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Nachfolgend einige weitere gesammelte und kritische Informationen - das ist der Sinn dieses Blogs. 

Es sollen hier Kritiker und kritische Sichtweisen zur Geltung kommen.


Die Grundfragen der Corona-Maßnahmen sind dabei: 

  • Sind diese in Deutschland und speziell Hessen angeordneten Maßnahmen und den damit verbundenen massiven Eingriffen sowohl in das Wirtschaftleben als auch in die bürgerlichen Grundrechte zu rechtfertigen? 
  • Ist das alles Alternativlos ?
  • Könnte diese angeordnete Restriktionen auch für andere Zwecke mißbraucht oder gar für ganz andere Ziele ausgenutzt werden?  


Grundrechte verteidigen = Freiheit erhalten


Vorwort

Eklatante Einschränkungen der Grundrechte sowie der Wirtschaft bestimmen im Schatten von "Corona" die derzeitige Lage.  

Sind diese Einschränkungen verhältnismäßig und gerechtfertigt? 

Grundrechte sind die wichtigsten Garanten für unsere Freiheit. Grundrechte gehören dem Bürger und sind das höchste Gut eines Rechtsstaates. Nach der "Ewigkeitsgarantie"  (GG Art.79 Abs. 3) gibt es eine Bestandsgarantie für alle Grundrechte. Sie sind dadurch sogar vor Verfassungsänderungen, die 3/4 Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat erfordern würden, geschützt. Keine "Volksvertretung" ist also legitimiert, diese jemals anzutasten. Es kann auch nicht sein, das durch einfache Gesetze wie das IfSG diese Ewigkeitsgarantie umgangen werden kann, um damit fast alle (!) Grundrechte aller Bürger (vorrübergehend ?) abzuschaffen und darüber hinaus auch noch jeden Protest  zu verbieten und zu sanktionieren. Doch das verwerflichste ist, das IfSG nicht nur zu mißbrauchen, sondern es auch noch  kurzfristig anzupassen, um solche Handlungen im Nachgang  den Schein einer Rechtmäßigkeit zu verleihen. 

Auch darf Sie bestehende Gesetze im gleichen Sinne nicht umdeuten, Sie ist an Recht und Gesetz (und zwar im wahren Wortlaut) gebunden. 

Verantwortliche und Volksvertretungen sind im Sinne des Souveräns verpflichtet, sich einer ausgewogenen Datengrundlage zu bedienen, 

Sie dürfen sich nicht auf ein paar wenige Experten verlassen. 

Das Bundesverfassungsgericht lehnt derzeit alle einstweiligen Anordnungen zur Aussetzung der Verordnungen wegen möglicherweise schwerwiegenderen gesundheitlichen Nachteilen bei Aufhebung dieser und folgt dabei indirekt ebenso der Ansicht weniger Experten aus dem Lager der Regierung.

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Sie darf nicht unangemessen und in sensationeller Weise Gewalt, Brutalität und Leid darstellen.

Öffentliche Zahlen und Statistiken müssen Objektivität und Verhältnismäßigkeit repräsentieren und dürfen nicht wie derzeit in unverhältnismäßiger Weise dazu genutzt werden, um permanente Panik zu verbreiten. Insbesondere müssen Corona-Betroffene in aussagekräftige Verhältnisse dargestellt werden. Nur hochzählen, hat keine Aussagekraft. Außerdem dürfen Zuverlässigkeit von Tests, Alter, und Vorerkrankungen der Betroffenen nicht ausgeblendet werden. 

Auch Abhängigkeiten und Verbindungen von WHO, RKI, Experten, Investoren und Nutznießer wie die Pharmaindustrie müssen kritisch recherchiert werden.  


Vernunft und Objektivität

Vernunft ist weder (in Parteien) teilbar, noch wird Sie durch Majoritäten garantiert. Auch wird Sie offenkundig nicht durch die Medien repräsentiert. Kritischer, wacher und gesunder Menschenverstand gibt eine Change, Geschehnisse heutzutage objektiv zu beurteilen.  

Dazu ein Bewußtsein dafür, was das grundsätzliche Versprechen einer Demokratie-, und wer Träger einer solchen Staatsordnung ist:   .

Wir, alle deutschen Bürger,  sind der sogenannte Souverän.

Das Versprechen der Demokratie ist eine Art "Volksherrschaft". Dieser Ausdruck ist jedoch nicht korrekt, in einem demokratischen Rechtsstaat darf es keine "Herrschaft" geben. Präziser ausgedrückt, ist das Versprechen vielmehr dieses:


Der Souverän, gemäß dem Grundgesetz das deutsche Volk, ist der alleinige und eigendliche König dieses Staatssystemes, nur er ist in Besitz der höchsten "Hoheit", nur er kann "Vertreter" legitimieren in seinem Sinne zu agieren, und das ausschließlich im Rahmen seiner legitimierten Gesetze. 


Und darauf kommt es an

Eine demokratische Grundordnung ohne das der Souverän dieses Bewussein trägt, ist keine. Daraus ergibt sich ein unbedingter Anspruch auf Bindung jeglicher Behörden sowie Volksvertretung an die Verfassung, Recht und Gesetze (GG Art20-3). 

Legislative, Judikative und Exekutive voneinander unabhängige "Gewalten" aufgeteilt, festigt diesen Anspruch und soll auch der gegenseitigen Kontrolle dienenMedien und Pressefreiheit könnten als eine Art 4. Säule angesehen werden, sofern Sie objektiv und unabhängig sind, letzteres gewährleistet (zumindest theoretisch) der Rechtsstaat.


In letzter Konsequenz aber sind immer wir als der Souverän selber in der Verantwortung stets genau hinzuschauen, ob unsere "Vertreter" sich in allen Gewalten und in unserem Interesse an unsere "Spielregeln" halten. 


Um grundsätzliche Freiheiten unter allen Umständen zu schützen, sind in der Verfassung unverletzliche Grundrechte festgeschrieben (GG Art. 1-19). Damit soll gewährleistet werden, daß diese Grundrechte weder durch eine Volksvertretung, noch durch irgendeine demokratische Mehrheit in irgendeiner Weise einschränkt oder gar abgeschafft werden kann. 


Es ist sehr wichtig, daß wir uns gerade jetzt genaustens darüber bewußt werden, daß es UNSERE Grundrechte sind, und daß diese Grundrechte ein unabdingbarer Garant dafür ist, das wir in Freiheit leben können !
Es darf prinzipiell keine Handhabe dafür geben, diese auch nur um einen Jota einzuschränken. 


Benjamin Franklin soll einmal gesagt haben:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. 


Und damit sind wir bei der aktuellen Lage. Derzeit gelten Beschränkungen fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger. Denn durch die vielfachen Verbote der "Corona-Verordnung" werden in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik die folgenden Grundrechte beschränkt bzw. verletzt: 

−Die Würde des Menschen, Art. 1 GG 

−Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG 

−Die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG 

−Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 

−Das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG 

−Die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG 

−Die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG 

−Die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG 


Und hier muß eine Warnung ausgesprochen werden, die Lage ist brandgefährlich  

Es muß uns allen klar sein, daß es hier nicht nur um die medizinische Seite geht, sondern wir als Souverän derzeit durch diese Verordnungen dem Staatsapparat vollkommen ausgeliefert sind. Es ist derzeit nicht mal möglich, mit angemessen mit Protesten zu reagieren (GG Art. 8).

Und dies angesichts des Einsatzes von Drohnen (Bayern) und CoronaApp die uns alle nur "schützen" sollen...   über Zwangsimpfungen wird bereits geredet und in Sachsen wurden Zwangspsychiatrisierungen ernsthaft für Jene geplant, die sich Anordnungen widersetzen wollen. Methoden totalitärer Staaten um unbequeme Gegner auszuschalten!

