Textfeld

Interessantes Volksbegehren in Bayern - Austritt des Bundeslandes Bayern aus der BRD


Es ist zwar aus dem Jahre 2016... aber gerade in Zeiten einer "Corona-Diktatur" aktueller denn je. Worum ging es letztendlich? 

Es ging und geht wie so oft um echte Souveränität. Das die Bundesrepublik Deutschland schon aus geschichtlichen Gründen kein echter souveräner Staat darstellt und das auch gar nicht kann, wurde im Kapitel "Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend BRD) eingehend behandelt.  Gerade in Zeiten dieser  "Corona-Kriese" zeigt sich, was auch eine eine "demokratische" BRD Regierung über die Ländergrenzen hinweg "anrichten" kann. 

Gerade jetzt merken viele, wie sehr wir alle  einem Stück Papier, auf dem Gesetz oder Verordnung steht, untergeordnet sind. 


"Allein ein Pergament, beschrieben und beprägt, ist ein Gespenst, vor dem sich alle scheuen.."

Goethes Faust 


Auch gegen den gesunden Menschenverstand oder "Volkeswillen" lassen sich mit Gesetze und Verordnungen von oben herab so ziemlich alles durchsetzen, gerade wenn es den Anstrich einer Notwendigkeit oder Alternativlosigkeit inne hat. Nichts gegen Gesetze, wenn Sie gerecht, verhältnismäßig und entsprechend angewendet werden, passiert das aber nicht, dann hat der Bürger kaum eine Change hier zumindest kurzfristig etwas zu ändern, sofern auch die höchsten Gerichte den Argumentationen der Legislative folgen. 

Ein Widerstandsrecht, wie es in GG Art.20 Nr.4 seit 1968 steht, ist faktisch nicht durchsetzbar, solange die Exekutive am Nabel der Macht hängt. Daher das Gebot der Stunde:  Machtbeschränkung und größtmögliche Freiheit für mündige Bürger.


Doch zurück zum Volksbegehren. Mehr Machtbeschränkung und Freiheiten durch den Versuch einer Sezession eines Landesteiles von der "Zentralregierung" BRD. Bundesrecht bricht eben Landesrecht, so steht es im Grundgesetz. 

Schauen wir uns an, wie das höchste Gericht der BRD zu solchen Sezessionsversuchen steht:


Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Dezember 2016 - 2 BvR 349/16 :In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde  des Herrn S.... gegen die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (...)  am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:


Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Initiator:  Bayern Partei https://bayernpartei.de/   Text des Begehrens : Freiheit für Bayern http://freiheit-fuer-bayern.de/volksbegehrenstext oder als PDF: Freiheit fuer Bayern


Nun, das muß jetzt nicht unbedingt bedeuten, daß eine Sezession nicht doch möglich wäre - möglicherweise nur aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht.  Denn:  GG Art. 25 besitzt auch eine "Hintertür":  


Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des BundesrechtesSie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. 


Und im Völkerrecht gibt eben das Selbstbestimmungsrecht der Völker.  (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker)

Dies ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.


War das Bundesverfassungsgericht möglicherweise lediglich der falsche "Ansprechpartner"? Was wäre denn, wenn die Menschen in Bayern eine eigene Abstimmung oder Unterschriftensammlung  etc. initiieren, ohne (BRD)Behörden zu fragen und dann mehrheitlich eine Sezession befürworten würden ? Steht denn die BRD und Ihre Behörden über dem Willen der Menschen? Kann eigendlich nicht sein. Sonst wäre ja auch das Versprechen jedes demokratischen Staatswesens eine Heuchelei, wenn Sie dies nicht gestatten würde und damit das Volks als eigendlichen Herrscher "entthronen" könnte und  würde.  Nach Völkerrecht sollte es so möglich sein: 

Die Bürger initiieren Ihre Abstimmung selber, ohne Genehmigungen oder Eingriffe staatlicher Behörden, und geben sich dabei noch eine neue Verfassung - fertig. Was sollte Sie als eigendlicher Souverän daran grundsätzlich hindern? 


