Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland

Unter dem Begriff Souveränität versteht man in der 

  1. Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.  Ein wichtiger Grundsatz hierzu wäre z.B. auch eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit.
  2. Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution (z.B. Staat, Land, Gemeinde ) , innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein.  Auch die Souveränität eines Wirtschafts- und Geldsystems ist ein wichtiges (wenn nicht sogar das wichtigste?) Kriterium dieser Institution. Dazu in einem anderen Artikel mehr.  

Nachfolgend soll die staatliche ( politische und völkerrechtliche ) Souveränität der Bundesrepublik Deutschland hinterfragt werden.  

Dieser Artikel zitiert viele vertragliche und juristische Texte, die für das Verständnis der Sache unbedingt notwendig sind.


Der Staat

Nach allgemein anerkannte Lehre von Staatsrechtlern ist der Staat ein soziales Gebilde, das bestimmt wird von einem Grenzen umgebenen Staatsgebiet, eine darauf ansässige Kernbevölkerung (Staatsvolk), so wie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt, 

deren Definition durch eine Verfassung bestimmt wird. 


Verfassung

Zum Thema Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hat der ehemalige SPD Abgeordneter Dr. Carlo Schmidt im parlamentarischen Rat am 8. September 1948 eine bemerkenswerte Rede gehalten:


Eine Verfassung, so Carlo Schmidt, sei nichts anderes, als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Man müsse wissen, was man will, wenn man von einem Staat spreche, und ob man den bloßen Herrschaftsapparat meine, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen könne, oder eine lebendige, in sich selber gefügte Demokratie als Produkt eines frei erfolgten, konstitutivem Gesamtaktes eines souveränen Volkes. 

 

Wo dies nicht der Fall sei, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft zu organisieren habe, könne man nicht von einem Start im demokratischen Sinne sprechen. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht, hatte, so Carlo Schmidt weiter, Rechtswirkung ausschließlich auf militärischem Gebiet. Dies sei der Sinn einer bedingungslosen Kapitulation, kein anderer. Folgerichtig, so im Potsdamer Abkommen ausdrücklich erklärt, habe Deutschland als staatliches Gebiet nicht aufgehört zu existieren. Dadurch, dass die genannten Staatselemente weiterhin existierten, sei auch Deutschland als staatliche Wirklichkeit geblieben. Es musste also nicht neu geschaffen, sondern lediglich neu organisiert werden. 


Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschland als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten geblieben ist, sei weitgehend anerkanntes Gemeingut, auch der Rechtswissenschaft im Ausland gewesen, so Carlo Schmidt weiter. Deutschland (das deutsche Reich) existiere demnach als staatliches Gebilde weiter zwar rechtsfähig jedoch nicht mehr geschäftsfähig, denn die Gesamtstaatsgewalt wurde im wesentlichen durch die Besatzungsmächte bzw. durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Dadurch, dass die bereits genannten drei Staatselemente erhalten geblieben seien, so Carlo Schmidt weiter, sei auch Deutschland als staatliche Wirklichkeit geblieben. Es musste nicht neu geschaffen, jedoch neu organisiert werden.  

Carlo Schmidt: Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 08.09.1948    oder ein wichtiger Ausschnitt:  Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen

Die komplette Grundsatzrede ist für jeden echten "Demokraten" Pflicht, will man die Geschichte der BRD und des Grundgesetzes verstehen.  

Ebenso Klartext spricht ein Sprecher der Tagesschau24 in dem kurzen Bericht - es geht um Legitimationen und angebliche Gründungsunterschiede von BRD und Volkskammer. Im Siebengebirge bei Bonn steht ein Hotel, auf dem die westlichen Alliierten residierten in Sachen Grundgesetz.  In der Nähe steht auch die Gedenkstätte des 1. Bundeskanzlers Konrad Adenauer


2+4 Vertrag  

"Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" - so steht es im Original. Damit wird offiziell dargestellt, daß Deutschland nun ein souveräner Staat geworden ist. Im Artikel 7 Nr.2 des  ( 2+4 Vertrag) heißt es dazu auch erst mal folgerichtig:  "...das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Auch ein fehlender Friedensvertrag, wie immer wieder mal bemängelt wird, wäre damit obsolet.


Nachfolgend einige wichtige Regelungen aus dem 2+4 Vertrag :

  1. Art.1 Die "Außengrenzen" sind für alle Zeiten festgelegt (z.B. Oder-Neiße Grenze zu Polen) und damit, wie es heißt ein "wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa"
  2. Art.3  Weitere Gebietsansprüche werden vom vereinten Deutschland auch zukünftig nicht erhoben werden.
  3. Art.4  Hier wird von einer "Verfassung" des neuen, "vereinten Deutschlands" schon gefordert, daß Bundes-Regierung und Bundes-Rat Hoheitsrechte (z.B an die EU) abgeben können... (GG Art. 23 Satz 2) . Das gilt auch bei einer zukünftigen Ablösung des Grundgesetzes  durch eine "echte" Verfassung (GG Art. 146) - auch hier sollen diese Vorgaben gelten...   
  4. Art.3  Verbietet die  "Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen" . Außerdem erfolgt eine Festlegung einer Gesamtobergrenze von Land- und Luftstreitkräften.
  5. Art.4+5  Abzug der Sowjetischen Streitkräfte aus dem Gebiet der ehem. DDR und das Verbot von Stationierung von Kernwaffen auf diesem Gebiet (auch keine Ausländischen)


Im Gegensatz zur Sowjetunion fehlt grundsätzlich eine Abzugsregelung von Truppen der USA, Großbritannien und Frankreich. Um eine grundsätzliche Souveränität eines Landes wieder herzustellen, müsste man doch erwarten, daß zuerst einmal alle ehemaligen Besatzer das Land wieder verlassen ? Außerdem werden eine Reihe von "Vorgaben" für die derzeitige sowie für zukünftige Verfassungen  (GG Art. 146) gemacht. 


Das "Londoner Statut" vom 8. August 1945 und der Überleitungsvertrag von 1954

Grundlage der gesamten Gesetzgebung und Rechtsprechung der Siegermächte im zerstückelten Deutschland ist ein Abkommen der „Großen Vier", dessen Rechtsverbindlichkeit noch heute für die Bundesrepublik Deutschland durch einen Passus des Überleitungsvertrages

von 1955 gegeben ist. Über diese Bindung hinaus  ( und im Art. 142 a des Grundgesetzes erhielten diese Vertragsbestimmungen ihre verfassungsrechtliche Verankerung ) ist das deutsche Volk zusätzlich durch den Art. 25 des Grundgesetzes, der „die allgemeinen Regeln des Völkerrechts" vorrangig vor innerdeutschen Gesetzen gültig vorschreibt, an die Einhaltung dieser „Rechtsvorschriften" gebunden, da das Londoner Statut mit allen seinen Folgen einst als „neue Völkerrechtsregel" ausgegeben wurde. Da sich seine Grundsätze ausdrücklich nur gegen Deutschland richten -  „Kriegsverbrecher" anderer Staaten kennt das Londoner Statut nicht - , hat es wenig Bedeutung, daß sich alle

Unterzeichnerländer von seinen Grundsätzen distanziert haben, soweit diese ihre eigene Politik und ihr eigenes Land betreffen. 

Die Kriterien eines Rechtsstaates sind nicht damit erfüllt, daß in einem Staat die Gesetze eingehalten werden, sondern sie sind erst dann erfüllt, wenn über diese Bedingung hinaus die Gesetze den Grundsätzen „Gleiches Recht für alleund „keine Gesetze mit rückwirkender Rechtskraft" und auch dem Völkerrechtsgrundsatz entsprechen, demzufolge die Einmischung fremder Staaten in die inneren Angelegenheiten - hierzu gehört auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung - anderer Staaten rechtswidrig ist. 

Das Londoner Statut verstößt gegen alle diese und noch weit mehr Rechtsgrundsätze.

