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Abschaffung des Heilpraktikerberufes im Schatten der "Coronakrise"?


Laut dem Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) praktizieren in Deutschland rund 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Voll- oder Teilzeitpraxen. Eine Umfrage des BDH zeigte, dass diese hochgerechnet jährlich rund 46 Millionen Patientenkontakte haben. 

Das bedeutet: Jeden Tag gehen deutschlandweit mehr als 128.000 Personen zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker. 

Die Bundesregierung will nun eine Neuregelung des Heilpraktikerrechts prüfen lassen. Ein Gutachten soll auch klären, ob der Beruf möglicherweise abgeschafft werden könnte.


Durch eine Ausschreibung des Bundesministerium für Gesundheit in Bonn  ( Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ) wurde ein externes Unternehmen damit beauftragt, gesetzliche Änderungsmöglichkeiten hinsichtlich des Heilpraktiker-Berufes auszuloten. 

Quelle : ( https://www.evergabe-online.de/ )


Unter Pkt. 5 "Angaben zur Leistung " ist zu lesen: 

a) Art und Umfang der Leistung

Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte. Der Auftrag soll innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 


Wie gewohnt wird immer im "Sinne der Sicherheit für die Patienten" argumentiert; wie auch in allen "Coronamaßnahmen".

Unterschwellig wird aber auch schon unterstellt, daß die Sicherheit der Patienten möglicherweise durch den Heilpraktiker gefährdet sein könnte. Hier wäre mal eine vergleichende Statistik mit einer Gegenüberstellung von schädlichen Folgen der "Schulmedizin" und  "natürlicher Heilkunde" interessant.  

Aber eines sollte man sich an dieser Stelle doch mal klarmachen: Die Regierung vergibt zumindest Teile der Gesetzgebung an externe "Dienstleister" !!!  
Die Vergabe dieser "Dienstleistung" erfolgt über die sog. UVgO ( Unterschwellenvergabeverordnung ) . Diese ist für den Bund gültig seit den Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO am 2. September 2017 . ( Für Sachkundige: Die UVgO ersetzt den 1. Abschnitt der VOL/A. )

Da ich selber einen Elektroinstallationsbetrieb geführt hatte, kenne ich dieses Verfahren als Vergabe von "Bauleistungen" der öffentlichen Hand an Handwerker. Aber als Teil der Gesetzgebung ...? 
Es ist eigendlich nicht zu fassen....  da stellen sich grundsätzliche Fragen: wer schreibt in diesem Land eigendlich die Gesetze? Externe "Firmen"? Was ist dann eine "Regierung" eigendlich im grundsätzlichen Sinne?  

Etwa so etwas wie ein Gesetzgebungsdienstleister mit demokratischem "Auftrag" ? 


Man muß sich ja schon fragen,  warum eigendlich  öffentliche Behörden in einer Firmendatenbank (z.B. UPIK) zu finden sind. 

Neben ganz normalen Unternehmen  finden Sie hier z.B. den Magistrat der Stadt Büdingen ( D-U-N-S Nummer 507548829 ) oder auch das Amstgericht Büdingen ( D-U-N-S Nummer 313276919 ) in einer solchen weltweiten Unternehmensdatenbanken.

In diesem Sinne  hat sogar ein Richter des VG Gießen in seiner Urteilsbegründung am Beispiel "Jobcenter" indirekt tatsächlich auch den Status einiger Behörden in Frage gestellt :

Ausschnitt aus dieser Urteilsbegründung (VG Gießen, Urteil vom 24.02.2014 - 4 K 2911/13, hier kommentiert)

...Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung „Jobcenter" handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff „Jobcenter" firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann ...  


"Allein ein Pergament, beschrieben und beprägt, ist ein Gespenst, vor dem sich alle scheuen"

Zitat aus Goethes Faust Teil1 


Doch zurück zur "Ausschreibung".

In der entsprechenden Leistungsbeschreibung „Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht“ findet man sehr aussagekräftige Fragen, die zweifellos auf Möglichkeiten der Einschränkung oder gar Abschaffung des Heilpraktikers abzielen. In einigen Auszügen heißt es u.a.: 

Das Gutachten soll dabei zu folgenden Fragen Stellung nehmen: 

2.1 Zu den Möglichkeiten, den „Heilpraktiker“ als Heilberuf nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz (GG) ** zu regeln: 

  • Gibt es neben dem Arztberuf als dem Beruf, der zur umfassenden Ausübung von Heilkunde berechtigt ist, die rechtliche Möglichkeit, einen weiteren Heilberuf mit weitgehend umfassender Heilkundekompetenz durch Bundesrecht zu regeln? 
  • Was wäre im Falle einer solchen Regelung zu beachten? 
  • Wie wäre das rechtliche Verhältnis zwischen einem bundesrechtlich geregelten Heilpraktikerberuf und dem Arztberuf zu bewerten? Inwieweit ist hier zu berücksichtigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ihre Tätigkeitsschwerpunkte häufig im Bereich der Komplementärmedizin haben? 
  • Müsste sich eine Heilpraktikerausbildung, wenn sie weiterhin zu einer umfassenden Heilkundekompetenz führt, hinsichtlich Dauer und Inhalten an der Medizinerausbildung orientieren bzw. ob und inwieweit wäre es möglich, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker über die bestehenden Arztvorbehalte hinaus von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen? 
  • An welche rechtlichen Voraussetzungen wäre die Ausweitung von Arztvorbehalten geknüpft? Ist dazu wie beispielsweise im Infektionsschutzrecht immer ein Gesetz erforderlich, dass einen Lebenssachverhalt umfassend regelt? 


2.2 Zu den Besonderheiten vorkonstitutionellen Rechts (Recht, das vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gegolten hat.)

  • Ob und welchen Einfluss hat die Tatsache, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz und der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, auf die unter 2.1 erfragten Regelungsmöglichkeiten? Gibt es dadurch Einschränkungen, die sich auf den Gestaltungsspielraum des Bundesgesetzgebers auswirken und wenn ja, welche sind das? 
  • Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen? Was wäre in einem solchen Fall zu beachten?
  • Welche Übergangsregelungen insbesondere für aktuell tätige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Personen, die bereits einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis gestellt haben oder sich in einer Ausbildung befinden, die auf die Heilpraktikerüberprüfung vorbereiten soll, wären mindestens erforderlich?


2.3 Zur Legaldefinition der Heilkunde 

  • Welche rechtlichen Folgen hätte der Wegfall der Legaldefinition der Heilkunde im Fall einer Neuregelung des Heilpraktikerrechts? Bedarf es in einem solchen Fall der Regelung einer Legaldefinition in einem anderen Gesetz? Welche gesetzlichen Regelungen kämen in Betracht? 
  • Was wäre für den Fall zu beachten, dass das Heilpraktikergesetz ersatzlos entfällt? 


** Anlage: Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz (GG)

(1) Die konkurrierende Gesetzgebung  ( Bundesrecht bricht Landesrecht) erstreckt sich auf folgende Gebiete:

19.Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;


Wussten Sie schon?

Nähere Untersuchungen an dem sogenannten „Ötzi“ haben inzwischen gezeigt, daß er eine kunstgerechte Akupunkturbehandlung erfahren hatte. Dies zeigt, daß auch das Heilwissen in Europa viel älter ist als die ältesten chinesischen Kulturnachrichten. Diese neuesten Forschungen bestätigen Herman Wirth in vollem Umfang, der entdeckte, daß eine Hochkultur unserer Vorfahren viel älter ist als bis dahin angenommen.

Herman Wirth wurde am 6.5.1885 in Utrecht (Niederlande) geboren.


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Petition 

Wenn Sie den beruf des Heilpraktikers unterstützen möchten, unterzeichnen Sie die  Petition 

"Hilfe! Unsere Heilpraktiker dürfen nicht abgeschafft oder kleingemacht werden !!!" unter:

http://chng.it/QdsT8jZCjx


Petitionstext:

Liebe Bundestagsabgeordnete, liebe Gesundheitsbewusste, liebe Patientinnen und Patienten! 

