Tatbestand Gender - Mainstreaming und Frühsexualisierung

Ersetzen des biologischen Geschlechtes durch die Annahme eines "sozialen Geschlechts"  und die Negation aller natürlichen geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Mann und Frau

 

Das Wort "Gender" beschreibt die Geschlechtsidentität des Menschen als soziale Kategorie (z. B. im Hinblick auf seine Selbstwahrnehmung, sein Selbstwertgefühl oder sein Rollenverhalten), nicht zu verwechseln mit dem Geschlecht als biologische Kategorie

Beispiel: Broschüre der Diakonie Deutschland  Geschlechtervielfalt ist (k)ein neues Thema – Informationen für Eltern


Was nachfolgend aufgezeigt wird ist nichts anderes als der Versuch, diese beiden Kategorien zu vereinheitlichen unter Ausschaltung der biologischen Komponente. Das geht soweit, daß damit begonnen wird Kinder in Schulen; ja sogar in KITAS; damit zu konfrontieren. 

Neue, staatlich pädagogische Richtlinien machen das möglich und : verbindlich ! Der Mensch soll dann selber bestimmen können, ob er M/W/D (Mann/Frau/Divers) auch in Abweichung seines natürlichen biologischem Geschlechtes ist. Staat und Medien arbeiten darauf hin, daß solche Rollen in der Öffentlichkeit Ihre "Akzeptanz" erhalten. Schauen Sie sich das "Regenbogenportal" des "Familienministeriums" mal genauer an.  

Aber auch die Presse ist hier eindeutig aktiv: Solange Nick nicht Papa sagt  oder Ein Sieg über mich selbst .oder Familie - aber anders

Und dann dieser Hype um LSBTI Gruppen. ( Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle

„LSBTI-Geschichte“ soll übrigens auch in schulischen Lehrplänen, aber auch Museen, kulturellen Einrichtungen, Volkshochschulen, der politischen Bildungsarbeit, an Gedenkorten, im Stadtbild und als Teil der Tourismusstrategie eine Rolle einnehmen ! 


Es ist was es ist: Eine Abkehr von der natürlichen Ordnung und damit der Versuch einer "Umerziehung" oder nennen wir es lieber "Entartung" des Menschen

Daran beteiligt sind Regierung, Medien und diverse Gruppen, denen man hierzulande jede "Bühne" gewährt. 


Die Natur versteht gar keinen Spaß, sie ist immer wahr, immer ernst, immer strenge, sie hat immer recht, und die Fehler und Irrtümer sind immer des Menschen.

Johann Wolfgang von Goethe


"Kindertagesstätten in den Stadtbezirken...suchen Erzieher und pädagogische Fachkräfte (m/w/d)..."

Wer Stellenausschreibungen regelmäßig ließt, stößt neuerdings öfter auf den Zusatz m/w/d, der nicht etwa männlich/weiblich/deutsch bedeutet, sondern männlich/weiblich/divers. "Divers" soll für das sogenannte "dritte Geschlecht", das offenbar die Stellenanzeigen erobert hat, stehen. Im November 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß im Geburtenregister künftig ein dritter Geschlechtseintrag für sogenannte "Intersexuelle Menschen" möglich sein müsse, für rund 80.000 Menschen, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, und für solche (transidenten) Personen, die sich trotz eindeutiger Geschlechtsmerkmale mit keinem der beiden Geschlechter identifizieren können. Das Bundesministerium hat auf die juristische Anerkennung des dritten Geschlechtes reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem zufolge im Personenstandsgesetz nun eben zusätzlich "divers" existieren soll. Doch der Entwurf sollte nur für Menschen gelten, die biologisch nicht einem Geschlecht zuzuordnen seien. 

Den Grünen ging der Entwurf nicht weit genug und forderten Nachbesserungen. 

Unter anderem forderten Sie die Streichung der medizinischen Nachweispflicht ! Ganz im Sinne dieser grünen Doktrin hatten sich gleich zwei führende Politikerinnen zu Wort gemeldet: Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. 

Barley erklärte: 

" Alle Menschen sollen Ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können !"

Weitere Regelungen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung der Justiz und des Innenministeriums erarbeitet werden.

Giffey betonte, daß derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein 

"modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt"  ersetzt werden. 

Damit sollte auch das Zwangsgutachten über die biologische Identität künftig nicht mehr zulässig sein ! 

Die uralte Schöpfungsgeschichte wird hier ad adsurdum geführt.  Und das unter Missbrauch von Gesetzen um diese unnatürlichen Ideologien  mit juristischer Gewalt durchzusetzen.


Die verborgenen Wurzeln der "modernen" Sexualaufklärung

" die Veröffentlichung dieser Broschüre ist uns nicht leicht gefallen, denn wir sind uns bewusst, was wir Ihnen als Leser mit diesem Inhalt zumuten....wenn jedoch schon das Lesen dieser Inhalte eine Zumutung ist, wie viel mehr wird unseren Kindern zugemutet, wenn sie sich im Schulunterricht mit sehr umstrittenen Sexualerziehungsprogrammen und Ideologien auseinandersetzen müssen? "

So lauten die ersten Zeilen dieser Broschüre... nach reiflicher Überlegung habe ich mich doch entschieden, diese Broschüre zu 

veröffentlichen:

"die verborgenen Wurzeln der modernen Sexualaufklärung"


Hier ein Ausschnitt :

Das Buch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von Elisabeth Tuider hatte bereits den Missbrauchsbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, veranlasst, in einem Interview vor übergriffigem Sexualkundeunterricht zu warnen

Ein Staatsanwalt schlägt Alarm: In diesem Buch sind eindeutig Anweisungen enthalten, die Pädophilen als Ermunterung zum Missbrauch von Kindern dienen können. Er befasst sich seit 10 Jahren mit sexuellem Kindesmissbrauch und Internetpornographie und fand ähnliche Texte immer wieder auf Rechnern pädophiler Täter.

Deshalb sind folgende Fakten skandalös:

Das Buch „Sexualpädagogik der Vielfalt“ wird vom pro familia-Landesverband Niedersachsen empfohlen!

pro familia zeigt harte Aufklärungsfilme („Sex we can“) unter Ausschluss von Lehrern und Eltern im Schulunterricht! 

pro familia wird als gemeinnütziger Verein mit Mitteln des Bundes, der Länder und Kommunen öffentlich gefördert! 

Warum werden die verantwortlichen Gender-Sexualpädagogen nicht unverzüglich strafrechtlich verfolgt?


Ich weiss, das ist alles sehr abstoßend. Leider müssen wir uns damit beschäftigen, denn es geht um unsere Kinder, Neffen, Nichten, Enkel...

Wer die obige Broschüre für übertrieben hält, der sollte mal diesen Artikel der ALLGEMEINE ZEITUNG / PANORAMA / LEBEN UND WISSEN

vom 22.07.2018 lesen.  Der Titel:    Kindliche Sexualität mit Entdeckerlust bei Doktorspielen: Worauf Eltern achten sollten

Hier wird die Leiterin einer Kita in Neustadtzentrum in Mainz befragt... würden Sie Ihre Kinder einer solchen Leiterin anvertrauen ?

Hier wird uns von Medien und einigen "Personen" eingeredet, Kinder wären sexuell - daß das völlig normal wäre - und sehr früh "gefördert" werden sollte. Die rechtlichen Grundlagen dafür werden auf breiter Ebene hergestellt. Verkauft wird uns das als "Rechte" für Kinder... wie das  funktioniert, dazu lesen Sie bitte die Seite Kinderrechte ? 



Sexuelle Vielfalt und Sexualerziehung, Gesetze, Lehrpläne 

Das ist die Bezeichnung einer Dokumentation des Bundestages und hat die Umsetzungsanforderungen der Sexualerziehung in den 

einzelnen Bundesländern zur Grundlage. Hessen ist auf Seite 11-13 zu lesen. Bedenkenswerte Stellen wurden markiert.

Auszüge über Aufgaben, Ziele und Aufklärung:

-  Respekt der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen

-  Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBTI). 

    Anmerkung: Es wird Akzeptanz gefordert, nicht Toleranz !  Siehe auch das Gutachten von Prof. Dr. Winterhoff auf Seite 50 Pkt. 4 :

   (...) Zu den Bildungszielen zählt allein die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt (§ 4 Abs. 6 Satz 1      

   SchulG) und die Förderung des Verständnisses für den Beitrag der nationalen Minderheiten und Volksgruppen zur kulturellen Vielfalt des 

   Landes (§ 4 Abs. 6 Satz 3 SchulG), nicht aber die Offenheit gegenüber sexuellen Betätigungsformen jedweder Art. (...)


Coming Out  (individueller Prozess, sich seiner eigenen gleichgeschlechtlichen Empfindungen bewusst zu werden und zu akzeptieren)

- die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten

- Lust (!?)

- kindliches Sexualverhalten — ich mag mich, ich mag dich  (!?)

- unterschiedliche Familiensituationen (z.B. Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)

 (Anmerkung: Die normale Ehe spielt doch hoffentlich auch noch eine Rolle ..?)

 Dokument ansehen  


"wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kindesliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen "Zitat von Prof .H. J. Gamm, einer der Mitautoren der hessischen Sexualkunderichtlinien, 1970 in der Publikation "kritische Schule" Zitat nach Zeitschrift "Stimme des Gewissens" Jan/Feb 1998


Hess. Landesverfassung HV (Auszug)

§55: »Die Erziehung der Jugend zu Gemeinsinn und zu leiblicher, geistiger und seelischer Tüchtigkeit ist Recht und Pflicht der Eltern

§56: (3) Grundsatz eines jeden Unterrichts muß die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen und die religiösen und weltanschaulichen Auffassungen sachlich darzulegen. 

(6) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit die Grundsätze der Absätze 2 bis 5 nicht verletzt werden. 


Hess. Schulgesetz (Auszug) 

§2: »(1) [Schulen] erfüllen (…) den ihnen in Art. 56 der Verfassung des Landes Hessen erteilten gemeinsamen Bildungsauftrag, der auf christlicher und humanistischer Tradition beruht.«

§3: (1) Die Schule achtet die Freiheit der Religion, der Weltanschauung, des Glaubens und des Gewissens sowie das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender.  

§7:  (1) Durch die Sexualerziehung, die als Teil der Gesamterziehung zu den Aufgaben der Schule gehört, sollen die Schülerinnen und Schüler sich altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen und partnerschaftlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von Ehe, Familie und eingetragener Lebenspartnerschaft vermitteln. 

Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie Offenheit gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und sexuellen Orientierungen zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden

(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten

§69: »(3) Aus besonderen Gründen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden.«

§72: »(2) (…) Mit Zustimmung der Lehrerin oder des Lehrers und mit Einverständnis der Schulleiterin oder des Schulleiters können die Eltern in der Grundstufe (Primarstufe) und in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) den Unterricht ihrer Kinder besuchen

§86: »(2) Die Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten und betreuen in eigener Verantwortung im Rahmen der Grundsätze und Ziele der §§ 1 bis 3 (…). (3) Vor dem Hintergrund der christlich-abendländischen Tradition Hessens, des Humanismus und der kulturellen und religiösen Vielfalt (…) haben die Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren (…).«

§127: »(1) Die Schule ist im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften selbstständig in der Planung und Durchführung des Unterrichts und des Schullebens, in der Erziehung sowie in der Leitung, Organisation und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten.«


Hess. Lehrplan Sexualerziehung (Auszug) 

Nach diesem neuen Lehrplan sollen die Kinder fächerübergreifend zu »Akzeptanz verschiedener sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten« erzogen werden und u.a. folgende Themen verbindlich bearbeiten:

6 bis 10-jährige Schüler: „kindliches Sexualverhalten“ und gleichgeschlechtliche Partnerschaften“;
10 bis 12-jährige Schüler: „unterschiedliche sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten (Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität)“;
13 bis 16-jährige Schüler: „erste sexuelle Erfahrungen“, „Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB und Beratungsangebote“, „Aufklärung über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ggf. Unterstützung für Schülerinnen und Schüler beim Coming Out“;
16 bis 19-jährige Schüler: „Adoption, Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung“, „Geschlechtsspezifisches Rollenverhalten“, „das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“.

Im Lehrplan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sexualerziehung für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und nicht an die Zustimmung der Eltern gebunden“ ist.


Divergenzen

Somit existieren augenscheinliche Widersprüche zwischen dem Hess. Lehrplan für Sexualerziehung und der Hess. Landesverfassung bzw. Hess. Schulgesetz. Was der Lehrplan Sexualerziehung in Hessen verbindlich vorschreibt, steht insbesondere konträr zu :

- HV §55: »Die Erziehung der Jugend.... ist Recht ... der Eltern

- Hess. Schulgesetze :

§3: (1) Die Schule achtet .... das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder 

§7: (1) .... Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren .... sowie ....  jede einseitige Beeinflussung zu vermeiden

§86: (2) ....  haben die Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren (…)


Frühsexualisierung

Die wird nicht zuletzt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betrieben. Die BZgA verbreitet die Kindergartenbox "Entdecken, schauen, fühlen!". Sie enthält neben anderen „Medien“ und „Spielen“ auch Bücher und Bilder mit entblößten, teilweise nackten Kindern und die Puppen „Lutz“ (mit Hoden und Penis) und „Linda“ (mit Vagina). In der Anleitung wird den Erzieherinnen geraten, „aus Versehen“ die Hosen der Puppen herunter rutschen zu lassen. Kinder sollen dann die Genitalien der Puppen „entdecken“ und „fühlen“


Die "Kindergartenbox" , war bestellbar bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für 80 EUR

Die Broschüre  Wie gehts - wie stehts? - wissenswertes für Jungen und Männer:

Seite 43:

"...Der Analverkehr ist eine sexuelle Praktik, die Vorsicht und Behutsamkeit erfordert, denn der After und die Darmwand können verletzt werden. Auch der eindringende Penis kann dabei winzige Hautrisse davontragen. Wenn das Blut zweier Menschen zusammentrifft und sich in diesem Fall auch noch mit Sperma vermischt, ist die Gefahr groß, sich mit dem HI-Virus anzustecken – natürlich nur, wenn man mit einem Menschen schläft, der das HI-Virus in sich trägt..." 

Seite 65:

"...Sperma ist weder giftig noch besonders nahrhaft. Ein durchschnittlicher Samenerguss bringt es gerade mal auf fünf Kalorien. Wenn eine Frau es beim Oralverkehr herunterschluckt – was viele allerdings nicht gerne machen –, kann sie nicht schwanger werden, denn vom Magen gibt es keine Verbindung zur Gebärmutter..."

Hier wird neben einer Entsittlichung auch Schamgrenzen von Kindern brutal verletzt und damit dem Kindesmissbrauch Vorschub geleistet.


Ein anderes Dokument, das in Zusammenarbeit der WHO und der BZgA schon 2011 entstand, nennt sich:

Standards für die Sexualaufklärung in Europa.

Hier sind ab Seite 41 u.a. folgende Empfehlungen für Standarts in der Sexualaufklärung in Europa nachlesen:

Alter: 0-4  Jahre Frühkindliche Masturbation

Alter: 4-6  Jahre Selbstbefriedigung, Homosexualität

Alter: 6-9  Jahre Geschlechtsverkehr, Verhütung, Lust

Alter: 9-12  Jahre Gender Orientierung

Alter: 12-15  Jahre Alles über das Thema "Sex"

lesen Sie es nach ! 


Übrigens unter fast jeder Youtube-Dokumentation zu COVID-19 erscheint direkt unter dem Videofenster die Nachricht:

"Aktuelle, wissenschaftliche Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung." Daneben ein Button mit Link zu weiteren Informationen , bei dem Sie dann direkt auf Seiten der BZgA landen... wer arbeitet hier mit wem zusammen?  Es ist eine Art Allianz aus Regierung, Ministerien, BZgA, RKI, (Pharma)Konzerne und Suchmaschienen wie GOOGLE.

 

Impf-Werbung für die Pharmaindustrie (?) ... mit Steuergeldern gesponsert durch Bundesministerium, RKI und BZgA ?

Diese Institutionen setzen sich derzeit großflächig für Grippeimpfungen ein.  Dabei wird klangheimlich eine Grippe zu einer (zukünftigen?) möglichen Pandemie umdeklariert, wie das gemeinsame  Faltblatt auf der Rückseite zeigt... ( Faltblatt ForderseiteFaltblatt Rückseite ). Wie man weiß, hat die WHO die Definition einer Pandemie 2009 dahingehend geändert hat, daß nun prinzipiell jede Grippewelle als Pandemie deklariert werden könnte, damit sehen wir klar, was uns zukünftig noch bevorsteht... wenn wir das nicht stoppen.

Großflächige Werbung im Sinne der Pharmaindustrie durch das RKI, BZgA und dem Bundesministerium für Gesundheit ...: Werbeschild Hit-Markt Büdingen 1-11-2020


Sexualpädagogik in Kitas

".... Die Kinder bis sechs Jahre sollten an das Thema Masturbation herangeführt werden, auch indem man geschützten Räume in der Kita  schaffe...." 

TELTOW.   Sexualpädagogik beschäftigt sich unter anderem mit sexueller Lust und Selbstbefriedigung. Wie die MAZ berichtet bildet die Sexualpädagogin Frau Anke Sieber von der DREIST e.V. in der städtischen Kita MenschensKinder in Teltow  Erzieher zu solchen und ähnlichen Themen fort. Sieber ist dabei dezidiert der Meinung, dass Sexualunterricht sich nicht auf Erwachsenensexualität und Fortpflanzung beschränken darf. Vielmehr gehe es darum, dass „Kinder ihren Körper selbst erforschen“.

Quelle: https://baeke-courier.de/2021/01/04/kita-kinder-erkunden-ihre-koerper/


"Original Play"

Wie gefährlich solche Grenzüberschreitungen sind, zeigen die Vorfälle rund um das „Original Play“, bei dem Erwachsene in Kindertageseinrichtungen kommen, um mit fremden Kindern in engem Körperkontakt zu „spielen“ 

Original Play – Kindesmissbrauch-Vorwurf - evangelische Kita in Berlin-Kreuzberg unter Verdacht  Zitat der Behörden in Bayern:

" Das sogenannte Original Play hat in KITAs nichts zu suchen, weil es dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet"
Siehe auch : Panorama Beitrag

Ein Presseartikel einer Lokalzeitung ( GNZ Büdinger Bote v. 8.1.2020 Seid Ihr JEK ) reflektiert fragliche Recherche-Kompetenzen oder gar eine parteipolitische Abhängigkeit der Berichterstattung  seitens des Redakteurs des "Büdinger Boten".  


Eltern in Berlin und Hamburg zeigten Mißbrauchsfälle bereits an. Nach Berlin hat inzwischen auch das Land Brandenburg das "Spiel" an allen Kitas verboten.

Allgemein ist festzustellen, wer öffentlich die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ablehnt, wird schnell von selbsternannten "Demokratiepädagogen" als „rechtspopulistisch“, „fundamentalistisch“, „antifeministisch“ oder „homo-, inter- und transfeindlich“ denunziert.

...die klassische Familie ist seit jeher das Feindbild aller Ideologen, die einen autoritären Bevormundungsstaat wollen...  

Hier ein  Kritischer Beitrag des RBB zu Original Play 


Zitate, die tief blicken lassen


„Die Zerstörung der Scham bewirkt die Enthemmung auf allen

anderen Gebieten, Brutalität und Missachtung der Persönlichkeit

der Mitmenschen.“     oder

„Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig“

Sigmund Freud


„Interessiert die Jugend für Sex und ihr bekommt sie ohne Schwierigkeiten in eure Gewalt.“

Lenin (eine kommunistische Doktrin zur Erschaffung eines neuen Menschen , den "Sowjetmenschen" )


„Die Durchsetzung der sozialistischen, proletarischen Diktatur erfordert die

[1.] Beseitigung des Mittelstandes,

[2.] Zerstörung der Familie und

[3.] Ausschaltung der christlichen Religion

durch allgemeine Sexualisierung.“

Friedrich Engels (Verfasste zusammen mit Karl Marx das "kommunistische Manifest")   


Wie kann ich mein Kind schützen? 

Gute Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre , ab Seite 18 .  Diese Broschüre können Sie unter https://elternaktion.com/broschuere/ selber als PDF herunterladen oder direkt (kostenlos) bestellen .

Wie Sie gegenüber Schule / Behörden / Lehrer aktiv werden können, ist auf der Seite https://elternaktion.com/aktiv-werden/ gut dokumentiert.

Wichtig ist es, sich als Eltern (und Großeltern) mit der Thematik grundlegend zu beschäftigen und dann selber oder besser mit anderen gemeinsam aktiv zu werden.

Eine Grundsätze zeigen die nachfolgenden Punkte (aus der Broschüre entnommen) :


1. Machen Sie sich schlau

Erkundigen Sie sich nach der Sexualerziehung in der Schule oder Kita Ihres Kindes. Gibt es dafür Ansprechpartner oder auch gedrucktes Informationsmaterial oder Aushänge? Informieren Sie sich darüber, welche LSBTIQ-Gruppen in Ihrer Region aktiv sind. Informieren Sie sich über die rechtliche Situation in Ihrem Bundesland. Lernen Sie Ihre Elternrechte und die entsprechenden Paragraphen genau kennen. Statten Sie sich mit Argumenten aus.


2. Suchen Sie das persönliche Gespräch.

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Pädagogen Ihres Kindes. Lassen Sie sich schildern, wie Sexualerziehung abgehalten wird und welche Materialien verwendet werden. Vertrauen Sie Ihrem "Bauchgefühl". Sie kennen Ihr Kind am besten! Sollte der Besuch einer LSBTIQ-Gruppe geplant sein, lassen Sie sich Informationsmaterial über die Gruppe geben. Äußern Sie eventuelle Bedenken offen, ruhig, freundlich, aber auch bestimmt. Machen Sie ggf. konkrete Vorschläge: keine filmischen oder fotografischen Darstellungen, keine Fallbeispiele. Stattdessen: Betonung von Zuneigung und Verantwortung in Ehe und Familie, Mutter-Vater-Kind-Beziehung. Schlagen Sie kindgerechte Alternativen vor, wie z.B. TeenStar oder Wunderkunde (siehe Kapitel 4 ab S. 22). 


3. Gehen Sie zum Elternabend

Der Elternabend vor der geplanten Sexualerziehung ist für die Schulen Pflicht. Bestehen Sie ggf. auf diesem Recht. Äußern Sie ruhig und sachlich ihre eventuellen Bedenken. Argumentieren Sie vom Wohl des Kindes her. Wecken Sie mit Ihren argumentativ gut gestützten Bedenken das Bedürfnis der anderen Eltern, ihre Kinder zu schützen, und gewinnen Sie so Verbündete. Machen Sie auch hier ggf. konkrete Vorschläge, was vermieden und was betont werden sollte. Schlagen Sie wertorientierte Alternativen vor.


4. Pochen Sie auf Ihre Elternrechte. 

Weisen Sie auf das natürliche Recht der Eltern hin, ihre Kinder zu erziehen: Grundgesetz Art. 6 Abs. 2. bzw. Hess. Schulgesetze z.B. §3 (1).

Machen Sie deutlich, das Material, welches die Sensibilität Ihres Kindes verletzt, in der Klasse nicht gezeigt werden darf. 

Berufen Sie sich auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wonach 

„Schule jeden Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen (muss), ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen“, 

oder auch auf das Gutachten von Prof. Dr. Winterhoff, wonach Sie dann ggf. auch Unterrichtsbefreiung beantragen können. 

(Das Gutachten ist abrufbar auf www.elternaktion.de.) 

Erwägen Sie weiterführende Schritte: Anruf bei der Direktion, beim Schulamt, beim Kultusministerium, etc


5. Vernetzen Sie sich mit anderen Eltern.

Schließen Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen. Informieren Sie sie über Hintergründe und Gefahren der "Sexualpädagogik der Vielfalt" und über Alternativen. Bringen Sie sich gemeinsam ein und nutzen Sie Ihre Rechte. Lassen Sie sich in Elternvertreter-Gremien wählen. Schreiben Sie uns, wir bringen Sie nach Möglichkeit mit anderen Eltern aus Ihrem Bundesland zusammen: kontakt@elternaktion.de. 


Weitere Links:

Eltern stehen auf:  www.elternstehenaufBW.de Eltern für Aufklärung und Freiheit ist eine Elterninitiative aus Deutschland. Ein Verbund aus Eltern, Großeltern, Pädagogen, Erziehern und Lehrern tätig in Deutschland. 

Hilfe statt Abtreibung: www.1000plus.net. Ein Projekt von Pro Femina e.V. Ziel: Beratungsstruktur für viele tausend Frauen im Schwangerschaftskonflikt aufbauen.


Elternteile 1 und 2 ?

Laut einer offiziellen "Empfehlung" von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sollen in schulischen Formularen Mutter und Vater nur noch als "Elternteil 1" bzw. "Elternteil 2" bezeichnet werden. Nur so könne man, so die Ministerin, vor dem Hintergrund immer zahlreicherer gleichgeschlechtlicher Ehen oder gar der sogenannten "Genderlehre" (lt. der es mehr wie 2 Geschlechter gibt) einen für alle Kinder "diskriminierungsfreien " Raum schaffen ...  

Vielleicht hilft da mal wieder der Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch, BGB  §1591, da heißt es ganz einfach und richtig, zumindest was ein "Elternteil" betrifft: "Mutterschaft :  Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat".  Aber Gesetze lassen sich ändern und anpassen...


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ( AGG )

Inkraft seit 18. August 2006. Umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. 

Grundsatz: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."


Über die frei erfundene "sexuelle Identität" , als wäre Sie von Natur aus nicht biologisch festgelegt sondern ein "soziales Konstrukt", werden solche unsinnigen Vorschriften wie in Stellenausschreibungen m/w/d zu erwähnen, durchgedrückt. Ein "diverses" Geschlecht, was es nicht gibt. Und alle machen mit, weil es "sanktioniert" wird. Wer es nicht macht, verstößt eben gegen das AGG Gesetz, das "Gleichbehandlungsgesetz". Bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt, dazu besteht immer die Gefahr von Stigmatisierungen, denn Sie gelten möglicherweise als diskriminierend, also eine Person, die andere herabwürdigt... und wer möchte schon gerne in so eine Schublade? Also machen alle mit... ist ja nicht unbequem, lieber kein Widerstand...und immer so weiter.

Übrigens, humorvolle "Rassisten" behaupten  m/w/d steht für männlich, weiß und deutsch.. 


Änderung Personenstandsgesetz ( PStG §45b )

Seit dem 22. Dezember 2018 (also 12 Jahre nach dem AGG )  besteht nun die Möglichkeit ... wonach "Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" künftig bei der Eintragung im Standesamt einen Eintrag "divers" erhalten können. Damit wird die bisherige Praxis verworfen, Neugeborenen zwingend das Geschlecht männlich oder weiblich zuzuweisen.

Grundlage: Das "Gleichbehandlungsgesetz." 


Geschlechtseintragänderungsgesetz (03/2021)

Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Christine Lambrecht wollen künftig jeder Person ab 14 Jahren das Recht geben, ihr Geschlecht völlig unabhängig von körperlichen Merkmalen selbst zu definieren, und eintragen zu lassen.

Ein Gutachten einer Person, 

die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit den Besonderheiten der Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertraut ist“ (§ 3, Art. 1), und feststellt, „ob sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft nicht dem eingetragenen Geschlecht als zugehörig empfindet und mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“ (§ 3, Art. 1), 

wäre die einzige Hürde für einen irreversiblen Geschlechtswechsel, falls das "Geschlechtseintragänderungsgesetz" in Kraft treten würde.


Selbstbestimmungsgesetz ( Vorgänger siehe oben )

Infos folgen


Transgendergesetz

Dieses Gesetz würde (wenn es verabschiedet würde) bereits pubertierenden Kindern ab 14 Jahren ermöglicht, sich gegen den Willen ihrer Eltern einer irreversiblen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, man kann es nicht fassen...


Aktion - Trau dich!   

Dokuclip unter https://youtu.be/f-K3ikkVJr0

Infos folgen


Schwule / Queere Ampelmännchen

In Bielefeld, Frankfurt, Hamburg, Köln, Hannover gibt es bereits Schwul-lesbische Ampeln... dazu ist nichts weiter mehr zu sagen.


Zitat

„Der Irrglaube, dass man aus dem Menschen, … schlechterdings alles machen kann, liegt den vielen Todsünden zugrunde, welche die zivilisierte Menschheit gegen die Natur des Menschen begeht.

Es muss übelste Auswirkungen haben, wenn eine weltumfassende Ideologie samt der sich daraus ergebenden Politik auf einer Lüge begründet ist.“

Konrad Lorenz (Nobelpreis 1973)


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