Kinderrechte ins Grundgesetz ? 

Einleitung

Weltweit setzen sich Menschen dafür ein, Kinder besser zu schützen. Da geht es um Kinderarbeit in Pakistan, sexuelle Ausbeutung in Thailand oder Kriegsdienst als Kindersoldaten. Und es stimmt, in etlichen Ländern werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Besonders schlimm trifft es die Kinder. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1989 die "Kinderrechtskonvention" verabschiedet. Auch Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und setzt sich dafür ein. Aber obwohl sich die UN-Kinderrechtskonvention gar nicht darauf beruft wollen verschiedene Parteien  Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz festschreiben. Kinderrechte im Grundgesetz, das klingt erst mal nicht falsch, aber was steckt dahinter? Das Grundgesetz geht davon aus dass Kinder und ihre Eltern als Familie zusammen gehören,  in Grundgesetz Art. 6 (2) heißt es: 

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" 

Pflege und Erziehung der Kinder liegt also in den Händen der Eltern. Der Staat hat die Aufgabe darüber zu wachen und er muss dann eingreifen wenn Eltern in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder versagen. In aller Regel gilt jedoch - Eltern lieben ihre Kinder. Sie wissen am besten was gut für Ihre Kinder ist. In Deutschland stehen alle Rechte, die ein Kind braucht bereits im Grundgesetz. Darüber sind sich auch alle ernstzunehmenden Juristen einig. Die deutsche Gesetzeslage macht Kinderrechte also im Grunde unnötig. 


Aber das ist nicht alles. Kinderrechte sind sogar gefährlich weil sich der Staat unter Berufung auf Kinderrechte in die elterliche Erziehung einmischen kann. Das bedeutet, Kinderrechte verdrängen das Elternrecht. Zum Beispiel könnte der Staat alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum Besuch einer Grippe verpflichten und dies mit dem Kinderrecht auf kindliche Bildung begründen. Der Staat könnte Grundschulkinder dazu verpflichten sich im Unterricht mit Transsexualität oder der Gender-Ideologie auseinander zu setzen und dies mit dem Kinderrecht auf Sexualität begründen.  Mit anderen Worten: durch die Einfügung gesonderte Kinderrechte ins Grundgesetz bricht der Staat in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind ein. Zusätzlich wächst die Gefahr dass Kinder entgegen den Wertvorstellungen der eigenen Eltern indoktriniert werden. Das Schreckgespenst "staatliche Lufthoheit über die Kinderbetten" (Zitat Olaf Scholz SPD) würde Wirklichkeit.

Fakt ist: Kinder brauchen die Geborgenheit und Sicherheit bei Mama und Papa. Nicht der Staat kann unsere Gesellschaft zusammenhalten,das können nur wir, die  Bürger in vertrauensvollen Bindungen. Das wertvollste Bindegewebe des Staates sind die Familien. Mischt sich der Staat in die Familien ein schadet er Eltern und Kindern und treibt den Zerfall der Gesellschaft voran. 

Kinderrechte gehören Elternhände - nicht in in Regierungshand durch das Grundgesetz !  

Einen sehr gut gemachten Video dazu finden Sie hier: Gehören "Kinderrechte" ins Grundgesetz?  


Original Zitat Scholz:

"...Die SPD hat in den letzten Jahren viel für Familien mit Kindern getan. Das merkt man nicht zuletzt an der Kindergelderhöhung, an den Verbesserungen bei Wohngeld und Bafög, aber auch an Gesetzen, die das Vereinbarmachen von Beruf und Familie leichter gemacht haben, bei Teilzeit zum Beispiel. Für die Zukunft wird es darauf ankommen, dass wir einen richtigen Rückstand unseres Landes aufholen. Wir haben weniger Ganztagsschulen als in vergleichbaren Ländern Europas. Wir haben weniger Ganztagsbetreuung und auch nicht genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Krippenbereich. Wir wollen da eine kulturelle Revolution erreichen, dass Deutschland auf das gleiche Niveau kommt als anderswo. Deshalb ist unser Ziel, als Staat dafür zu sorgen, dass Männer und Frauen und Kinder es besser haben, als das heute der Fall ist. Und das wollen wir mit diesem Projekt erreichen. Vier Milliarden Euro für Ganztagsschulen als Initialzündung, ein Gesetz, das 20 Prozent Krippenplätze vorschreibt, auch als erster Schritt zu einer viel größeren Wende. Und vielleicht kann man das so sagen: Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern..."

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/scholz-100.html

Wir müssen hier misstrauisch sein: Es wird eine geplante, staatlich organisierte Indoktrinierung unserer Kinder in Kitas und Schulen stattfinden. Was derzeit schon unbemerkt Einzug hält, ist eine naturfremde und schädliche Pseudosexualpädagogik 

in Form der "Gender-Ideologie".

Sehr viele gute Informationen zu diesen Themen ist zu finden unter: https://demofueralle.blog/     

(Zusammenschluss verschiedener Familienorganisationen, politischer Vereine, Initiativen und Familien aus ganz Deutschland)


Aber nicht nur Eltern - gerade verantwortliche Leiter oder Angestellte von Kindertagesstätten (und Schulen) sollten sich hier ein genaues Bild machen. Zum Thema Elternrechte vs. Kinderrechte im Grundgesetz hierzu ein sehr guter Vortrag:

»Unverhandelbar. Warum das Elternrecht ein Naturrecht ist«

Prof. Dr. Thomas Stark:  »Unverhandelbar. Warum das Elternrecht ein Naturrecht ist«, gehalten auf dem Symposium »Elternrecht versus Staat: Wohin führen Kinderrechte im Grundgesetz?« am 23. Februar 2019 in der Wappenhalle in München.

Ein Zitat aus dem Vortrag:

"Was ist die Familie? Die Familie ist eine Gemeinschaft zur Zeugung, Aufzucht und Erziehung von Nachkommen, und somit zum Zweck der Sicherheit des Fortbestandes der Gesellschaft. Die Familie ist deshalb auf die Ehe zwischen Mann und Frau gegründet, da nur diese Kinder zu zeugen vermögen. "  

Dies auch als Antwort an die Addresse aller Befürworter der "Ehe für alle" ...


 „Kinderrechte“-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ)

Am 8.11.19  veröffentlichte „Die Tagespost“ ein brandaktuelles parteiinternes „Kinderrechte“-Gutachten des Bundesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen (BACDJ).  Auch das BACDJ-Gutachten erteilt dem Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage! Die Union sollte angesichts dieser erdrückenden Faktenlage alle hier geplanten Grundgesetzänderungen auf keinen Fall mehr unterstützen.

Auszüge aus dem Gutachten:

"Mit der Einführung von Kinderrechten wird ein rechtspolitisches Projekt diskutiert, dessen Langzeitfolgen unabsehbar sind. Ein Bedürfnis für seine Realisierung besteht nicht, weil das Grundgesetz Kindern bereits heute einen umfassenden Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Verfassungsgeber droht ohne Not tradierte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen und das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preiszugeben."

"Es besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke."

"Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis. Ein veränderter Verfassungstext wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulasten des Elternrechts geändert wird: Denn dass auf der einen Seite das Erfordernis einer Verfassungsergänzung postuliert wird, mit einer solchen Ergänzung auf der anderen
Seite aber keine Modifikation der Verfassungsrechtslage verbunden sein soll, erscheint wenig plausibel. Daher gilt: Wer geändertes Verfassungsrecht säht, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten."


Gegenbeispiel: Aktionsbündnis Kinderrechte

Seit 1994 setzt sich ein Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die "vollständige" Umsetzung der Kinderrechte ein und fordern, daß Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden..

Quelle: https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/


Anmerkung: 

Es ist nicht zu unterstellen, daß das Bündnis hierbei keine guten Vorsätze verfolgen würden, aber die Begründungen darin gehen eben nicht wirklich auf die Möglichkeit einer mißbräuchlichen Anwendung seitens Regierung oder Behördenstellen aus. 


Frühkindliche Pädagogik ?

Welch geistige Kinder sich mit staatlicher Unterstützung in frühkindlicher Pädagogik beschäftigen zeigt die Herausgabe eines in 2018 erschienenen  Leitfadens der regierungsnahen Amadeu Antonio Stiftung mit dem Titel: 

Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik“

Durch diesen Leitfaden sollen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen darin geschult werden, rechtspopulistische Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und zu kennzeichnen. Beim Lesen wird deutlich, was die Autoren unter rechtspopulistischen Einflüssen verstehen und auf welche Weise „Kinderrechte“ gegen Eltern eingesetzt werden könnten. 

Klingt völlig abgedreht, ist aber eine Tatsache:

So sollen Pädagogen besonders auf jene Kinder ihr Augenmerk richten, die ‚gut spuren‘, die als Mädchen Zöpfe und Kleider tragen, Haus- und Handarbeiten erledigen oder als Junge morgens schon einen längeren Weg zu Fuß in die Einrichtung zurücklegen. 

Möchten Eltern beispielsweise nicht, dass sich ihr Junge die Fingernägel lackiert, wäre das bereits ein Hinweis, dass man das Kind hinsichtlich seiner geschlechtlichen Identität in der Familie einschränkt. Laut dem Leitfaden dürfen Eltern bestimmte geschlechtstypische Verhaltensweisen nicht festlegen. Auch deshalb, heißt es, seien Kinderrechte für die „Förderung von Geschlechtergerechtigkeit“ nötig. 

Zudem sollen Eltern, die die neuen sexualpädagogischen Bildungsprogramme  in Kindergärten und Schule als schamverletzend und indoktrinierend ablehnen, als „rechtspopulistisch“, „rechtsextrem“, „religiös-fundamentalistisch“, „antifeministisch“ oder „homo-, inter- und transfeindlich“ bezeichnet werden. Und das, obwohl diese sexualpädagogischen Ideen bereits mehrfach von Wissenschaftlern widerlegt wurden. Hier entpuppt sich die sogenannte Chancengleichheit als Diktat, weil sie einseitig gegen die Weltanschauung und gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden soll. Diese Beispiele machen klar, dass es also nicht mehr wirklich um „Kinderrechte“ geht, sondern darum, falsche Ideologien in der Gesellschaft durchzusetzen

Die Gender-Ideologen haben das feste Ziel, das Geschlecht als frei wählbar zu zementieren – entgegen dem von Natur aus gegebenen biologischen Geschlecht


Übrigens, die Amadeo Antonio Stiftung wurde (und wird) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Bundesprogramm Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger mit Steuergeldern "gefördert":

Zitat: "Nichtstaatliche Organisationen, die deutschlandweit in den Bereichen Demokratieförderung und Radikalisierungsprävention leisten, wurden in der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ dabei unterstützt, ihre Angebote zu professionalisieren und ihr bundesweites Wirken zu verstetigen."


Impfpflicht ?

Der Bundestag stimmte für eine Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen. Demnach müssen Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege einen Impfschutz nachweisen. Das Parlament hatte am Donnerstag, 14. November 2019, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Masernschutzgesetz (19/13452) angenommen. Für die Vorlage stimmten in namentlicher Abstimmung 459 Abgeordnete. Dagegen stimmten 89 Abgeordneten, 105 enthielten sich der Stimme. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/15164) vorgelegt.


Bieten Impfungen wirklich umfassenden Schutz vor gefährlichen Krankheiten? Impfen gilt als das Beste, was die moderne Medizin zu bieten hat. Doch immer mehr Indizien und Beweise zeigen: Die Gefahren, vor denen Impfungen schützen sollen, stehen ggf. in keinem Verhältnis zu ihren Nebenwirkungen. Besonders auffallend ist das bei Kindern. In Deutschland wuchs die Anzahl der Impfdosen im 1. Lebensjahr seit 1976 von 6 auf 34! Parallel dazu explodierte die Anzahl chronischer Erkrankungen bei Kindern: Rheuma, Krebs; vor allem aber Allergien, Infektanfälligkeit und Verhaltensauffälligkeiten wie AD(H)S. Ursache könnten Zusatzstoffe in den Impfungen sein, vor allem Aluminium-Verbindungen. Umgerechnet aufs Körpergewicht enthält eine Säuglingsimpfung das 23-fache an Aluminium, wie ein Impfstoff für Erwachsene! Der folgende Film zeigt, dass von der Zulassung der Impfstoffe bis hin zum Umgang mit Impfschäden massiv getrickst wird. Wichtig für die Gesundheit ist kein vollgestempelter Impfpass, sondern ein natürliches Aufwachsen mit viel Bewegung und gesunder Ernährung.

Film:  (1:38:00 sehr sehenswert) 

Wir Impfen Nicht! Mythos und Wirklichkeit der Impfkampagnen (ganzer Film)


Inobhutnahmen , Abtreibungen 

... Wussten Sie schon, daß die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich gestiegen ist? Bei den Jugendämtern wurden im vergangenen Jahr (2022) rund 50.000 Fälle von Inobhutnahmen registriert, wie das Statistische Bundesamt  mitteilte. 

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_363_225.html


Wussten Sie schon, daß in der BRD neben derzeit jährlich durchschnittlich 800.000 geborene Kinder  ungefähr 100.000 Kinder im Mutterleib durch Abtreibung getötet werden ? Ist das nicht grausam ? Und die Politik ist für eine Aufhebung des Werbeverbotes zur Abtreibung... was ist das bloß für eine Politik ?

Das Down-Syndrom (Trisomie 21) tritt angeblich weltweit in allen Bevölkerungsgruppen auf. Rund 1 von 700 Neugeborenen wären betroffen... trotzdem wird scheinbar jedes 2. Kind aus diesem Grunde abgetrieben... bei 100.000 Kindern! ist das nicht verrückt?

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html

Quelle: https://www.ief.at/jedes-zweite-kind-mit-down-syndrom-wird-abgetrieben/

Quelle: https://www.onmeda.de/krankheiten/down-syndrom-id200243/


Kinderrechte in die hessische Verfassung (HV) wurde 2018 bereits durch "Volksabstimmung" entschieden !

Sicher erinnern Sie sich noch an die letzte "Volksabstimmung" vom 28.Okt. 2018 neben der Wahl zum Hess. Landtag. Da gab es 15 Fragen, die als Abstimmung nebst Wahl zum hessischen Landtag stattfand.

Frage Nr. 2  der Volksabstimmung:  lautet:

2.) Gesetz zur Ergänzung des Artikels 4 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Kinderrechte)         Ja  / Nein


Es ging dabei um diese Erweiterung des Gesetzestextes:

(2) „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.


Was uns hier so prima als "Stärkung der Kinderrechte" verkauft wurde, kommt nach Meinung vieler Verfassungsrechtler einer Aushebelung der natürlichen und vorrangigen Rechte der Eltern hinsichtlich Ihrer Kinder gleich, darin ist der Hase begraben. 

So wie der Staat parallel eigene "Kinderrechte" definiert; schränkt man den Eltern im gleichen Zuge Ihre natürlichen Rechte gegenüber Ihren eigenen Kindern ein;   denn die Regierung kann dann Ihre "Kinderrechte" gegenüber den Eltern gesetzlich durchzusetzen.

Das bedeutet, die natürlichen und vorrangigen Rechte der Eltern sind damit für Regierungen raffiniert aushebelbar. Wenn die Regierung z.B. Impfpflichten in Kitas / Schulen definiert, kann sie das so leicht durchsetzen - auch gegen den Willen der Eltern - es geht ja um das "Recht der Kinder auf die beste medizinische Versorgung..." Das wäre so ein - denkbarer-  Fall. 


Grundrechtsklage eingereicht

Ich hatte in Verbindung mit diesem neuen "Ermächtigungsgesetz" des Staates über unsere Kinder durch die Änderung der hessischen Verfassung von Art. 4 eine Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen eingereicht, welche am 30.1.2019 eingereicht wurde:  Grundrechtsklage . Leider ist die Klage dann später nicht zur Entscheidung angenommen worden. Eine vorhergehende Begründung für eine voraussichtliche Ablehnung ist hier zu lesen:  Begründung Seite1   Begründung Seite 2   Begründung Seite 3 . 

Dazu folgende Erläuterungen bezüglich der Ablehnung meiner Klage:

  1. Grundlage für eine Grundrechtsklage ist eine unmittelbare Verletzung der Rechte des Antragstellers. Kommentar: Wenn Sie also selber Kinder haben, die in einer Kita oder Grundschule von staatlichen Maßnahmen, wie z.B. Indoktrinierungen durch Gender Ideologien, Frühsexualisierungen, Zwangsimpfungen etc., die Sie als Eltern ablehnen betroffen sind, dann können (und sollten) Sie sich dagegen durch eine Grundrechtsklage wehren. Leider hatte ich kein "Rechtsschutzbedürfnis" - mein Sohn war nicht mehr in der Schule.
  2. Aus der Änderung der Hess.Verfassung Art.4 ginge keine direkte Befugnis zu einem Eingriff in das Elternrecht hervor.  Kommentar: Das ist erst mal richtig, ändert aber nichts daran, das dieser Eingriff eben stattfinden KANN und auch wird
  3. Verfassungsmäßige Rechte der Eltern würden grundsätzlich unberührt bleiben.  Kommentar: Das ist aber nicht klar - es wird doch eine Abwägung stattfinden müssen - die Frage ist doch, wer bekommt im Zweifel Recht? Die Regierung oder die Eltern?  
  4. Eine "Normenklarheit"  wäre von mir als Bürger nicht als Grundrecht einklagbar. Kommentar: Mir ging es dabei nur darum, daß ein Bürger unmöglich vorraussehen kann, was "staatlich definierte Kinderrechte" für einen Einfluß auf die natürlichen Rechte von Eltern haben können.   


Schlußwort

Ich möchte hiermit trotzdem jeden ermutigen, selber alle Rechtsmittel zu nutzen um seine Grundrechte zu verteidigen.

Wer selber Kinder hat und sich in seinen verfassungsmäßigen Rechten als Eltern verletzt fühlt, kann und sollte diese Klage auf jeden Fall erheben!

Antragsberechtigt in einer Grundrechtsklage vor dem hess. Staatsgerichtshof ist jede Person mit Wohnsitz in Hessen, dazu benötigen Sie auch nicht unbedingt einen Anwalt, es entstehen auch keine Kosten. 

Grundlage ist das Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG 2. Abschnitt Nr.5) . Hier finden Sie auch alle Voraussetzungen für eine Grundrechtsklage.


Es sollte nachdenklich machen, wenn sich nur eine einzige Fraktion  diesem wichtigen Thema kritisch zuwendet :

Rede im Bundestag des MdB Fr. Harder Kühnel der AfD 



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