die Ruhe vor dem Sturm: Wer oder was lässt uns derzeit handeln?» geht er mit der Krisenpolitik der Bundesregierung hart ins Gericht.

Zitat: "Die Regierung bediene sich keiner ausgewogenen Datengrundlage, verlasse sich auf ein paar wenige Experten, verschlimmere durch ihre Politik die Situation und verhalte sich nicht gesetzeskonform."  

Zu den "Rechtlichen Grundlagen" konstatierte er:  Das Infektionsschutzgesetz (erstmals 2001; früher: Seuchenschutzgesetz) soll die derzeitige Grundlage für die politisch verordneten Maßnahmen hergeben. Dazu heißt es im Abschnitt 5 unter §28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):  

"Die Behörde trifft die ‚notwendigen Schutzmaßnahmen‘ und kann Quarantänemaßnahmen anordnen." 

Dazu erklärt Hr. Matthes am 22.3.2020 nun deutlich: 

Ausführende Behörde im Sinne des IfSG ist das Gesundheitsamt und somit die Amtsärztin/der Amtsarzt des kommunalen Kreises (!). 

Keineswegs würde die Landesregierung diese Behörde gemäß IfSG darstellen.(!)

Auch das Robert Koch Institut (RKI) als Bundesoberbehörde und Leitinstitut für Infektionsschutz hat lediglich beratende Funktion für die Politikkeinesfalls stellt es die Behörde gemäß IfSG §28 dar!


Und in diesem Sinne wurde das Infektionsschutzgesetz im Nachgang am 28.3.2020 angepasst !

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt S.587 Nr.14 v. 28.3.2020  wurde gegenüber der  vorhergehenden Definition des IfSG  plötzlich folgende "Anpassungen" vorgenommen:

§5 (1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. 

( Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" kannte das IfSG so nicht , außerdem waren jegliche "Feststellungen" Sache von Behörden wie Gesundheitsämter und Amtsärzte)

§4 (1) Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde ...

( Vorher definiert als ausschließlich beratende Funktion im Sinne des IfSG) 

Prüfen Sie es selber!


Was haben unsere höchsten "Vertreter" also gemacht?

Der Bundestag hat sich somit erst eine "nationalen Epidemie" definiert und sich selber noch die alleinige Deutungshoheit darüber ausgestellt.  Diese "Selbstermächtigung" nutzt Sie nun zusammen mit dem RKI dazu, die alleinige Verfügungs- und Deutungsgewalt über die Lage auszuüben.

Man verlässt sich also, wie Hr. Matthes schon ausgeführt hatte, tatsächlich auf ein paar wenige Experten des RKI und dies, obwohl gerade diese Institution immer wieder in der Kritik seitens Transparenz oder Unabhängigkeit stand.

Stellen wir uns nur einmal vor, eine Partei wie die AfD hätte die letzte Bundestagswahl gewonnen und würde in Regierungsverantwortung so handeln... ich mache jede Wette, der "Faschismus" Vorwurf ginge durch alle Medien weltweit! 


Aber das ist nicht alles, schon am 23.3.2020 wurde die Pressefreiheit für Journalisten durch das RKI  "eingeschränkt":

Coronavirus in Deutschland: Lagebericht des Robert Koch-Instituts, 23.3.2020 

Gleich zu Beginn wurde verlautet: Es wären keine Journalisten mehr vor Ort zugelassen, Begründung der Sprecherin ist die "gebotenen sozialen Distanzierung"... Fragen könnten nur noch schriftlich gestellt werden und werden dann öffentlich verlesen... 

damit wurde zum einen die letzte Objektivität eingesperrt und Zensur Tür und Tor geöffnet . ( GG Art. 5 )


Es wird noch wunderlicher: Um zu differenzieren und valide Daten zu erhalten, fordern viele Fachleute Obduktionen.

Man glaubt es nicht: Das Robert Koch Institut "empfiehlt" keine Obduktionen bei Covid-19 infizierten Verstorbenen vorzunehmen !  

Dr. Bodo Schiffmann aus der Schwindelambulanz in Sinsheim zitiert dazu ein Schreiben des RKI an einen Pathologen : 


"Sehr geehrter Herr Kollege Schiffman, als Facharzt für Pathologie und Neuropathologie teile ich Ihre Ausführungen zum Thema Autopsie bei Corona-Patienten voll und ganz . In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (...)"


Können wir dieser Lage noch trauen ? Geht es wirklich nur um unsere Gesundheit?

Ich halte den jetzigen Zustand für äußerst gefährlich. Alle vorgeblichen Fristen bezüglich einer möglichen "Lockerung" von Einschränkungen  sind jederzeit verlängerbar... und das besagte "Narrativ" , die Ansteckungskurfe möglichst flach zu halten wäre dafür eine fast unantastbare und dauerhafte Rechtfertigung.


Können wir uns ausrechnen was passieren würde, wenn angesichts eines in die Länge gezogenen "Shutdowns" die "globalisierten" Wirtschaftssysteme zusammenbrechen? Wenn kein Bargeld aus dem Automaten mehr kommt und die Nahrungsmittelversorgung zusammenbricht? Wer wird sich angesichts eines solchen Szenarios noch an irgendwelche Verordnungen erinnern ? 

Und: welche weiteren Notstandsgesetze; mit viel tieferen Eingriffen in die Grundrechte; werden dann kommen? 

Wenn plötzlich Militär erst mal an allen Ecken patroilliert ? Diese "Notstandsgesetze", in denen Militär im Innern eingesetzt werden kann, existieren - im Grundgesetz seit 1968, aber auch in den EU-Gesetzen. Wie lange wird dann ein solcher Zustand anhalten?  Was passiert dann bei Protesten von Bürgern gegen Regierungen? 

Viele wissen das nicht: 

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) , Art.2 heißt es z.B.: 

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist um (...) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“!

Ist das nicht eine Heuchelei, Legitimation von Tötungen in eine Menschenrechtskonvention zu definieren? Wer entscheidet denn, was "rechtmäßig" ist ? Gerade in Notständen - immer die Regierungen.

Lassen Sie mich mal ein bischen "spinnen".... wer garantiert uns eigendlich, daß es nicht möglich wäre, genau solche Zustände auch vorsätzlich herbeizuführen? Verschwörungstheorie ?  O.K. vergessen wir das.


Wahrnehmung - Anspruch und Wirklichkeit

Wenn heute über die Coronakrise gesprochen wird, werden zur Einschätzung der Lage oftmals die "Bilder aus den Medien" herangezogen. 

Womit wir bei den Medien sind. Die Presse stürzt sich förmlich auf jeden "Corona-Fall", würde am liebsten jeden einzelnen eine extra Seite widmen.. so in einer Büdinger Lokalzeitung am 1.4.20: " Erster Corona-Toter in der Wetterau ! ". Zwei Seiten weiter wird dann plötzlich noch ein Fall wieder ausgegraben, der bereits 20 Jahre zurückliegt , der Fall eines Kindermordes in der Region (!)

Objektivität, De-Eskalierung oder Kritiker zu Wort kommen lassen - Fehlanzeige. 

Aber was will man von einer Presse erwarten, die natürlich auch finanziell abhängig und durch die "Pressefreiheit" unantastbar ist?  Die an sich selber zwar hohe Journalistische Ansprüche stellt (Pressekodex ) , das aber nur auf freiwilliger Basis ( Beispiel FSK ) und im sogenannten Presserat, der über den journalistischen Kodex "wachen" soll, der Bock zum Gärtner gemacht wird? Wenn ein "Pressekodex"  in keinster Weise justiziabel ist ? Die "Sanktionsmöglichkeiten" des Presserates sind eine Lachnummer: Presserat Sanktionsmoeglichkeiten . 

Der Pressekodex müsste z.B. im Hessischen Pressegesetz verankert sein, dann wäre er auch justiziabel, aber im HPresseG  werden Sie einen solchen "Kodex" nicht finden. 


"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse." 

Pressekodex Ziffer 1


"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid."

Pressekodex Ziffer 11 


Objektivität und Verhältnismäßigkeit

Für eine objektive Bewertung  von Zahlen ist es wichtig,  Relationen im Auge zu behalten:  

Jedes Jahr allein in Deutschland :

- sterben über 3000 Menschen (über 390.000 Verletzte)  im Straßenverkehr,

- sterben rund 10.000 in Deutschland durch Suizid,

- starben durch die Grippewelle 2017/18  rund 25.000 Menschen  (Quelle: Ärzteblatt)

- sterben rund 58.000 Menschen an den Folgen unerwünschter Medikamentenwirkungen. (RP Online)

- sterben 33.000 Menschen ( Aerztezeitung )  pro Jahr in der EU an Infektionen mit multiresistenten Keimen  (Lancet Inf Dis 2018; online     5. November).  Platz 1 ist hierbei interessanterweise mit Abstand Italien mit über 10.000Deutschland dagegen (nur) 2300 Todesfälle aus   dem Jahr 2015.  

- hat sich die Zahl der Krebsneuerkrankungen hat sich zwischen 1970 und 2013 in Deutschland auf etwa 482.500 nahezu verdoppelt (!)

- gibt es 74.000 Todesfälle jährlich nach Schätzungen für Deutschland  durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum   von Alkohol und Tabak

- existieren 40.000 Gewalttaten unter Alkoholeinfluss (2016).

- sterben 80.000 lebendige Kinder durch Abtreibung ( dazu 80.000 Kinder, die vom Staat in Obhut genommen werden)  

- leiden rund 20.000 Menschen in Deutschland unter Übergewicht oder sind fettlaibig (26,6%), doppelt so viele wie noch im Jahr 2000

- sterben jedes Jahr fast 1 Millionen Menschen  ... ( Statistika

Die Liste ließe sich beliebig erweitern... Stand 14.4.2020 im offiziellen "Bulletin" des Landes Hessen https://soziales.hessen.de/   von " Corona Todesfällen":  ca. 3000 Menschen


3000 Menschen durch Corona ist sehr bedauerlich, aber ist das ein Notstand, der einen wirtschaftlichen "Shut-Down" sowie die Einschränkung fast aller Grundrechte für 80 Millionen Menschen allein in Deutschland rechtfertigen könnte?  


Wie sind eigendlich diese Corona-Todesfälle zu bewerten? 

Dazu hier eine Zusammenfassung aus dem Lagebericht des RKI mit  Dr. Lothar H. Wieler am 23.3.2020:

Quelle: Coronavirus in Deutschland: Lagebericht des Robert Koch-Instituts, 23.3.2020 

- In Deutschland waren die 86 Todesfälle im Durchschnitt 82 Jahre alt. (...)  

- Das RKI geht davon aus, daß bereits mehr Patienten genesen seien, wie offiziell angegeben (...) 

und jetzt aufgepasst:  

- "Alle Toten, die positiv getestet wurden, werden als COVID-Fälle gezählt - EGAL, WAS DIE TODESURSACHE WAR! Das wird nicht untersucht (!)  (Zu finden im Video ab 17:40 - häufige Anfrage der internationalen Presse) 

Das bedeutet aber, es wird nicht nachgewiesen, an was die Menschen wirklich gestorben sind ...zudem sind es nach eigenen Aussagen Menschen im Durchschnitt von 82 Jahren (!).


Zurück zur Wahrnehmung - Anspruch und Wirklichkeit. Keiner macht sich obige Zahlen gerne und dauerhaft bewußt, das ist normal und natürlich. Wir würden sonst permanent in Angst leben und - alleine dadurch schon früher sterben.  

Aber:  Hätte nicht jedes einzelne aufgelistete Ereignis, und das ist nur eine Auswahl,  das Potential einer medialen Hysterie? 

Wie wäre es, wenn wir mal die 480.000 "Krebspatienten" öffentlich hochzählen würden? 

Warum finden eigendlich keine öffentlichen Diskussionen der drastisch angestiegenen Krebsfälle innerhalb 43 Jahre auf zusätzliche 240.000 statt ?

Ist es nicht unverantwortlich, die Wahrnehmung erst auf eine bestimmte Gruppe zu richten, und gleichzeitig jede Verhältnismäßigkeit auszublenden? Könnte dadurch nicht jeder Tod, der sich dauernd ereignet, der jeden von uns eines Tages ereilt, zu einem medialen Schreckgespenst mißbraucht werden?  

Und nebenbei - wenn wir alle so "anfällig" wären, wären wir dann evolutionär gesehen nicht schlicht eine Art "Fehlkonstruktion" ?  

Da wir es aber bis hierher geschafft haben, können wir das getrost ausschließen.  



WHO und Corona - alle Spuren führen zur Bill und Melinda Gates Foundation:

Am 12.4.2020 gab es ein Interview mit Bill Gates in der Tagesschau über die aktuelle Situation und dabei wurde "festgestellt", daß unsere einzige Rettung ein Impfstoff wäre. 

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau v. 19.3.20 : "Notfalls mit Militär: Dänemark will mit restriktiven Gesetzen das Coronavirus Sars-CoV-2 eindämmen  (...) Die Gesundheitsbehörden können ab sofort Zwangstests, Zwangsimpfungen sowie Zwangsbehandlungen anordnen."  

Impfung also notfalls unter Gewaltanwendung und dies bei steigenden Zweifel der Fachwelt bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Nebenwirkungen. 

Für Gates aber eine gute Werbung und das zur Prime-Time,  seine Foundation und das neueste Produkt bekannt machen, an dem er arbeitet: 

Ein Mittel gegen Corona. Bestehende "Allianzen" müssen uns bedenklich machen:

Eine sogenannte Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) wird zu 75 % (1,5 Mrd. US-Dollar) von der Bill & Melinda Gates Foundation finanziert.

Gates ist auch einer der größten Geldgeber der WHO (!) , sein Budget liegt hier bei über 11 % .   Zudem fördert die Vergabe von Aufträgen der WHO an Konzerne wie MSDGlaxoSmithKlineNovartis und Pfizer, deren Aktien wiederum von der Gates-Stiftung gehalten werden

In Bezug auf die Alliance for a Green Revolution in Africa (AGRA)  gibt es Verbindungen von Gates zu Konzernen wie Monsanto, CargillDuPont, Dow Chemical, BASF und Bayer . 

Zwischen dem Direktorium seiner Stiftung und Monsanto bestehen personelle Verbindungen. 

Gates ist auch an CureVac beteiligt. Diese Firma arbeitet gerade mit Hochdruck an einem Corona-Impfstoff

Gates unterstützt auch mit 20 Millionen Dollar die private John Hopkins Universität, deren Mortalitätszahlen, wenn es um Corona geht, erheblich von denen abweichen, die z.B. Professor Hedrik Streeck bei seiner Studie in Heinsberg ermittelte. 

Es geht hier um den Faktor 5. Die Mortalitätsrate in Heinsberg lag bei 0,37%. Die der Hopkins Universität nahe 2%!

 

Zurück zum Interview

Gates sagte in der Tagesschau, die Welt könne erst dann wieder zur Normalität übergehen, wenn es einen Impfstoff gegen Corona gäbe, den er aber, sehr viel schneller als üblich, bereits dabei wäre zu entwickeln.

Nach Äußerungen Bill Gates, wäre es erforderlich,  sieben Milliarden Menschen (!) zu impfen, erst dann könne es Entwarnung geben (!)

Man kann also davon ausgehen, wann immer wir etwas aus "offiziellen Quellen" über Corona berichtet wird, dass sich dies mit der Meinung von Bill Gates deckt. Wer sich das Interview in der Tagesschau angesehen hat, der sollte sich daraufhin mal mit den Aussagen von dem Neffen des ehemaligen (ermordeten) Präsidenten der USA ( JFK ) , hier Robert F. Kennedy Jr. befassen...  

Die globale Impfagenda - Robert F. Kennedy Jr.


Wäre es angesichts dieser Zusammenhänge nicht sehr naiv,  in einer kapitalistisch geprägten Welt der Superreichen - Milliardäre wie Gates - Ihre gespielte Rolle als Philanthrop abzukaufen ?  

7 Milliarden Impfungen, das ist auch: DAS Geschäft der Superlative !


Textfeld

Die Argumente der Fachanwältin Frau Bahnke unter die Lupe genommen:

In Ihrer allgemeinverständlichen Erklärung ist u.a. folgendes zu lesen: 

 

2.0 Das Infektionsschutzgesetz ist keine Rechtsgrundlage für Shutdown

Die Landesregierungen beziehen sich für den Erlass der Corona-Verordnungen  ( https://www.hessen.de/ ) auf Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Das Infektionsschutzgesetz stammt aus dem Jahr 2001 und hat sich in den letzten 20 Jahren ganz hervorragend bewährt. Es sah schon immer eine Vielzahl wirksamer Maßnahmen und Regelungen zur Bekämpfung von Epidemien vor.

Es gab daher – trotz der aktuellen Corona-Epidemie - keinerlei Veranlassung für eine Änderung dieses Gesetzes in aller Windeseile

Denn wir kennen die Grippe- Epidemie aus 2017/2018, die eine sehr viel höhere Todeszahl von 25.000 Toten hervorrief, als dies nach Ansicht von Experten bei Corona in Deutschland zu erwarten ist. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erfolgte innerhalb von nur

drei Tagen, was angesichts des Shutdowns, von dem auch der Bundestag betroffen gewesen sein dürfte, enorm bedenklich scheint. 

Viele weitere Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes, die am 27. März 2020 aufgenommen wurden und dem Bundesgesundheitsminister Spahn – unter Ausschaltung des Bundestages und des Bundesrates - eine ungekannte Machtbefugnis einräumen, sind daher sehr zeitnah dringend ebenfalls einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen.


Kommentar: Auf die Veränderungen des IfSG in "Windeseile" am 27.3.2020 wurde schon eingegangen.

 

3. Maßnahmen zur Verhinderung von Epidemien

Das Infektionsschutzgesetz gestattet zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen und zur Verhinderung ihrer Weiterverbreitung schon immer eine Vielzahl geeigneter und bewährter Maßnahmen, für die die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig sind.

Es verpflichtet die Gesundheitsämter bei Verdacht einer übertragbaren Krankheit zunächst zur Durchführung von Ermittlungen, § 25 IfSG. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet sodann zur konkreten Feststellung einer Infektion oder des Verdachts einer Infektion, § 28 Abs. 1 IfSG. Es müssen somit zunächst Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt

werden. (...)


Kommentar: Richtig und nachzulesen im  (aktuellen, am 28.3. geänderten) IfSG §28 Abs.1.  

 

3.3 Die Masernentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Die Ausgeh- und Betretungsverbote des Landes Baden-Württemberg verstoßen somit nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz. Sie verstoßen auch gegen die Masernentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 22.3.2012 ( BVerwG 3 C 16.11) festgestellt, dass ein Schulbetretungsverbot gegenüber einem gesunden Jungen, der nicht gegen Masern geimpft war, keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 IfSG darstellt und somit rechtswidrig ist.

Wenn also das Bundesverwaltungsgericht bereits ein Schulbetretungsverbot auf Basis des § 28 IfSG gegenüber einer einzigen gesunden Person für rechtswidrig erklärt, dann muss es für alle Landesregierungen, die immerhin auch ein Justizminister haben, folgendes offen und klar auf der Hand liegen: Die umfassenden Kontaktverbote und Schließungen von Einrichtungen dürfen sich niemals an

11 Millionen gesunde Bürger in Baden-Württemberg bzw. niemals an 83 Millionen gesunde Bürger in der Bundesrepublik richten.


