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Offener Brief an die Gemeinde Volksvertretung Büdingen


Sehr geehrter Bürgermeister,

sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Stadtverordnete,  

sehr geehrte Mitglieder des Magistrates, 

sehr geehrte Damen und Herren, 


Die "Corona-Kriese" beherrscht unseren Alltag. Viele Bürger fürchten um Ihre Gesundheit aber auch um Ihr zukünftiges Einkommen nach Corona. Was die Gesundheit angeht, so zeichnete sich ab, dass es bestimmbare "Risikogruppen" gibt, die es gilt, zu schützen. Für die allermeisten Menschen verläuft die Infektion mit Sars CoV-2 relativ harmlos ab. Schwere Verläufe bei vorher gesunden Menschen sind anscheinend äußerst selten. Wenn das aber so ist, dann ist  der Schutz selektiv auf gefährdete Gruppen zu beziehen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum die gesamte Bevölkerung in Ihrer Bewegungsfreiheit und Ihren persönlichen Kontakten beschränkt werden muß, wenn es um den Schutz einer viel kleineren Gruppe besonders risikobelasteter Menschen geht. Es muß ausreichen, wenn nur diese Risikogruppe isoliert bleibt. Das sollte dieser dann auch dringend empfohlen werden. Wer schwerwiegende Vorbelastungen hat, kann sich selber schützen, indem er sich freiwillig in Quarantäne begibt. Dazu sollte er die notwendige Unterstützung erhalten. Infektionen in der übrigen Bevölkerung sind im Prinzip nicht schlimm, sondern tragen im Gegenteil gerade durch Schaffung einer gewünschten "Herdenimmunität" zur Überwindung einer Epidemie bei. Nebenbei werden dabei Impfungen überflüssig, welche bekanntlicherweise  immer das Risiko von Nebenwirkungen beinhaltet, zudem blieben der Gemeinschaft  auch immense Kosten ersparen. Von daher ist diese immer noch erhebliche Stillegung der Wirtschaft mit all den absehbaren wirtschaftlichen und sozialen "Kollateralschäden", die  erheblich sein werden, nicht mehr zu rechtfertigen. Wenn die Bundesregierung behauptet, ohne "Shutdown" bräche das Gesundheitssystem zusammen, dann fehlen hier die Beweise; die Sie aber erbringen muß, wenn Sie solche Eingriffe aufrechterhalten will. Verbote, z.B. Ladengeschäfte mit mehr als 800qm Verkaufsfläche nicht öffnen zu dürfen, ist eher als Willkür anzusehen. 

Es ist also mehr als fraglich, die teilweise Stillegung der ganzen Wirtschaft weiter aufrecht zu erhalten. 

Darüber hinaus scheint es derzeit leider eine Art Wettbewerb dafür zu geben, wer die schneidigsten Verbote erläßt. Da bilden die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Büdingen leider auch keine Ausnahme, was der Homepage unter "Besondere Regelungen für Bestattungen in Zeiten der Corona-Krise ... " zu entnehmen ist. Ob solche würdelosen Regelungen verhältnismäßig sind, muß in Frage gestellt werden.


Beispiel Schweden: Es hat mit seinem "Sonderweg", schon viele Schlagzeilen in deutschen und europäischen Medien gemacht. Mit Erstaunen beobachtet der Rest Europas, wie in Schweden weiterhin Restaurants, Geschäfte und Fitnessstudios geöffnet sind. Nur weiterführende Schulen und Universitäten sind geschlossen. Älteren Menschen wird empfohlen, soziale Kontakte zu meiden. Wer Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung verspürt, soll sich in Heimquarantäne begeben.