Das einzige Mittel, was derzeit geht, sind Grundrechtsklagen. ( Siehe Merkblatt )


Obwohl bereits dutzende Klagen mit Eilanträgen dem Bundesverfassungsgericht eingegangen sind ( Entscheidungen BverfassG ), die in der Hauptsache meist die Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen in Frage stellen, werden diese bisher alle abgelehnt.

   

Nachfolgend eine beispielhafte Begründung zur Ablehnung eines "Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" seitens des BVerfassG   BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 755/20Das Gericht führte dazu aus:

In der Begründung werden zwar massive Eingriffe in die Grundrechte eingestanden, auch wird der " ....vorraussichtlich teilweise irreversiblen sozialen, kulturellen und wirtschaftliche Folgen " gedacht ,  aber im Rahmen einer "Folgenabwägung" aufgrund "summarischer Prüfung" anders entschieden:  

Die Folgen einer Ablehnung eines Eilantrages wären für die Gefahren für Leib und Leben schwerer zu bewerten als die durchaus erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit  sowie sozialer und wirtschaftlicher Folgen. 

Das klingt erst mal nachvollziehbar, aber: Je länger der "Shutdown" der Wirtschaft, desto schwerwiegendere Folgen von wirtschaftlichen "Kollateralschäden" werden entstehen, welche die des Coranavirus weit in den Schatten stellen könnten... wann ist hier eine andere "Abwägung" erforderlich? 

Diese angebliche "Pandemie"  wird weltweit wirtschaftliche Schäden bisher unbekannten Ausmaßes hervorrufen. Besonders der Mittelstand, Selbständige sowie bestimmte Branchen werden unbestimmte Zeit mit den Auswirkungen des „Lock down“ kämpfen müssen. Vielen wird nur die Insolvenz bleiben, alle "staatliche finanzielle Mittel" sowie Kurzarbeit erwirken gigantische Neuverschuldungen der Bürger gegenüber Banken während der Staat schon lange durch alle Parteien komplett heruntergewirtschaftet wurde, er ist längst pleite.  Da wirkt so eine Aktion wie die "Ode an die Freude "  über Büdingens Dächer eher makaber, wenn auch gut gemeint.


Eine "echte" Regierung, die moralisch und im Sinne der Bürger handeln würde - anstatt seine Bürger in gigantische Neuverschuldungen laufen zu lassen - sollten doch dafür sorgen, daß Profite aus der "Coronakrise" denen zukommen, die darunter unverschuldet leiden ! Prinzip Umverteilung !

Viele von uns nennen sich Christen, wäre das nicht die Logik der Barmherzigkeit ? 


Wenn man 80 Millionen Menschen "einsperren" kann, dann sollte es möglich sein, ein paar Profiteuren Ihren Gewinn ausnahmsweise umzuverteilen, oder?


Zurück zur obersten Gerichtsbarkeit. Medienwirksam war der Fall einer Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, sie hatte mit einer Verfassungsklage und einstweiliger Anordnung am 8.4.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die laufenden Verordnungen von Bund/Länder geklagt, welche unsere Grundrechte in eklatanter Weise einschränken würden.  

Neben einem offenen Brief u.a. an Kanzlerin Merkel hatte Sie eine für den Bürger allgemeinverständliche Begründung gefasst. 


Diese Begründung ist sehr aufschlußreich!

Sie hatte u.a.  - nachvollziehbar - festgestellt, daß das Infektionsschutzgesetz, auf welche sich Bund- und Länderregierungen stützen, derart einschränkende Maßnahmen in unsere Grundrechte nicht stützen kann !

Zudem hatte Sie dargelegt, daß in das IfSG zuletzt am 27.3.2020 in einem gesetzlichen "Schnellverfahren" in bedenklicherweise eingegriffen wurde... dazu später mehr. 


Zurück zum Urteil. Das BVerfG  folgt also dem (sehr umstrittenen) Narrativ des Robert-Koch-Institutes:

(...) "Der weiteren Verbreitung des Corona-Virus muss mit aller Macht entgegengewirkt werden. Die Ansteckungskurve darf keinesfalls dramatisch ansteigen, sondern muss zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung möglichst flach gehalten werden. Öffentliche Ansammlungen von Personen in geschlossenen Räumen sind daher auf jeden Fall zu vermeiden und zu unterbinden."


Aber genau dieser Sichtweise folgen eben viele erfahrene Mediziner gerade nicht, und das nachvollziehbar und begründet.

  Prof. Dr..med. Sucharit Bhakdi,   Dr. Wolfgang Wodarg,   Prof. H. Matthes ,   Dr. med. Claus Köhnlein ,  sind nur einige dieser medizinischen Fachleute, die sich dazu sehr kritisch äußern. 

All diese Kritiker sind sich einig darüber, daß es bis dato kaum verifizierbaren Daten gibt, die eine Rechtfertigung der Maßnahmen auch belegen könnten. Erst aktuell gibt es in Heinzberg Untersuchungen, geleitet von einem Prof. Streek, aus der hervorging, daß die Sterblichkeitsraten stark nach unten korrigiert werden müssten. 


Eine aufschlußreiche Frage wäre : Sterben denn nun allgemein mehr Menschen wie sonst auch?  

Aktuelle Mortalitätsraten in Europa zeigen derzeit tatsächlich eben keine auffälligen (allgemeine) Sterberaten.

Man sollte doch meinen, daß sich die Corona-Todesfälle tatsächlich zu den "normalen" Todesfällen, auch was andere Krankheiten angeht,  addieren müssten... das sieht aber überhaupt nicht so aus. In allen Altersgruppen fällt diese Gruppe sogar bereits wieder stark ab, wie zu sehen ist:

Statistiken zur Mortalität in Europa 


Das "Narrativ" des RKI ist daher nicht belegt und rein fiktiv . Damit beruhen auch alle derzeitigen drakonischen Maßnahmen auf eine fiktive Annahme, sofern Sie überhaupt verfassungskonform sind!
Und ein fiktives Szenario kann keine Rechtsgrundlage sein ! 


Das Problem bei der Umsetzung dieses Narratives ... "die Ansteckungskurfe möglichst flach zu halten"... wäre immer auch eine dauerhafte  "Rechtfertigung" dafür, daß alle diese Maßnahmen 

a.) fast beliebig in die Länge gezogen werden könnten und

b.) hinterher, mangels anderer Beispiele, immer eine "Wirksamkeit" aller Maßnahmen behauptet werden kann. 


Liebe Mitbürger, 

Was wir derzeit tun ist abwarten und uns darauf zu verlassen, daß die "Vertretung" schon alles richtig macht.

Aber wie steht es denn überhaupt in Sachen Recht und Demokratie  hierzulande ? 


Wurden oder werden in diesem Land nicht:  

- Bis vor kurzem demokratische Wahlen nachträglich unter "Anweisung" höchster "Volksvertreter" und medialer Hetze

  nachträglich "demokratisch korrigiert" ?  (Ministerpräsident von Thüringen oder Ortsbeirat Altenstadt-Waldsiedlung)

- Unzählige Kritiker und Meinungen, egal ob es sich um Klimawandel, Energiewende, Einwanderung etc. handelt, welche nicht 

  "Regierungskonform" sind, öffentlich medial diskreditiert ? 

- Mitglieder demokratisch legitimierter Parteien allein wegen Ihrer Mitgliedschaft um Ihre berufliche Existenz bzw. Ihre sozialen     

  Stellung gebracht ?

- Die einzige ernstzunehmende Regierungsopposition vorsätzlich und öffentlich verteufelt und dabei die Bürger gezielt verunsichert ?

- Ganze Volksteile gespalten, vielschichtig gegeneinander aufgewiegelt, mit mittelalterlichen Methoden in Gut und Böse unterteilt, und 

  viele dabei derart fanatisiert, daß sogar kriminelle Gewaltakte fast schon als "legitime Methoden" akzeptiert werden, sofern es   

  "Rechte" trifft?

- Menschen bis zu 5 Jahre eingesperrt, weil Sie zu bestimmten Dingen öffentlich eine eigene Meinung vertreten oder die falschen 

  Fragen stellen?

Die Liste könnte beliebig weitergeführt werden.

 

All diese Methoden waren schon vor dieser "Kriese" nichts anderes als die Demontage von Rechtstaat , Demokratie und damit unser aller Freiheit. Ohne Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit und einem offenen und unbeeinflussten demokratischen Entscheidungsfindungsprozess  werden wir immer tiefer in eine Tyrannei mit "demokratischem Deckmantel" abgleiten.


Zurück zur "Coronakrise". Ein bedeutender Kritiker ist auch Prof. H. Matthes, ärztlicher Leiter des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe in Berlin, er hat sich am 22.3.2020  deutlich und umfassend zur "Corona-Krise" geäußert. Er ist ärztlicher Leiter des Berliner Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe. In  seinem «Lagebericht zu Covid-19: Die Ruhe vor dem Sturm: Wer oder was lässt uns derzeit handeln?» geht er mit der Krisenpolitik der Bundesregierung hart ins Gericht.

Zitat: "Die Regierung bediene sich keiner ausgewogenen Datengrundlage, verlasse sich auf ein paar wenige Experten, verschlimmere durch ihre Politik die Situation und verhalte sich nicht gesetzeskonform."  

Zu den "Rechtlichen Grundlagen" konstatierte er:  Das Infektionsschutzgesetz (erstmals 2001; früher: Seuchenschutzgesetz) soll die derzeitige Grundlage für die politisch verordneten Maßnahmen hergeben. Dazu heißt es im Abschnitt 5 unter §28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):  

"Die Behörde trifft die ‚notwendigen Schutzmaßnahmen‘ und kann Quarantänemaßnahmen anordnen." 

Dazu erklärt Hr. Matthes am 22.3.2020 nun deutlich: 

Ausführende Behörde im Sinne des IfSG ist das Gesundheitsamt und somit die Amtsärztin/der Amtsarzt des kommunalen Kreises (!). 

Keineswegs würde die Landesregierung diese Behörde gemäß IfSG darstellen.(!)

Auch das Robert Koch Institut (RKI) als Bundesoberbehörde und Leitinstitut für Infektionsschutz hat lediglich beratende Funktion für die Politikkeinesfalls stellt es die Behörde gemäß IfSG §28 dar!


Und in diesem Sinne wurde das Infektionsschutzgesetz im Nachgang am 28.3.2020 angepasst !

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt S.587 Nr.14 v. 28.3.2020  wurde gegenüber der  vorhergehenden Definition des IfSG  plötzlich folgende "Anpassungen" vorgenommen:

§5 (1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. 

( Eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" kannte das IfSG so nicht , außerdem waren jegliche "Feststellungen" Sache von Behörden wie Gesundheitsämter und Amtsärzte)

§4 (1) Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde ...

( Vorher definiert als ausschließlich beratende Funktion im Sinne des IfSG) 

Prüfen Sie es selber!


Was haben unsere höchsten "Vertreter" also gemacht?

Der Bundestag hat sich somit erst eine "nationalen Epidemie" definiert und sich selber noch die alleinige Deutungshoheit darüber ausgestellt.  Diese "Selbstermächtigung" nutzt Sie nun zusammen mit dem RKI dazu, die alleinige Verfügungs- und Deutungsgewalt über die Lage auszuüben.

Man verlässt sich also, wie Hr. Matthes schon ausgeführt hatte, tatsächlich auf ein paar wenige Experten des RKI und dies, obwohl gerade diese Institution immer wieder in der Kritik seitens Transparenz oder Unabhängigkeit stand.

Stellen wir uns nur einmal vor, eine Partei wie die AfD hätte die letzte Bundestagswahl gewonnen und würde in Regierungsverantwortung so handeln... ich mache jede Wette, der "Faschismus" Vorwurf ginge durch alle Medien weltweit! 


Aber das ist nicht alles, schon am 23.3.2020 wurde die Pressefreiheit für Journalisten durch das RKI  "eingeschränkt":

Coronavirus in Deutschland: Lagebericht des Robert Koch-Instituts, 23.3.2020 

Gleich zu Beginn wurde verlautet: Es wären keine Journalisten mehr vor Ort zugelassen, Begründung der Sprecherin ist die "gebotenen sozialen Distanzierung"... Fragen könnten nur noch schriftlich gestellt werden und werden dann öffentlich verlesen... 

damit wurde zum einen die letzte Objektivität eingesperrt und Zensur Tür und Tor geöffnet . ( GG Art. 5 )


Es wird noch wunderlicher: Um zu differenzieren und valide Daten zu erhalten, fordern viele Fachleute Obduktionen.

Man glaubt es nicht: Das Robert Koch Institut "empfiehlt" keine Obduktionen bei Covid-19 infizierten Verstorbenen vorzunehmen !  

Dr. Bodo Schiffmann aus der Schwindelambulanz in Sinsheim zitiert dazu ein Schreiben des RKI an einen Pathologen : 


"Sehr geehrter Herr Kollege Schiffman, als Facharzt für Pathologie und Neuropathologie teile ich Ihre Ausführungen zum Thema Autopsie bei Corona-Patienten voll und ganz . In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (...)"


Können wir dieser Lage noch trauen ? Geht es wirklich nur um unsere Gesundheit?

Ich halte den jetzigen Zustand für äußerst gefährlich. Alle vorgeblichen Fristen bezüglich einer möglichen "Lockerung" von Einschränkungen  sind jederzeit verlängerbar... und das besagte "Narrativ" , die Ansteckungskurfe möglichst flach zu halten wäre dafür eine fast unantastbare und dauerhafte Rechtfertigung.


Können wir uns ausrechnen was passieren würde, wenn angesichts eines in die Länge gezogenen "Shutdowns" die "globalisierten" Wirtschaftssysteme zusammenbrechen? Wenn kein Bargeld aus dem Automaten mehr kommt und die Nahrungsmittelversorgung zusammenbricht? Wer wird sich angesichts eines solchen Szenarios noch an irgendwelche Verordnungen erinnern ? 

Und: welche weiteren Notstandsgesetze; mit viel tieferen Eingriffen in die Grundrechte; werden dann kommen? 

Wenn plötzlich Militär erst mal an allen Ecken patroilliert ? Diese "Notstandsgesetze", in denen Militär im Innern eingesetzt werden kann, existieren - im Grundgesetz seit 1968, aber auch in den EU-Gesetzen. Wie lange wird dann ein solcher Zustand anhalten?  Was passiert dann bei Protesten von Bürgern gegen Regierungen? 

Viele wissen das nicht: 

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) , Art.2 heißt es z.B.: 

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist um (...) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“!

Ist das nicht eine Heuchelei, Legitimation von Tötungen in eine Menschenrechtskonvention zu definieren? Wer entscheidet denn, was "rechtmäßig" ist ? Gerade in Notständen - immer die Regierungen.

Lassen Sie mich mal ein bischen "spinnen".... wer garantiert uns eigendlich, daß es nicht möglich wäre, genau solche Zustände auch vorsätzlich herbeizuführen? Verschwörungstheorie ?  O.K. vergessen wir das.


Wahrnehmung - Anspruch und Wirklichkeit

Wenn heute über die Coronakrise gesprochen wird, werden zur Einschätzung der Lage oftmals die "Bilder aus den Medien" herangezogen. 

Womit wir bei den Medien sind. Die Presse stürzt sich förmlich auf jeden "Corona-Fall", würde am liebsten jeden einzelnen eine extra Seite widmen.. so in einer Büdinger Lokalzeitung am 1.4.20: " Erster Corona-Toter in der Wetterau ! ". Zwei Seiten weiter wird dann plötzlich noch ein Fall wieder ausgegraben, der bereits 20 Jahre zurückliegt , der Fall eines Kindermordes in der Region (!)

Objektivität, De-Eskalierung oder Kritiker zu Wort kommen lassen - Fehlanzeige. 

Aber was will man von einer Presse erwarten, die natürlich auch finanziell abhängig und durch die "Pressefreiheit" unantastbar ist?  Die an sich selber zwar hohe Journalistische Ansprüche stellt (Pressekodex ) , das aber nur auf freiwilliger Basis ( Beispiel FSK ) und im sogenannten Presserat, der über den journalistischen Kodex "wachen" soll, der Bock zum Gärtner gemacht wird? Wenn ein "Pressekodex"  in keinster Weise justiziabel ist ? Die "Sanktionsmöglichkeiten" des Presserates sind eine Lachnummer: Presserat Sanktionsmoeglichkeiten . 

Der Pressekodex müsste z.B. im Hessischen Pressegesetz verankert sein, dann wäre er auch justiziabel, aber im HPresseG  werden Sie einen solchen "Kodex" nicht finden. 


"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse." 

Pressekodex Ziffer 1


"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid."

Pressekodex Ziffer 11 


Schwedens "Sonderweg" 

In einer sehr kritischen, aber auch objektiven und sachlichen Rede, gerichtet an die Bundesregierung in Österreich insbesondere an Kanzler Sebastian Kurz, vergleicht Herbert Kickl (FPÖ) die außerordentlich restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise in Österreich mit Schweden und wirft dem Bundeskanzler vor, mit dem Argument der Alternativlosigkeit und des gezielten Schürens von Angst auf Kosten der Bürger und Wirtschaft eigene machtpolitische Ziele umzusetzen... "Angst schüren, um sich dann als Retter der Menschheit zu präsentieren." 

Seine Rede:   Kritische Rede in Oesterreich - Herbert Kickl zieht Bilanz  

Er wirft damit die grundsätzlichen Fragen auf:

  • Warum ist die Entwicklung in Schweden auch hinsichtlich Neuinfizierter  eine Positive?
  • Warum ist auch in Schweden die Entwicklung der Todesraten verglichen mit vielen anderen Ländern welche im Gegensatz dazu sehr restriktive Maßnahmen ergriffen hatten, trotzdem eine Positive?
  • Warum ist in Schweden weder das Gesundheitssystem noch die Intensivmedizin vollkommen in sich zusammengebrochen?


Dieselben Fragen und  Argumentationen könnten ebenso in Bezug auf Deutschland an Kanzlerin A. Merkel , Bundesregierung und allen Landesregierungen gestellt werden.


WHO und Corona - alle Spuren führen zur Bill und Melinda Gates Foundation:

Am 12.4.2020 gab es ein Interview mit Bill Gates in der Tagesschau über die aktuelle Situation und dabei wurde "festgestellt", daß unsere einzige Rettung ein Impfstoff wäre. 

Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau v. 19.3.20 : "Notfalls mit Militär: Dänemark will mit restriktiven Gesetzen das Coronavirus Sars-CoV-2 eindämmen  (...) Die Gesundheitsbehörden können ab sofort Zwangstests, Zwangsimpfungen sowie Zwangsbehandlungen anordnen."  

Impfung also notfalls unter Gewaltanwendung und dies bei steigenden Zweifel der Fachwelt bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Nebenwirkungen. 

Für Gates aber eine gute Werbung und das zur Prime-Time,  seine Foundation und das neueste Produkt bekannt machen, an dem er arbeitet: 

Ein Mittel gegen Corona. Bestehende "Allianzen" müssen uns bedenklich machen:

Eine sogenannte Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) wird zu 75 % (1,5 Mrd. US-Dollar) von der Bill & Melinda Gates Foundation finanziert.

Gates ist auch einer der größten Geldgeber der WHO (!) , sein Budget liegt hier bei über 11 % .   Zudem fördert die Vergabe von Aufträgen der WHO an Konzerne wie MSDGlaxoSmithKlineNovartis und Pfizerderen Aktien wiederum von der Gates-Stiftung gehalten werden

In Bezug auf die Alliance for a Green Revolution in Africa (AGRA)  gibt es Verbindungen von Gates zu Konzernen wie Monsanto, CargillDuPont, Dow Chemical, BASF und Bayer . 

Zwischen dem Direktorium seiner Stiftung und Monsanto bestehen personelle Verbindungen. 

Gates ist auch an CureVac beteiligt. Diese Firma arbeitet gerade mit Hochdruck an einem Corona-Impfstoff

Gates unterstützt auch mit 20 Millionen Dollar die private John Hopkins Universität, deren Mortalitätszahlen, wenn es um Corona geht, erheblich von denen abweichen, die z.B. Professor Hedrik Streeck bei seiner Studie in Heinsberg ermittelte. 

Es geht hier um den Faktor 5. Die Mortalitätsrate in Heinsberg lag bei 0,37%. Die der Hopkins Universität nahe 2%!

 

Zurück zum Interview

Gates sagte in der Tagesschau, die Welt könne erst dann wieder zur Normalität übergehen, wenn es einen Impfstoff gegen Corona gäbe, den er aber, sehr viel schneller als üblich, bereits dabei wäre zu entwickeln.

Nach Äußerungen Bill Gates, wäre es erforderlich,  sieben Milliarden Menschen (!) zu impfen, erst dann könne es Entwarnung geben (!)

Man kann also davon ausgehen, wann immer wir etwas aus "offiziellen Quellen" über Corona berichtet wird, dass sich dies mit der Meinung von Bill Gates deckt. Wer sich das Interview in der Tagesschau angesehen hat, der sollte sich daraufhin mal mit den Aussagen von dem Neffen des ehemaligen (ermordeten) Präsidenten der USA ( JFK ) , hier Robert F. Kennedy Jr. befassen...  

Die globale Impfagenda - Robert F. Kennedy Jr.


Wäre es angesichts dieser Zusammenhänge nicht sehr naiv,  in einer kapitalistisch geprägten Welt der Superreichen - Milliardäre wie Gates - Ihre gespielte Rolle als Philanthrop abzukaufen ?  7 Milliarden Impfungen, das ist auch: DAS Geschäft der Superlative !


EU-Schriftstück: " Gemeinsamer Impfausweis / Reisepass für EU-Bürger"

https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/vaccination/docs/2019-2022_roadmap_en.pdf


Unter dem ersten Punkt, Zeitraum bis spätestens 2020 ist zu lesen (übersetzt) :

"Prüfung Machbarkeit der Entwicklung eines gemeinsamen Impfungsidentitätsausweises / Reisepass für EU-Bürger.... , kompatibel mit elektronischen Impfinformationssystemen und anerkannt für den grenzüberschreitenden Einsatz ..."


Dazu ist wohl kein weiterer Kommentar erforderlich.


WHO ändert Definition "Herdenimmunität"

Die WHO hat am 13. November 2020 ihre Definition der Herdenimmunität dahingehend geändert, dass diese nur noch über eine Impfung und nicht mehr vermittels einer durchgemachte Infektion erreicht werden kann.

Am 9. Juni 2020 hiess es bei der WHO: “Herdenimmunität ist der indirekte Schutz vor einer Infektionskrankheit, der eintritt, wenn eine Population entweder durch eine Impfung oder eine durch eine frühere Infektion entwickelte Immunität immun ist”.

Seit dem 13. November 2020 lautet die Definition “‘Herdenimmunität”, auch bekannt als “Populationsimmunität”, ist ein Konzept, das für Impfungen verwendet wird, bei denen eine Bevölkerung vor einem bestimmten Virus geschützt werden kann, wenn ein Schwellenwert für die Impfung erreicht wird. Herdenimmunität wird erreicht, indem man Menschen vor einem Virus schützt, nicht indem man sie ihm aussetzt.”


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