Anlagen:

GG Artikel 142a [28. März 1954–28. Juni 1968],  heute allerdings nicht mehr gültig : 

Die Bestimmungen dieses Grundgesetzes stehen dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der am 26. und 27. Mai 1952 in Bonn und Paris unterzeichneten Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz- und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26. Juli 1952, nicht entgegen.

GG Artikel 25 , gilt heute noch

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Was viele nicht wissen, neben dem 2+4 Vertrag wurde am 8. Oktober 1990 im Bundesgesetzblatt (1386 Bundesgesetzblatt 1990, Teil 2) eine "Vereinbarung über die Beziehungen zwischen der BRD und den drei Mächten" sowie ... "zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen " veröffentlicht.  Diese Vereinbarung gründet sich auf den Überleitungsvertrag aus 1954, den

"Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" Überleitungsvertrag 1954

Und in dieser "Vereinbarung" vom Oktober 1990 wurden dann bestimmte Artikel aus dem Überleitungsvertrag von 1954 als weiterhin "gültig" beschlossen !  

 Quelle im BgBl1386  (Bundesgesetzblatt) siehe 2.Seite unter Nr. 3 alle aufgeführten, weiterhin gültigen Artikel.

( relevante Textstellen wurden sowohl im Bundesgesetzblatt als auch im Überleitungsvertrag gelb gemarkert.)

Das Teile des Überleitungsvertrages immer noch gültig sind, bestätigt auch der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.


 
Nachfolgend die heute noch gültigen Artikel aus dem "Überleitungsvertrag" von 1954 

"Überleitungsvertrag" von 1954 , im 1. Teil, Artikel 2 Absatz 1 :

"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.”


Wolfgang Schäuble äußerte in seiner Rede vor dem European Banking Congress (EBC) 2011 in Frankfurt: 

"Die deutsche Souveränität ist spätestens mit den beiden Weltkriegen ad adsurdum geführt worden. Wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai.1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."   Wolfgang Schäuble 2011

Gregor Gysi äußerte sich einem Interview auf Phoenix 2013 : 

"Das Besatzungsstatut in Deutschland gilt immer noch , könnte man das nicht einmal aufheben?Gregor Gysi 2013

Solche Aussagen finden Ihre Bestätigung in dem noch gültigen Artikel 2 des sogenannten Überleitungsvertrages. 


"Überleitungsvertrag" von 1954 , im 9. Teil, Artikel 1 heißt es :

"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedenslösung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaft der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren (...) keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit Ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. "


"Überleitungsvertrag" von 1954 im 6. Teil, Artikel 3 Absatz 1 heißt es :

"Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!) , das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden." 

Anmerkung: Die deutschen Goldreserven mit ca. 4000 Tonnen werden in den USA und England gelagert...bis zum heutigen Tage. 

(Sofern Sie überhaupt noch vorhanden sind ) . Auch deutsche Kolonien waren natürlich davon betroffen.

Das könnte man im Klartext wie folgt übersetzen: Die Siegermächte können auch heute noch, und in Zukunft, zeitlich unbegrenzt, deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen. 

Nochmal der erste Satz :"Die Bundesrepublik wird ...keine Einwendungen ... erheben !"  


"Überleitungsvertrag" von 1954 , im 6. Teil, Artikel 3 Absatz 3 heißt es :

"Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz 1 und 2 dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen."

Das könnte man im Klartext wie folgt übersetzen: Die ehemaligen Siegermächte missachten alle Regeln des "normativen" Rechtes, des Völkerrechtes und der Moral. Im Gegensatz zu den deutschen, die in den Nürnberger Prozessen zur Verantwortung gezogen wurden, dürfen die Alliierten für Ihre massiven Verbrechen, z.B. der Fächenbombadierungen deutscher Zivilisten in Städten (insbes. Dresden), mit hunderttausenden Opfern unschuldiger Flüchtlinge und deren Kinder, wegen des Raubes deutscher Kulturgüter und Technologie, wegen Millionenfachen Todes deutscher Soldaten und Vertriebene nach Kriegsende (z.B. Hungerblokade oder Reinwiesenlager) , niemals angeklagt werden.  