Aber es gibt auch noch einen anderen Weg, wenn es um mehr Souveränität geht. Die Macht muß zurück in die kleinste Einheit - in die GEMEINDE !  Dazu müsste eine Gemeinde erst mal Ihre Möglichkeiten einer Souveränität voll ausschöpfen. Neben grundsätzlicher Subsidiarität steht in der hessischen Verfassung ( HV Art. 137 ) das kommunale Selbstverwaltungsrecht:


(1) Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung die ausschließlichen Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung. Sie können jede öffentliche Aufgabe übernehmen, soweit sie nicht durch ausdrückliche gesetzliche Vorschrift anderen Stellen im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen sind.

(3) Das Recht der Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vom Staat gewährleistet. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich darauf, dass ihre Verwaltung im Einklang mit den Gesetzen geführt wird.


Und wenn es auf (Gross)Gemeindebene nicht funktioniert - dann vielleicht auf Dorfebene. Eine Herauslösung eines Dorfes aus der (Gross)Gemeinde und das Dorf zur Minigemeinde machen mit eigenem Bügermeister - oder auch ohne -  GG Art. 28 Abs.1 Satz4  ermöglicht auch dies:


"In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten."  

 

Also direkte Demokratie auf unterste Ebene. Das wäre schonmal ein guter Anfang ! 

Auch Gemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gegensatz zu Gebietskörperschaften wären denkbar... nach dem Vorbild z.B.  jüdischer Gemeinden, denen gegenüber dem Staat sehr weitgehende Rechte eingeräumt sind.  


Zuletzt wäre im Zusammenhang mit der (Gebiets)Gemeinde eine andere "radikale" Lösung denkbar, dazu besuchen Sie die Seite http://koenigreichdeutschland.org/de/ . Prinzipiell unter völkerrechtlichen Aspekten möglich - ob es umsetzbar wäre, daß müsste man eben "durchfechten". 


Das eigendliche Ideal einer echten Souveränität ist die Frage des Geldssystems, der Abschaffung der Bodenspekulation und das Prinzip einer (echten) direkten Mitbestimmung aller Bürger .



Die unbequeme Nation 

Thema Geldfrage : Das Wunder von Wörgl - Der Film  ( Wie man dem System die Macht entzieht)
Quelle:  https://archive.org/details/DasWunderVonWrglDEAD


Buchempfehlung zum Thema Geldfrage und Bodenfrage :

Quelle: https://www.freiwirte.de/buchbestellung/ 


Die unbequeme Nation

Auch zu finden unter https://archive.org/


Sylvio Gesell - Die natürliche Wirtschaftsordnung

Auch zu finden unter https://archive.org/


Fabian, der Goldschmied

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=_h0ozLvUTb0


Chiemgauer Regiogeld

Quelle: https://www.chiemgauer.info/startseite/?no_cache=1


-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Zum Schluß noch der vollständige Text des Volksbegehrens der Bayern Partei zum Austritt aus der BRD:


Volksbegehren

Art. 178 der Bayerischen Verfassung bestimmt, dass der Beitritt Bayerns zur Bundes­republik „auf einem freiwilligen Zusam­menschluss der deutschen Staaten beruht, deren staats­rechtli­ches Eigenleben zu sichern ist.“

Dieses politische Eigenleben Bay­erns wird durch die zentralistische Bundes­politik immer stärker gefährdet. Das Bayern im europäi­sierten Deutschland hat mit dem Bayern der Bayerischen Verfassung nicht mehr viel ge­mein.

Im Europa der großen Nationalstaaten wird Bayerns Stimme zwangsläufig untergehen, der Bestand Bay­erns als Staat an sich ist in Gefahr. Um die Staatlichkeit Bayerns inner­halb Europas auch in Zukunft zu sichern, ist die Separa­tion Bayerns unerlässlich.

Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf eröff­net die Möglichkeit zum Aus­tritt Bayerns aus der Bundes­republik Deutschland. Dafür ist eine Änderung der Baye­rischen Verfassung notwendig, neben der Verankerung eines Artikels über den Austritt aus der Bundesrepublik müssen auch die Bezüge zu Deutschland daraus entfernt werden.

Das Nähere zum Vollzug, insbesondere auch über das Bleibe- und Wohnrecht der deutschen Staatsangehörigen in Bayern wird einem Ausfüh­rungs­gesetz und der Baye­rischen Staats­regierung überlassen.


Problem:

Ob­wohl der Föderalismus in der Urfassung des Grundgesetzes weit mehr Beachtung fand als dies heute der Fall ist, lehnte der Bayerische Landtag 1949 das Grundgesetz als zu zentralistisch ab. Wir sehen die Gefahr, dass Bayern künftig zur unmün­digen Provinz degra­diert wird, die dem Bundeshaushalt lediglich noch als Finanz­quelle die­nen darf.

Der grundgesetzlich garantierte Föderalismus wird zugunsten bundeseinheitli­cher Regelungen immer weiter ausgehöhlt. Deutsch­land befindet sich auf dem Weg zum Zentral­staat. Stück um Stück werden die Kompe­tenzen der Bundes­länder – und damit auch Bayerns – abgebaut.

Wer Staaten wie Dänemark, die Schweiz oder die Niederlande betrach­tet, hält es für selbstverständlich, dass die Bürger dort über die Geschicke ihres Landes selbst bestimmen können. Nicht so in Bayern: Insbesondere bei wichtigen Ent­schei­dun­gen in Bezug auf die EU, aber auch in der Gesundheits-, Finanz-, oder Steuerpolitik wird der politische Wille des bayerischen Volkes und seiner Re­gierung allzu häufig übergangen.


Lösung:

Noch verfügt Bayern über gute Voraus­setzungen, sich aus dieser Zwangs­lage zu befreien – jedoch nur, wenn es recht­zeitig vor seiner vollständigen Entmün­digung unabhängig wird. Um den Bestand Bayerns für künftige Gene­rationen zu sichern, müssen wir den nivel­lierenden Einfluss der Bundesrepublik ausschalten und Deutsch­land ver­las­sen, bevor Bayern sich in einer Situation findet, aus der es sich selbst nicht mehr befreien kann.

Bayern ist unter den 27 EU-Staaten gemessen an seiner Be­völkerung der neuntgrößte und auch wirtschaftlich gesehen einer der bedeu­tendsten Staaten in Euro­pa. Bayern wäre ein voll­wer­tiger Partner inner­halb der EU und wäre im EU-Parlament mit 24 Ab­geord­neten vertre­ten. Bayern hätte einen eigenen EU-Kom­missar und wäre in Kommissi­on und Ministerrat voll stimm- und gleichberechtigt.

Die Regierung eines freien Bayern könnte sich in ihrer Politik ohne Rücksicht auf Bundeszwänge und Bundeseinheitlichkeit ausschließlich nach dem Willen und den Bedürfnissen der bayerischen Bürger richten.

Wir fordern, was für andere Länder selbstverständlich ist – die Frei­heit, selbst zu entscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten.


Alternativen:

Keine. Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir das Erbe von mehr als 1500 Jahren bayerischer Staatlichkeit.



Umfrage

Wie sehen Sie das? Halten Sie eine Sezession eines Bundeslandes von der BRD  unter Völkerrecht prinzipiell für möglich? 


Aktuelle Stimmverteilung (5 Teilnehmer)
Geben Sie Ihre Stimme ab:

Ja, das muß völkerrechtlich möglich sein

80%
4 Stimmen

Nein, das geht nicht.

0%
0 Stimmen

Das kann ich nicht beurteilen

20%
1 Stimmen

Jetzt an der Umfrage teilnehmen
Stimme abgeben

Umfrage

Würden Sie eine Sezession von Hessen aus der BRD befürworten?


Aktuelle Stimmverteilung (3 Teilnehmer)
Geben Sie Ihre Stimme ab:

Ja, das wäre vielleicht erstrebenswert.

100%
3 Stimmen

Nein, ich bin dagegen.

0%
0 Stimmen

Das kann ich nicht beurteilen

0%
0 Stimmen

Jetzt an der Umfrage teilnehmen
Stimme abgeben

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok