1.) ❓ Inwieweit müssen Gemeinden Kita-Plätze zur Verfügung stellen?
➡️ Die Gesamtverantwortung trägt die "öffentlichen Jugendhilfe" (Jugendamt) beim Kreis. Diese ist primär in der Pflicht ein Platzangebot zur Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen.
Schafft sie dies nicht, trägt die Gemeinde dann in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass genügend weitere Plätze zur Verfügung stehen.
(👉 SGB VIII §22 - §25 und HKJGB §30)
2.) ❓ Sind denn Kitas nicht eine bewährte Lösung?
➡️ Kitas sind EINE Form um einen Anspruch auf Kinderbetreuung in der der Gemeinde umzusetzen.
Die Formen von Betreuung sind aber vielfältig, es gibt neben Kitas z.B. auch Eltern die gemeinsam in Eigenregie ihre Kinder betreuen. Oder die Eltern erziehen Ihre Kinder zu Hause selber und brauchen solche Einrichtungen gar nicht.
3.) ❓ Sind Kitas denn ein "Auslaufmodell"?
➡️ Kitas hatten und haben natürlich weiter Ihre Berechtigung.
Aber es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, insbesondere wie gerecht Steuergelder an Familien verteilt werden !
Wie in meinem Bürgerbrief dokumentiert fließen in die Betreuungsform Kitas der Gemeinde erhebliche finanziellen Mittel.
( ca. 1600 EUR / Kind / Monat). Diese muß auch jemand bezahlen!
Aber der Punkt ist doch: Von diesen Geldmitteln profitieren derzeit nur DIE Eltern, die das Betreuungsangebot der Kitas nutzen wollen. Die Nutzung der Kitas ist aber keine Pflicht. Nun haben die Eltern zwar die Wahl sie zu nutzen oder auch nicht, aber von den erheblichen Geldmitteln (Steuergelder!) profitieren nur die Nutzer der Kitas ! Warum nicht auch die anderen?
4.) ❓Aber die meisten Eltern müssen doch beide arbeiten, da muß sich doch jemand um die Kinder kümmern?
➡️ Die Frage wäre, warum sie beide arbeiten müssen...?
Im Grunde könnte man die Frage mal anders herum stellen:
Würden denn beide Elternteile arbeiten, wenn Ihnen die 1600 EUR pro Monat und Kind (!) zusätzlich zur Verfügung stehen würden? Also 3200 EUR bei 2 Kindern jeden Monat ? Netto ?
5.) ❓ Könnte die Gemeinde denn mit 1600 EUR direkt die Eltern fördern?
➡️ Nein. Wenn man die Anteile Landesförderung und Gebühren rausrechnet hätte die Gemeinde theoretisch derzeit ein Förderpotential von ca. 1200 EUR. Dazu käme aber die Ersparnis der Kita-Gebühren aus Sicht der Eltern.
Aber selbst wenn die Gemeinde nun sagen wir mal 500 EUR / Kind / Monat fördert als Alternative zum Kita-Platz und die Eltern dabei zusätzlich die Kita Gebühren einsparen - würde so ein Angebot nicht viele Eltern in Betracht ziehen?
6.) ❓ Aber die Kitas sind doch nun mal da und müssen auch bezahlt werden ?
➡️ Erst mal richtig. Die Frage ist aber, ob sich das die Gemeinde weiter so leisten kann und ob sie genug Personal dazu findet. Die Fakten sagen dazu klar: nein.
Die nächste Frage wäre: Gibt es Alternativen? Aber ja!
Und zwar einige, dazu erheblich wirtschaftlicher und dabei keinesfalls schlechter zu bewerten.
7.) ❓ Welche Alternativen der Unterstützung der Eltern (zu Kitas) wären denn denkbar?
➡️ Im Bürgerbrief sind einige dokumentiert.
1.) Eine Art Betreuungsgeld (👉Frage 5.) für alle Eltern, welche die Wahl treffen, nicht die Kita zu nutzen, die Auszahlung erfolgt bedingungslos. (Beispiel Finnland, Norwegen, Schweden usw.)