"Überleitungsvertrag" von 1954, im 1. Teil, Artikel 7 Absatz 1 heißt es :

"Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."


In dieser Hinsicht ist  beachtenswert: zwei der Artikel der Londoner Statute, die eigens für das Nürnberger Militär-Tribunal festgelegt worden waren, lauteten übrigens wie folgt:

  1. Art.19: Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen. 
  2. Art.21: Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen (...)  Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945 

Gemäß Robert H.Jackson, US-Chefankläger, stellte das Nürnberger Tribunal:

als Militärgerichtshof (..) eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar“ 

(Protokolle des Nürnberger Prozesses Bd. XIX S440) oder Kurzfassung oder deutsche Übersetzung in Zeno.org


Siehe auch  "Die Methoden der Umerziehung"  von Udo Walendy aus Historische Tatsache Nr. 2 1976  Herunterladen  S.10-15


Dazu nochmal in Erinnerung: Laut der UN Charta lässt Artikel 53 jederzeit "Zwangsmaßnahmen" der Siegermächte gegen Deutschland zu, ohne daß der Sicherheitsrat zustimmen muß...

An dieser Stelle ist doch zu hinterfragen, wann (die Bundesregierung?) diesen Zustand zu beenden gedenke und z.B. einen echten Friedensvertrag aushandelt ?  Aber - wer wäre denn dann eigendlich der Vertragspartner, wenn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes v. 31.7.1973 das deutsche Reich nicht untergegangen, und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des deutschen Reiches ist ? Kriegsgegner war schließlich das Deutsche Reich. Und damit kommen wir zu :


Das deutsche Reich - rechtsfähig aber derzeit nicht handlungsfähig ? 

Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 31.7.1973 :

"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort , besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert". Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht (...) "

Quelle: Aus BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363))


Die Bundesrepublik Deutschland bezieht sich also ausschließlich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland "  ist (lt. Carlo Schmidt, s.o.) ein von den Siegermächten für die

Bundesrepublik Deutschland (Nicht deutsches Reich) initiiertes Nachkriegsprovisorium, dem in der Gründung sowohl die Zustimmung des deutschen Volkes als auch bestimmte plebiszitären Elemente (z.B. Volksabstimmung auf Bundesebene oder generelle direkte Demokratie wie in der Schweiz) fehlten. 


Berlinblockade

Im Zusammenhang mit der "Berlinblockade" von 1948/49  ergibt sich ein bemerkenswerter Gesichtspunkt: 

Die Blockade begann am 28.6.1948 -  4 Tage später, am 1.7.1948 wurde die Bildung einer "verfassungsgebenden Versammlung" seitens der Alliierten angeordnet, die zur Erstellung des Grundgesetzes für die BRD führte. Am 8.5.1949 wurde dann das Grundgesetz verabschiedet - 4 Tage später, am 12.5.1949 wurde die Berlinblockade dann wieder beendet. Die Berlinblockade dauerte auffälligerweise ziemlich genauso lange, wie die "Herstellung" des Grundgesetzes und damit der BRD. Misstrauische Menschen behaupten, es könnte sich hier um ein mit der Sowjetunion abgesprochenes Ablenkungsmanöver handeln... denn für die Menschen zu dieser Zeit gab es das deutsche Reich und keine BRD, somit auch keinen nachvollziehbaren Grund, eine neue "Staatsform" zu bilden. Nebenbei hat diese Aktion das Ansehen der USA auch enorm aufpoliert. 


Verfassung deutsches Reich v. 1919 vs. Grundgesetz v. 1949

Nebenbei bemerkt, es gab ja vorher schon eine gültige demokratische Verfassung, die deutsche Reichsverfassung vom 1919 der sog. "Weimarer Republik". Interessant dabei sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Verfassungen

Auffällig ist, das direkte Machtausübung des Souveräns im Grundgesetz seit 1949 eingeschränkt wurde. So wird z.B. der Präsident heute nicht mehr direkt vom Volk gewählt. Auch ein Bundesverfassungsgericht gab es erst ab 1949, die Richter werden übrigens hälftig vom Bundestag und Bundesrat gewählt, also von der Legislative... was nicht unproblematisch ist, wenn eine Gewaltenteilung funktionieren soll.  Die Richter dürfen hierzulande sogar Mitglied einer Partei sein, was z.B. in England nicht erlaubt ist. Die Einführung eines "Bundesverfassungsgerichtes " lag  u.a. ggf. darauf gegründet, daß eine demokratische Wahl einer Partei, wie früher die NSDAP, verhindert werden kann... dazu dienen u.a. auch alle Verfassungsschutz Elemente.


Grundgesetz Art. 146 - "Verfassung" vs. "Grundgesetz"

Mit dem Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland drängt sich eine weiter Frage auf: 

Wann könnte das deutsche Volk gemäß Grundgesetz  Artikel 146 über eine "neue" Verfassung abstimmen?  

Hier der Text aus Art. 146 GG  vom 29. September 1990:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Nun, aus diesem Artikel geht hervor, daß das Grundgesetz nicht von Beginn an als echte Verfassung gedacht war. Kann es denn dann heute eine Verfassung sein? Wenn man das mit ja beantwortet stellt sich auch die Frage, wann das Grundgesetz denn dann eine Verfassung geworden ist?  Wie z.B. die Bundesbehörden - hier der Petitionsausschuß - diese Fragen beurteilt, können Sie hier nachlesen:

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Was ist aus staatsrechtlicher Sicht bei der Wiedervereinigung 1990 eigendlich passiert?

Im Gegensatz zum Fall der Mauer - rechtlich nichts umwerfendes - gem. GG Art. 23 (2) , Stand September 1990 ist die DDR der BRD beigetreten, das wars. 

Grundlage war Artikel 23. GG :

[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. 

[2]  In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Aber: Da stellt sich die grundsätzliche Frage, warum hier nicht Nägel mit Köpfen gemacht wurde, das "Provisorium Grundgesetz" durch eine echte Verfassung ersetzt, die BRD als Verwaltungsmodalität ( siehe Rede Carlo Schmidt) aufgehoben und deutsche Angelegenheiten wieder auf klare souveräne Staatsfüße gestellt wurden?  Ein Staat, der ja laut einem Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 immer noch existierte - das deutsche Reich ! Nun, zum deutschen Reich gehören eben immer noch alle Ostgebiete... das ist völkerrechtlich klar... das hätte man dann eben klären müssen... 


Wie ging es weiter: Nach 1990 hat man dann Grundgesetz Art. 23 komplett ersetzt und darin im wesentlichen die Integration Deutschlands in die EU festgeschrieben:

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. (...)


Und in diesem Prozess der Integration sind wir heute ! Diese Entscheidung wurde bei der Wiedervereinigung 1990 zweifelsfrei getroffen und bis heute mit der stetigen Übertragung von Hoheitsrechten an die EU umgesetzt ! Nur - der eigendliche Souverän, das deutsche Volk, wurde in einer so grundsätzlichen Weichenstellung wie so oft in der Vergangenheit wieder einmal nicht umfassend informiert geschweige denn - direkt gefragt. Wohin könnte das führen? Letztendlich zur vollständigen Auflösung von dem, was dann einmal Deutschland war, durch eine Umwandlung in einen EU Bundesstaat nach Vorbild der USA , mit einer Zentralregierung durch eine handvoll Kommissare (über dann 300 Mio. Menschen) nach Vorbild der ehemaligen UdSSR. Man könnte dann auch von der EUdSSR sprechen. 


Durch den kompletten Ersatz von GG Art. 23 (Stand Sep. 1990, siehe oben) wurde dann aber doch Nägel mit Köpfen gemacht - und zwar hinsichtlich einer weiteren "Aufnahme" von Gebieten, nämlich die östlichen Teile des deutschen Reiches. 

(Deutschlandtreffen der Schlesier wird heute noch alle 2 Jahre durchgeführt). Theo Weigel sagte einmal auf dieser Veranstaltung 1989:

"Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, in dem die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind !"