Ab Montag, 27.4.2020  sollen wir nun hier alle mit Mund-Nase-Schutz durch die Geschäfte marschieren... wäre es nicht vernünftiger, wenn dies ausschließlich der gefährdete Personenkreis täte und dies freiwillig? Gibt es in diesem Land denn nur noch unmündige Bürger die wie kleine naive Kinder gegängelt werden müssen? In Sachsen sollen Menschen, die sich Maßnahmen verweigern, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, in Bayern benutzt man Drohnen zur Überwachung der Abstände... wie weit soll das noch gehen? Ich finde - das reicht jetzt.


Sehr geehrte Volksvertretung,

ich habe beschlossen, mich gegen diese  Unverhältnismäßigkeiten zu wehren und habe daher - als ersten Schritt- zum einen eine Grundrechtsklage vor dem hessischen Staatsgerichtshof eingereicht, (siehe Anlage) zum anderen diesen offenen Brief an Sie verfasst.

Die Corona-Verordnungen des Landes, welche sich auf das Infektionsschutzgesetz stützen, halte ich für verfassungswidrig und darüber hinaus auch nicht gedeckt durch das Infektionsschutzgesetz selbst, in dem es heißt:

Maßnahmen gemäß IfSG sind grundsätzlich nur zulässig gegenüber Personen, die als Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider konkret festgestellt wurden. 


Bitte lesen Sie dazu meine Begründungen in der Klage aufmerksam durch und wägen Sie dann erneut ab, ob Sie der eingeschlagenen repressiven Richtung von Land und Bund bedenkenlos weiter folgen (welche auf Dauer erhebliche wirtschaftliche sowie soziale Schäden verursachen würde) oder ob Sie mutig und entschlossen vernünftigere Wege einschlagen. Es wäre schon ein großer Fortschritt, Bürger nicht weiter unnötig zu bevormunden, nach dem Beispiel Schweden.   


Daher mein Aufruf an Sie:

Prüfen Sie alle aktuellen Fakten eingehend und handeln Sie als Gemeindevertretung selbstbewußt, souverän und vernunftorientiert. 

Jede Gemeinde verfügt durch Verfassungsgarantien wie das subsidiäre Recht der Selbstverwaltung über weitgehenden Handlungsspielraum, nutzen Sie Ihn konsequent aus, auch in Abweichung zu den Corona-Verordnungen des Landes  !
Selbstverständlich steht es jeder Volksvertretung immer frei, sich wichtige Entscheidungen auch direkt vom Bürger legitimieren zu lassen, das entspräche in hoher Weise gerade dem demokratischen Prinzip.

Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates und hat das Wohl ihrer Einwohner zu fördern in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.

(GG Art. 28 Abs. 2  und  HV Art. 137 Abs. 3  und HGO §1 )


Nutzen Sie auch das Werkzeug der kommunalen Verfassungsbeschwerde vor dem  Staatsgerichtshof des Landes Hessen  oder dem Bundesverfassungsgericht ! (GG Art 93 4b

Tun Sie dies unter den Gesichtspunkten unverhältnismäßiger und rechtlich fragwürdiger  Landesverordnungen, abweichender Regelungen des IfSG, abzuwendender Gefahren von Einkommensverlusten und drohender Pleitewellen! 


Eine schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität ist das einzige Mittel, Gewerbe und Bürger vor weiteren Schäden zu schützen.  

Finanzielle Zuwendungen, Stundungen, Kredite in jeglicher Form von wem auch immer führen in jedem Falle zu gigantischen Neuverschuldungen.

Jede Gemeinde ist dazu aufgerufen und berechtigt, notfalls eigene und vernüftigere Wege zu gehen.


Ultima Ratio bleibt allen Bürgern als Souverän natürlich das Recht, jederzeit selber das Ruder in die Hand zu nehmen.

GG Art. 28 Abs.1 Satz4 )  und ( HGO §8b Bürgerentscheid


Die Presse sei an dieser Stelle an Ihre eigenen Grundsätze erinnert, die Sie derzeit meines Erachtens kollektiv mißachten: 

"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid."

Pressekodex Ziffer 11 

"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse." 

Pressekodex Ziffer 1


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