2.) Finanzielle Förderung von Eigeninitiativen der Eltern, wie z.B. der Waldkindergarten "Frischlinge" in Büdingen beim Wildpark.
(52.500 EUR pro Jahr für max. 20 Kinder)
8.) ❓ Aber dann müsste die Gemeinde ja zusätzlich zu den Kitas noch Betreuungsgelder bzw. Förderungen bezahlen?
➡️ Das tut sie jetzt auch schon, z.B. beim Waldkindergarten Frischlinge im Büdinger Wildpark.
Eine größere Umstellung könnte natürlich nur Schritt für Schritt erfolgen. Die Gemeinde könnte z.B. erst mal abzufragen, wie viele Eltern denn bereit wären, statt der Kita eine andere Form zu Nutzen, wenn man Ihnen diese anderen Formen eben auch finanziell unterstützen würde.
Dann könnte die Gemeinde die bestehenden Kitas - erst personell - später auch vom Gebäudebestand langsam reduzieren.
Das entlastet die Gemeinde und einen Teil dieser Entlastung könnte sie ja auch wieder direkt an die Eltern weiter geben !
9.) ❓ Darf denn die Gemeinde das rechtlich überhaupt machen, ist das nicht Sache von Land oder Bund?
➡️ Eine Betreuungsgeld gab es schonmal vom Bund, das BVerfG hatte dies aber wieder gekippt, nicht weil es grundsätzlich unzulässig war, sondern weil der Bund dafür einfach nicht zuständig sei. Das Land Hessen hätte das fortführen können, hat es aber bis heute nicht getan. Das bedeutet aber nicht, das die Gemeinde dies nicht auch selber machen könnte, im Gegenteil !
Die Gemeinden müssten sogar ein großes Interesse daran haben, schon aus finanziellen und personellen Gründen, wie schon zuvor dargestellt.
10.) ❓ Gibt es denn auch eine rechtliche Regelung dafür, daß Gemeinden die Eltern direkt unterstützen können?
➡️ Aber ja! Es heißt explizit im Sozial-Gesetzbuch (👉SGB VIII §25) unter Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern:
"Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden !"
Warum sollte eine "Unterstützung" nicht auch finanzieller Natur sein?
11.) ❓Wie können die Eltern tun, wenn sie eine Alternative zur Kita nutzen wollen?
➡️ Sie müssen eine alternative Förderung bei der Gemeinde einfordern !
Die Gemeinde hatte sich in früheren Anfragen dazu dahingehend geäußert, dass sie hinsichtlich Förderung alternativer Formen nur tätig wird, wenn die Eltern diesen Wunsch auch äußern...
Eltern können sich dabei auf
👉SGB VIII §25 und HKJGB §30 (3) berufen sowie auf eine faire Verteilung von Steuergeldern pochen:
👉 Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz Art. 3 (1)
12.) ❓ Was ist mit den Eltern, die grundsätzlich lieber arbeiten statt sich um Ihre Kinder zu kümmern?
➡️ Ich denke, so viele sind das nicht.
Grundsätzlich müssten allen Eltern auch mal wieder unsere Verfassungsgrundsätze klar gemacht werden, im Grundgesetz steht unter Art.6 (2):
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht !"
Die Frage ist, ob oder wie weit diese Pflicht auf Kosten der Gemeinschaft vernachlässigt werden darf...
13.) ❓ Aber das würden doch keine der Eltern eingestehen...
➡️ Klar. Im Zuge der Verschiebung der Betreuung - weg von Kitas hin zu Alternativen - könnte man parallel langsam die Kita-Gebühren immer weiter anheben (was ja derzeit schon alleine aus ökonomischen Gründen schon passiert) das hätte dann ntürlich auch eine Lenkungswirkung und wäre trozdem verfassungsgemäß, denn es heißt ja:
"und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht !"