Textfeld

Repräsentative Wahlstatistik ?

Liegt es im Interesse der Bürger, daß Regierungen und Parteien allzu genau über die Zusammensetzung Ihrer Wählergruppen informiert 

sind ? Büdingen wurde in die bundesweite "repräsentative Wahlstatistik" einbezogen, was das bedeutet lesen Sie hier.


Eine echte "geheime" Wahl , wie Sie z.B. gem. Grundgesetz im Art 38 gewährleistet ist hat seine Gründe. Es geht dabei nicht nur darum, daß Nachbar oder Chef nicht wissen, was und wie wir wählen, sondern auch und gerade die Regierung  und Parteien nicht.  Was für ein Interesse könnten Regierungen und Parteien wohl haben, zu wissen, welche Altersgruppen und Geschlechter welche Parteien wählen? Nun, sie können dann eine "Qualitätskontrolle" Ihrer "Wahlpropaganda" ableiten und für zukünftige Wahlen bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen "gezielter" ansprechen...es geht ja ohnehin selten um "Wahrheit und Fakten" im Vorfeld der Wahlen. Ist das im Sinne des Wählers? Ist das der Grundgedanke einer demokratischen Ordnung? Ich denke nicht.

Aber genau das wurde bei der EU-Parlamentswahl bundesweit in bestimmten Bezirken durchgeführt. 

In Büdingen waren es die Ortsteile Calbach, Vonhausen aber auch ein Teil der Kernstadt

Wie ist das abgelaufen? Es wurden hier "passende" Stimmzettel ausgegeben, die eine Auswertung nach o.g. Kriterien zulassen.

Die Stimmzettel wurden entsprechend "markiert", zum Vergleich:  normaler Stimmzettel   repräsentativer Stimmzettel  

(siehe oberste Zeile : "männlich, divers oder ohne Angaben im Geburtenregister, geboren 1950 - 59   E "

Nebenbei... "...divers oder ohne Angaben im Geburtenregister..." das entspricht der derzeitigen "Familienpolitik" , mehr dazu hier 


Das passt zu den ach so demokratischen Regierungen und der EU, sie möchten wissen, wie Ihre Wähler "ticken".

Tolle Statistiken werden generiert, hier ein Beispiel aus 2014 mit 98 Seiten... wen interessiert das ? Den Wähler wohl kaum.

Eine EU, die auch gerne mal Wahlen ignoriert, wenn das Ergebnis nicht "passt". Als Beispiel sind hier die Referenden in Frankreich und den Niederlanden zum "EU Verfassungsvertrag", nach dem Scheitern  wurden eben dazu generell keine Referenden mehr abgehalten.  Man nannte das Ding dann "Lissabon Vertrag" , aber der Inhalt ist im Wesentlichen geblieben...

Irland hatte 2008 gegen die EU gestimmt... dann nach einer kleinen "Wirtschaftskrise" und viel EU-Propaganda - ein Jahr darauf nach einem 2. Referendum "klappte" es ... zumindest in Irland.

Für eine echte Legitimierung der EU als "Bundesstaat" müssten alle 27 Länder per Referendum zustimmen... da das aber offensichtlich nicht funktioniert, wird nicht etwa zurückgerudert - im Gegenteil. Es wird eben einfach nicht mehr gefragt. Aber wir Deutsche kennen das ja aus der Vergangenheit. Die Einführung des Euro , die "Wiedervereinigung" und eine "Verfassung"  gemäß Grundgesetz Art. 146 ?

Mann lese und staune: Art 146 des Grundgesetzes, Text von 1989 (Vor der Widervereinigung) :

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Grundgesetz und Verfassung sind hier getrennt genannt... weil es nicht das gleiche ist. (!)

 

Wir wurden eben nie wirklich gefragt... alle repräsentative Umfragen welche nicht zum Kurs passten, wurden und werden ignoriert.


Schnell aber oft das Argument: Viele Dinge sind zu komplex, als das jeder darüber befragt werden sollte. Sicher sind viele Dinge komplex... aber ich bezweifle, daß Parlamente besser "durchblicken". Und - wäre das nicht auch eine Bankrotterklärung einer jeden Demokratie, wenn man dem Volk, dem eigendlichen Souverän der Demokratie,  unterstellen würde, daß es gar oft nicht fähig wäre, die "richtigen" Entscheidungen zu treffen ? Und darf in einer Demokratie der "Volksvertreter", was er ja sein sollte, gerade in grundsätzlichen Entscheidungen darüber richten, wann der Souverän direktes Mitspracherecht hat?  Das sind die grundsätzlichen Fragen und Kritiken über die Funktionsweise einer Demokratie. 


Zurück zum Thema:

Die Bundeswahlleitung nennt es "Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik" :

Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/rws.html#53fce4be-56e1-4cba-b51c-0b93f9e6b4f7


Hier ein Auszug daraus: 

Wie wird die Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen ausgewertet?

Die Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen wird mit Hilfe der amtlichen Stimmzettel festgestellt. Alle Stimmzettel eines Wahlbezirks, der in die Stichprobe fällt, enthalten im oberen Bereich zusätzlich einen von 12 verschiedenen Unterscheidungsaufdrucke („Mann“ oder „Frau“ für das Geschlecht und eine der 6 Geburtsjahresgruppen). Zur Vereinfachung der Stimmzettelausgabe sowie der Auszählung kann außerdem ein Schlüsselbuchstabe aufgedruckt sein.

Dazu senden nach Feststellung des amtlichen Ergebnisses die Wahlvorstände die Stimmzettel an die Statistischen Landesämter beziehungsweise bei Gemeinden mit eigener Statistikstelle an die Gemeinden weiter. Diese sortieren die Stimmzettel nach Bevölkerungsgruppe und zählen für jede einzelne das Wahlergebnis aus. Bei ungültigen Stimmen wird zudem der Grund der Ungültigkeit vermerkt, dazu zählen zum Beispiel keine oder mehrere Kreuze oder ein durchgestrichener Stimmzettel.

Aus diesen Ergebnissen ermittelt das Statistische Amt des Landes ein Landesergebnis.


Seite zurück

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok