EU – ein Friedensprojekt? 

Wussten Sie, dass der EU Vertrag von Lissabon nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch in Friedenszeiten, um einen „Aufruhr“ rechtmäßig niederzuschlagen, die Tötungen ermöglicht?  

Wussten Sie, dass durch Art. 42 festgelegt wurde, dass zivile und militärische Mittel der EU bereitgestellt werden müssen, die „außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit ..() eingesetzt werden können ?... 

Kennen Sie die Übernationale "paramilitärische Polizeitruppe" EuroGentFor?


Der  letzte aktuelle EU Vertrag, der sogenannte „Lissabon Vertrag“ hat die Kompetenzen der EU noch weit über den geltenden Generalklauseln ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können hier gar im vereinfachten Verfahren „interne Politikbereiche“ ändern ohne Zustimmung von Bundestag oder Rat. Betroffen sind die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik aber auch der Raum der Freiheit und Sicherheit. Es ist wie ein neues „Ermächtigungsgesetz“.

Wussten Sie, dass der EU-Vertrag nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch in Friedenszeiten, um einen sogenannten „Aufruhr“ rechtmäßig niederzuschlagen, die Tötungen ermöglicht?  

Wussten Sie, dass durch Art. 42 festgelegt wurde, dass zivile und militärische Mittel der EU bereitgestellt werden müssen, die „außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit ..()“ eingesetzt werden können?  

Diese militärischen Mittel der EU sind nicht unbedingt primär auf Verteidigung ausgerichtet, sondern können auf Einsätze in Drittländern ausgeweitet werden! Die meisten dieser Einsätze verletzen das Grundgesetz (Art.87a), dem Verbot eines Angriffskrieges. Geltendes Völkerrecht kann unter dem  Deckmantel der „Konfliktverhütung“ umgangen werden. Einsätze in Drittländern ohne das diese gefragt werden müssen,  sind als Angriffskrieg zu bezeichnen und können  leicht willkürlich ausgelegt  werden.

Wie EU Verträge ausgelegt werden, das zeigt eine Antwort von Hr. Dr. P.Tauber (MdB) auf meine Anfrage in Bezug auf Syrien ...

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Gem. Art. 24 EUV hat die EU sogar das Recht auf die Bundeswehr zurückzugreifen, wenn Sie Operationen im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ durchführt.

Auch auf den Verlauf der militärischen „Missionen“ hat die nationale Regierung dann kaum einen Einfluss, genau so wenig wie das EU Parlament. Und letztendlich können Beschlüsse und „Missionen“ durch kein Gericht auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden…auch nicht durch den Europäischen Gerichtshof.


EuroGentFor  (European Gendarmerie Force)

Sie wissen nicht, was die EuroGendFor ist? Die wenigsten tun das. Sehr platt und politisch völlig unkorrekt ausgedrückt handelt es sich bei der EuroGendfor  um eine paramilitärische Einrichtung, die zur Niederschlagung von sozialen Unruhen und Aufruhr in den europäischen Mitgliedsstaaten geschaffen wurde. Sie ist derzeit gut 3000 Mann stark und besitzt Polizei- und Geheimdienstkompetenzen, kann und wird aber in der folgenden Zeit auf bis zu 50.000 Mann hochgerüstet.     

„Verklausuliert“ wurde sie bereits in den Entwürfen des Lissabon-Vertrags aufgenommen, da seinerzeit wohl bereits von sozialen Unruhen ausgegangen wurde. Da unter anderem auch in Deutschland laut Grundgesetz der Einsatz von Militär im eigenen Land nicht möglich ist, wurde jene paramilitärische Einrichtung geschaffen.

Erstmals bekannt wurde die EuroGendFor in Journalistenkreisen als Folge der Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des EU-Vertrags von Lissabon des streitbaren CSU Politikers Peter Gauweiler, der die Klage seinerzeit gemeinsam mit dem Staatsrechtslehrer Prof. Karl Albrecht Schachtschneider einreichte. Im Mittelpunkt der Klage stand u.a.  die Möglichkeit, Todesstrafen und Schießbefehle auf die eigene Bevölkerung mit Hilfe des Lissabon Vertrags quasi durch die Hintertür zu legalisieren, auch wenn in den betreffenden Mitgliedsstaaten verfassungsrechtliche Ausschlüsse hierfür existieren würden.

Schachtschneider erläuterte einzelne Punkte der Klage unter anderem in einem bemerkens- und hörenswerten Interview über die grenzüberschreitende Anordnung der Todesstrafe mit Legitimation des Lissabon-Vertrags:

Interview mit Staatsrechtler Hr. Schachtschneider (Ausschnitt)

Quellen zu EuroGentFor:

www.thetruthcommitted.de                 www.zeit-fragen.ch


"Besser, dass hundert Unschuldige sterben, als dass ein Ketzer davonkommt." 

Leitendes Prinzip der Inquisition


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genau.... notfalls mit Gewalt !
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