Kommentar: Sehr interessant, das Urteil ist nachprüfbar BVerwG 3 C 16.11und Ihr Vergleich gegenüber den heutigen Kontaktverboten zulässig und nachvollziehbar.

 

3.4 Landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften ist rechtswidrig

Daher ist die landesweite Schließung fast aller Einrichtungen und Geschäfte ohne jedwede Gefahr einer Ansteckung durch diese Einrichtungen und Geschäfte durch keine Rechtsnorm des Infektionsschutzes und auch durch keine andere

Regelung berechtigt. Die entsprechende Regelungen der Corona-Verordnungen sind so offensichtlich rechts- und verfassungswidrig, dass das juristische Stillschweigen mich wirklich sehr beunruhigt.

 

3.5 Schließung ist schwerer verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit

Nach alledem ist die Anordnung der Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte sowie die radikale Anordnung der Schließung aller kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie die Schließung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen auf der Grundlage der §§ 28, 31, 34 IfSG grob rechtswidrig. Sie verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit ebenso wie das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 GG. 

Die Schließungen sind damit eklatant verfassungswidrig, entsprechende Verbote müssen ab sofort nicht

mehr befolgt werden. Denn nur rechtsstaatliches Handeln berechtigt zur Durchsetzung von Verboten, grob verfassungswidrige Eingriffe in die Berufs- und Handlungsfreiheit sind unwirksam!

 

4. Infektionsschutzgesetz verpflichtet zur Eigenverantwortung

Dies gilt erst recht, als das Infektionsschutzgesetz an keiner einzigen Stelle zu solch ungeheuerlichen Repressalien berechtigt. Vielmehr verpflichtet das Infektionsschutzgesetz den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet damit alle Menschen zur Übernahme von EigenverantwortungDies bedeutet, dass nicht nur der Staat oder „die anderen“, sondern wir selbst persönlich dafür verantwortlich sind, uns mit geeigneten Maßnahmen vor Infektionen zu schützen.


Kommentar:  Nachzulesen unter IfSG §1 Abs.2 und nachvollziehbar

 

4.3 Recht jedes Bürgers zur Immunisierung

Eigenverantwortung im Sinne des § 1 Abs. 2 IfSG bedeutet aber zugleich auch, dass es das gute Recht eines jeden Bürgers ist, diese Schutzmaßnahmen nicht zu ergreifen und sich dadurch (meist ungewollt) mit dem Covid 19 Virus anzustecken. 

Denn es ist ja bekannt und von der Regierung auch ausdrücklich erwünscht, dass eine sogenannte „Herdenimmunisierung“ (!) erfolgt, um damit – wie auch bei Grippeepidemien – künftig gegen dieses Virus immun zu sein. Dies hat für die Menschen den ganz erheblichen Vorteil, dass sie sich keiner Impfung aussetzen müssen, die eventuell für sie mit Nebenwirkungen einhergeht und im Zweifel noch gar nicht

erprobt ist. Für das Gesundheitssystem bedeutet eine Immunisierung der Mehrheit der Bevölkerung eine ungemeine Kostenentlastung.

Die Kontaktverbote der Corona-Verordnung verstoßen somit auch gegen die Pflicht und das Recht des Einzelnen zur Übernahme von Eigenverantwortung bei Epidemien, wie sie in § 1 Abs. 2 S. 2 IfSG ausdrücklich normiert und von jedem Bürger gesetzlich eingefordert wird.

Kommentar: Sehr interessant, und wird so auch von vielen Fachleuten getragen, auch die Tatsache,  daß eben größtenteils alte Menschen betroffen sind rechtfertigt in keiner Weise diese Maßnahmen für alle, gerade für junge gesunde Menschen. 

 

4.4 Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden

Die Verbote der Corona-Verordnung sind insbesondere auch insoweit einmalig, als noch niemals zuvor in der Weltgeschichte zur Bekämpfung von Seuchen 99,9% der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt wurde und sämtliche Geschäfte geschlossen wurden, obwohl von ihnen nachweislich keine Gefahr ausgeht. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und

Epidemien erfolgte bislang immer erfolgreich so, wie es auch das Infektionsschutzgesetz in hervorragender Weise regelt: 

Nämlich die sorgfältige Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten und sodann die notwendige Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, gegebenenfalls

deren Isolation und Beobachtung. Warum dies bei der aktuellen Corona Winterepidemie mit Covid 19 plötzlich so

dramatisch anders sein soll, lässt sich weder durch die Zahlen des Robert-Koch- Instituts noch durch einen gesunden Menschenverstand erklären. (...)

 

5.3 Straftatbestände der Landesregierung und der Polizei

Angesichts der so offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der Corona- Verordnungen erfüllen sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei den Straftatbestand des § 344 StGBDanach droht allen Polizisten bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn und soweit die Polizei also Verstöße gegen die Corona-Verordnung weiterhin mit Bußgeldern oder gar mit Festnahmen verfolgt, so ist nicht etwa die gesunde und freiheitsliebende Person zu bestrafen, sondern die Polizei, die diese Maßnahmen durchführt.

Die durch die Corona-Verordnungen angeordneten Schließungen von Pflegeheimen und weiteren Gesundheitseinrichtungen sowie die Kontaktverbote ihrer Angehörigen und Freunden zu diesen alten und kranken Menschen sind ebenfalls von ungeheuerlicher Unmenschlichkeit und Unwürdigkeit. Sie verstoßen aufgrund der damit verbundenen Folgen für die betroffenen Menschen, die allesamt

im Zweifel gesund und nicht infiziert sind (!) nicht nur gegen die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GGDie Verbote erfüllen auch den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB im besonders schweren Fall. 

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht. 

Dasselbe gilt für alle Bürgermeister, die für ihre Städte und Gemeinden entsprechende Verfügungen erlassen haben. 

In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Kommentar: Aufruf und Warnung an Exekutive und Volksvertretung

 

Beispiel:  " Besondere Regelungen für Bestattungen in Zeiten der Corona-Krise in der Stadt Büdingen "  ( Link  zur homepage  )

Diese "Regelungen" sind grundsätzlich ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde gem. GG Art.1, worauf am 7.4.2020 per email sowohl Stadträtin und Bürgermeister in Kenntnis gesetzt wurden.   

Urteilen Sie selber : 

 

(...) Die maximale Teilnehmerzahl für Bestattungen wird auf 10 Personen (Sargträger ausgeschlossen) festgesetzt.Die Teilnahme wird auf den engsten Familienkreis beschränkt....

(...) Auf körperliche Gesten der Kondolenz wie Händeschütteln oder Umarmungen ist zu verzichten.Trauerhallen bleiben geschlossen. Die Bestattung findet ausschließlich am Grab statt. Dort haben alle Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.Es ist eine Teilnehmerliste zu führensodass bei einer späteren Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt werden kann....

 

Ich finde, niemand sollte sich solche unwürdigen Auflagen gerade angesichts der hier aufgeführten Fakten gefallen lassen. 

Schon gar nicht, wenn sich parallel überall Menschen nach wie vor in Bussen und Bahn direkt begegnen können.

 

Und damit kommen zum letzten Punkt: 

5.4 Recht zum Widerstand wegen Demonstrationsverbot

(...) 

Da den Deutschen ... keine Abhilfe gegen diese Angriffe ihrer Landesregierungen auf die verfassungsrechtlichen Grundordnung möglich ist, haben alle Deutschen ... das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG. 

Recht zum Widerstand bedeutet zunächst, dass sich ab sofort kein Bürger in Deutschland mehr an diese Verbote halten muss, da sämtliche Corona- Verordnungen aller 16 Bundesländer wegen ihrer eklatanten Verfassungswidrigkeit unwirksam sind. Nur wer ausnahmsweise von seinem zuständigen Gesundheitsamt als Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider

bezüglich des Coronavirus Covid19 festgestellt wurde, hat zwingend die ihm gegenüber vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen zu befolgen. 

Alle anderen 83 Millionen gesunden Menschen in Deutschland, also wir alle, dürfen uns sofort wieder frei in Deutschland bewegen. Wir dürfen auch unsere Geschäfte und Einrichtungen wieder öffnen und das normale Leben wieder aufnehmen!

Anmerkung: Auch Konsequent, wenn man die Gesetze beim Wort nimmt. Dieser Wiederstandsartikel wurde übrigens im Rahmen von massiven Protesten wegen der Einführung sogenannter "Notstandsgesetze" in 1968 als "Zugeständnis" aufgenommen...    

 

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Bürger, Gewerbetreibende

Beschäftigen Sie sich mit kritischen Stimmen und Meinungen! Lassen Sie sich sich nicht durch diese unangemessene und sensationelle Darstellung von TV und Presse Ihrer Objektivität berauben. Fordern Sie Ihre Freiheitsrechte gegenüber Volksvertretung und Behörden ein, notfalls auch durch Androhung von Strafgesetzbuch StGB §344 (Verfolgung Unschuldiger) sowie  §240 (Nötigung). 

Pochen Sie auf Ihr Recht auf Widerstand gem. GG Art. 20 Abs. 4 .


Kommunale Volksvertretung 

Prüfen Sie diese Fakten eingehend und handeln Sie konsequent und im Sinne der Bürgerrechte ! Nutzen Sie Verfassungsgarantien wie das subsidiäre Recht der Selbstverwaltung konsequent und im Sinne der Bürger ! (GG Art. 28 Abs. 2  und  HV Art. 137 Abs. 3  

Nutzen Sie Verfassungsbeschwerden vor dem  Staatsgerichtshof des Landes Hessen  oder dem Bundesverfassungsgericht ! (Kommunale Verfassungsbeschwerde oder GG Art 93 4bDies auch oder gerade unter dem Gesichtspunkt der Gefahren eines drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruches !  Es sind diese die einzigen Mittel, Gewerbe und Bürger vor Verschuldung und Pleiten zu schützen.   

 
Polizeibeamte, Ordnungsbehörde

Kommen Sie Ihrer Verantwortung und Verpflichtung zur Wahrung der Freiheitsrechte eines jeden Bürgers nach!

Unterlassen Sie nicht gerechtfertigte und gar gewaltsame Maßnahmen gegen die Bürger !  Notfalls unter Berufung auf Ihre Remonstrationspflicht, geregelt in BBG §63:


(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.


Stellen Sie sich rechtzeitig selber die Fragen: 

Wie weit wollen Sie gegenüber den Bürgern gehen? Welche Gewalt gegenüber dem Bürger ist "vertretbar"? Würden Sie von der Schusswaffe Gebrauch machen, wenn Bürger für Ihre Grundrechte eintreten bzw. ggf. dazu bereit wären,  für dafür Ihr Leben zu riskieren?  

Oder Bürger zwecks Zwangsimpfungen festnehmen?  Ab welchem Punkt würden Sie bekennen: Ich lasse mich nicht missbrauchen? 

 

Fachleute

An alle Fachleute aus den Bereichen Medizin und Justiz ! Beteiligt Euch an der notwendigen und differenzierten Aufklärungsarbeit! Kommuniziert mit Euresgleichen! Lasst Euer Fachwissen in die öffentliche Aufklärung einfließen und leisten Sie Aufklärungsarbeit gegenüber Bürgern und Volksvertetungen !   


Presse

"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse." 

Pressekodex Ziffer 1

"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid."

Pressekodex Ziffer 11 

 

"Allein ein Pergament, beschrieben und beprägt, ist ein Gespenst, vor dem sich alle scheuen"
Goethes "Faust" 


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