Mein Name ist Dr. phil. Iris Heyer, ich bin Heilpraktikerin und ich liebe meinen Beruf. Und nun soll dieser abgeschafft oder drastisch in seiner Kompetenz reduziert werden! Ich verfüge, möchte ich sagen, mittlerweile über eine sehr gute medizinische Fachkenntnis, kann mich mit Ärzten auf Augenhöhe unterhalten und tue stets das Beste für meine Patienten. Ich telefoniere abends mit Ihnen um Lösungen für Ihre Probleme zu finden. Auch am Wochenende bin ich für sie erreichbar. Wer ist das schon? Und dies alles, weil ich meinen Beruf sehr ernst nehme. Der Heilpraktiker Beruf ist ein sehr ehrenwerter Beruf, der sich um die Gesundheit des Menschen kümmert genau wie andere medizinische Berufe. Auch wir haben stets das Wohl des Patienten im Blick. Wir verfügen über eine sehr gute Ausbildung in den Bereichen Anatomie, Physiologie und Pathologie wie Ärzte und müssen bei der Abschlussprüfung eine sehr umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfung vor dem  Gesundheitsamt ablegen. Sie ist qualitativ so hochwertig, dass nur 15% der Prüflinge sie schaffen und dann als Heilpraktiker arbeiten dürfen. Danach unterliegen wir genauso vielen Regulatorien wie andere medizinische Berufe. Da wären die Sorgfaltsplicht, die Patientenaufklärungspflicht,  die Einhaltung der Hygienebestimmungen, das Medizingerätegesetz, die Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, um nur einige zu nennen.

Natürlich gibt es in jedem Beruf auch schwarze Schafe, aber die gibt es überall. In dem Fall, wo angeblich Heilpraktiker in Norddeutschland bei einer Konferenz Drogen ausprobiert haben, waren auch Ärzte und Psychologen dabei und alle möglichen anderen Berufsgruppen. Also kein Heilpraktikertreffen, wie von den öffentlich rechtlichen Medien behauptet, sondern eine Schweizer Sekte.  2 Psychologen, ein Psychotherapeut und Dipl. Psychologe wurden angeklagt. Kein Heilpraktiker! Der NDR, der das gebracht hatte, hat sich im Nachhinein entschuldigt, aber die Heilpraktiker wurden erst mal wieder schlecht gemacht. Was soll das? Warum werden Heilpraktiker in den Medien immer diskreditiert? Woher kommt dies? Schauen Sie sich einfach die Medizin Sendung „Visite“ im öffentlich rechtlichen Fernsehen an, und sehen, wie oft unerklärliche Krankheitsfälle letztlich von uns Heilpraktikern gelöst wurden. Wie kann man so einen Beruf, der Menschen hilft, abschaffen wollen?

Der Heilpraktiker Beruf findet immer mehr Zulauf von vielen Menschen. Der Verband „Freie Heilpraktiker e.V.“  geht von 12 Millionen (!) Patientenkontakten pro Jahr aus. Dies zeigt deutlich das Interesse der Menschen an sogenannten alternativen Heilmethoden. Diese sind wie die Traditionelle Chinesische Medizin schon über 4000 Jahre alt und so anerkannt, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen diese als medizinisch nützlich erachten und bezahlen. Ich selbst arbeite mit Schulmedizinern zusammen und wir finden gemeinsam Lösungen für Patienten. Das ist für das Patientenwohl das Beste. Gemeinsam wollten wir die Menschen heilen und nicht auf dem Rücken der Patienten Streitigkeiten austragen. Warum auch?

Bitte helfen Sie, dass unser ehrenwerter Berufsstand, den es schon seit vielen vielen Jahren gibt, nicht abgeschafft oder beschnitten wird und wir weiter zum Wohl der Menschen arbeiten dürfen. Schön wäre es auch, wenn unsere Leistungen von den Krankenkassen bezahlt würden, damit jeder sie sich auch leisten kann. Unterschreiben Sie unsere Petition, und teilen Sie sie und helfen damit, eine gute und breite medizinische Versorgung in Deutschland zu gewährleisten!


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