Übrigens, eine Sprachenkarte für Mitteleuropa von 1920 zeigt, auf welchem Gebiet im Verhältnis zum damaligen deutschen Reich hauptsächlich Deutsch gesprochen wurde. 

 

„Nichts ist geregelt, was nicht auch gerecht geregelt wurde." 

(Abrahm Lincoln)


UN-Feindstaatenklausel 

Deutschland wird noch immer den sogenannten Feindstaatenklauseln der UN-Charta Art. 53+107 unterworfen und ist daran vertraglich gebunden. (Relevante Textstellen wurden auch hier gelb hervorgehoben).  

In den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta der Vereinten Nationen wurden die ehemaligen Feindstaaten der Alliierten im 2. Weltkrieg , also auch Deutschland, einem "Sonderrecht" unterstellt. Seit Abschluß des 2+4 Vertrages wird nun vehement behauptet, daß diese Bestimmungen  "obsolet" geworden seien, weil die Alliierten 1990 auf den Fortbestand Ihrer Besatzungsrechte "verzichtet" hätten. 

Das ist allerdings nach Aussage vieler Staatsrechtler Unsinn, solange diese denn schriftlich fixiert sind, wären diese auch uneingeschränkt gültig. Warum übt die Bundesregierung keinerlei Druck aus, die Charta der UNO dahingehend zu ändern?

Der Artikel 53 lässt "Zwangsmaßnahmen" der Siegermächte gegen Deutschland  jederzeit zu, ohne daß der Sicherheitsrat dafür zustimmen müsste.

Der Ausdruck "Feindstaat" ist definiert in Absatz 1 Artikel 53 der UN-Charta und gilt für jeden Staat, der während des 2. Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. Diese Klauseln schränken also die Handlungsfreiheit jeder deutschen Bundesregierung in Innen- und Außenpolitischen Fragen ein und sind damit ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes. 

In der UN-Charta wurde übrigens auch festgelegt, das die Staaten, die im 2. Weltkrieg gegen die Alliierten standen, als sogenannte Feindstaaten von der UNO ausgeschlossen bleiben, und sich nicht auf diese Charta berufen dürfen. Bei der Aufnahme der BRD und der DDR am 18.September 1973 in die UNO mussten daher beide Staaten den weiteren Fortbestand der sogenannten "Feindstaatenklauseln" ausdrücklich anerkennen.

Da alle ehemaligen Achsenmächte bis spätestens 1951 Friedensverträge aushandelten befindet sich nur noch die Bundesrepublik Deutschland, genauer: das Deutsche Reich;  völkerrechtlich im Kriegszustand. (z.B Österreich 1955 oder Japan 1951 )

Deshalb sollte man die Bundesrepublik Deutschland, allein wegen der immer noch bestehenden UNO Feindstaatenklauseln, nicht als souveränen Staat bezeichnen.


Volkssouveränität in Verfassungsfragen

Volkssouveränität heißt Gesetzgebung des Volkes und zwar gerade auch in Verfassungsfragen. 

Das Volk schafft sich seine Verfassung, die ihm gehört und nicht seinen Vertretern oder gar der Justiz. Dass gewählte Vertreter im Bundestag Entscheidungen treffen sollen, ist unstrittig. 

Dass aber diese Vertreter unter Mitwirkung der Justiz das Volk über Jahrzehnte von der direkten Gesetzgebung ausschließen, ist eine skandalöse Missachtung von Volkssouveränität. 

Statt wichtige gesellschaftliche Fragen durch demokratische Prozesse zu klären, werden sie dem Votum weniger Richter unterworfen, welche zum "Vormund demokratischer Gesetzgebung" mutieren

Was Verfassungsgerichtsbarkeit konkret bedeuten kann, sei kurz an einem Urteil des BVerfG von 1994 aufgezeigt: 

Das Gericht sollte darüber befinden, ob die damaligen ersten Auslandseinsätze der Bundeswehr verfassungsgemäß seien. 

Vier Verfassungsrichter leiteten, als würden sie jenseits der Verfassung agieren, durch bloße Interpretation und Behauptung (die Nato sei ein System kollektiver Sicherheit) entgegen völkerrechtlicher Definitionen und dem Gebot der Texttreue eine Bejahung aus dem GG ab. 

Per bloßen Gerichtsurteil erfolgte so die Umwidmung der Bundeswehr von der bisherigen "Verteidigung" laut GG, zur späteren Angriffsarmee im Rahmen der Nato (Kosovokrieg). Richterliche Rechtsfindung, also juristische Konstruktion allein wendete die bis dahin unter dem Friedensgebot des GG stehende Militäragenda Deutschlands in ihr komplettes Gegenteil, ohne dass das Volk bei der existenziellen Frage von Krieg und Frieden irgendeine Möglichkeit der Entscheidung hat. 

Ist das Demokratie?


Dasselbe gilt für illegale Einwanderung:

Ein unglaubliches Beispiel zu diesem Thema ist eine Urteilsbegründung des OLG Koblenz vom 14.2.2017, in der Urteilsbegründung steht unter Gründen, Pkt 58

"(...) zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik  nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht (...)  Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."   Weiterlesen


"Reichsbürger"

Aus allen oben aufgeführten Beiträgen kann auch abgeleitet werden, was Menschen antreibt, die heute als "Reichsbürger" stigmatisiert werden - sie wollen im Grunde einen Zustand fehlender Souveränität nicht akzeptieren. Menschen, die sich mit diesen Dingen eingehend beschäftigt haben, dafür kämpfen, das sich etwas ändert, aber daraus auch Konsequenzen oder Handlungen für sich ableiten. Also mitnichten Kriminelle oder Nazis, wie gerne öffentlich behauptet wird.

Übrigens, auch der Sänger von den "Söhnen Mannheims", mit Künstlernamen Xavia Naidoo, setzt sich für geregelte Zustände und einer echten Souveränität Deutschlands ein, wofür auch er als "Reichsbürger" stigmatisiert und ausgegrenzt wird.  

(Passender Liedtext und Song von den Söhnen Mannheims : "Dein Leben".) 

So liegt die Wahrheit möglicherweise da, wo Menschen - der Wahrheit wegen - bereit sind, trotz öffentlicher Stigmatisierung und Ausgrenzung, berufliche und finanzielle Nachteile, vielleicht sogar ihre Freiheit zu opfern...  


NSA Affäre und die Rolle von Geheimdiensten

"Freunde abhören, sowas geht gar nicht" wie Fr. Merkel dazu bemerkte, ist keine Reaktion einer echten souveränen Regierung sondern klingt eher nach öffentlich ertappten "Vasallen".

(Die Affäre entstand aus Enthüllungen von als Top Secret gekennzeichneten Dokumenten der National Security Agency (NSA) und darauf folgend weiteren Veröffentlichungen und den internationalen Reaktionen darauf. Der US-amerikanische Whistleblower und ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden enthüllte Anfang Juni 2013, wie die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich seit spätestens 2007 in großem Umfang die Telekommunikation und insbesondere das Internet global und verdachtsunabhängig überwachen. Als Rechtfertigung führen Politiker und Geheimdienstchefs der beiden Länder an, dass mit den Maßnahmen terroristischen Anschlägen vorgebeugt werde...)  Quelle: globale Überwachungs- und Spionageaffäre


Übrigens wie so oft, seit den Anschlägen von 9/11 wird auffällig vieles mit dem Begriff "Terrorismus" gerechtfertigt... solchen Begründungen sollte deswegen aber auch immer sehr misstrauisch begegnet werden.

Wenn man über Souveränität spricht, müssen auch die Rollen von Geheimdiensten hinterfragt werden. Wem dienen Sie ?

Was den Verfassungsschutz in Deutschland betrifft, ist unter der Seite Aktuelles/Verfassungsschutz kritisches zu erfahren.

Sehr interessant ist das, was Edward Snowden dazu zu sagen hat.

In einem Interview via Videokonferenz spricht Snowden über eine Reihe von Themen, u.a. über die Geschichte des "tiefen Staates", die Überwachungsprogramme der NSA, Presse- und Meinungsfreiheit sowie darüber, was der Einzelne tun kann, um Veränderungen zu bewirken:

Edward Snowden - Videokonferenz 15.1.17 Muenchen


"Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert."

Edward Snowden 


Europäische Union

Die Souveränität kann aber auch durch "Übergeordnete" Instanzen eingeschränkt werden.

In der Publikation des Bundestages „das Parlament“ kann man als Definition eines "Staatsstreiches" u.a. lesen:

Als Staatsstreich oder Putsch bezeichnet man den irregulären Transfer der Regierungsgewalt. Oft ohne den Einsatz militärischer Mittel…“  

Das bedeutet, wenn die Macht an Instanzen übertragen wird, die z.B.  im Grundgesetz dafür nicht vorgesehen sind, und diese Machtübertragung  erfolgt an eine Institution, die zudem noch keine genügende demokratische Legitimation besitzt, dann handelt es sich um einen Staatsstreich, auch wenn er ohne sichtbare Gewalt stattfindet. In Deutschland  gibt die Regierung  „freiwillig“  einen großen Teil Ihrer Kompetenzen in fremde Hände, die EU-Behörden, die nicht demokratisch gewählt werden (EU-Kommissare und Rat). 

Dem EU-Parlament fehlen wesentliche Kompetenzen (z.B. Initiativrechte) und ist somit auch keine echte demokratische Institution. Die vom Grundgesetz vorgeschriebene Machtverteilung und das Zustandekommen der Gesetze (z.B. durch ein Parlament) werden somit unterlaufen. 

Viele Abstimmungen im deutschen Bundestag und Bundesrat haben durch die Priorität der Brüsseler Gesetze nur noch „formalen“ Charakter. Die Auswirkungen und Ziele der Gesetze aus Brüssel, auf die wir keinen Einfluss mehr haben, sind dagegen heftig;  um nur einige Punkte zu nennen:

  1. Brüsseler Gesetze und Verordnungen,  gefasst von der Kommission und  Rat haben mittlerweile Priorität in allen wesentlichen  Belangen des  Staates
  2. Die Möglichkeit, diese Gesetze  und Verordnungen jederzeit zu erweitern und zu ändern, wobei das EU-Parlament lediglich „angehört“ zu  werden braucht
  3. Das Fehlen einer "echten" Gewaltenteilung in der EU (Legislative, Exekutive, Judikative)
  4. Die Aushebelung des deutschen Verbotes von Angriffskriegen und das ohne Einspruchsmöglichkeit des EU- Parlamentes oder des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
  5. Das Recht in eine protestierende  Menge  zu schießen, um einen „Aufruhr" rechtmäßig  niederzuschlagen

(Mehr dazu im Kapitel EU-Kritik)


Deutschland, immer noch ein besetzter Feindstaat ?

Offiziell wird das natürlich immer abgestritten, aber Fakt ist:

In Deutschland befinden sich alle wichtigen Militärstützpunkte, z.B. in Ramstein.
Direkt neben Ramstein befindet sich das größte Europäische NATO Waffenlager.
Die US Hauptquartiere USAFE (Ramstein),  USAREUR (Wiesbaden) , SOCEUR (Stuttgart) , AFRICOM (Stuttgart) befindet sich in DEUTSCHLAND !
Daneben über 30.000 Soldaten aus den USA sowie über 3.000 britische Soldaten. Das macht Deutschland allerdings auch, dank NATO und USA, zu einem wichtigen strategischen Ziel für zukünftige Feinde, oder sagen wir : Feinde der USA? oder der NATO?

Angeblich werden auch die völkerrechtsverletzenden  Drohnenangriffe (oder besser Morde?) der USA von Ramstein aus gesteuert oder zumindest koordiniert.

Und es bestehen immer noch Regelungen für die militärische Besatzung Deutschlands (z.B. GG  Art.120) im Grundgesetz.  Wäre das im Falle einer echten Souveränität  nicht auch längst schon "obsolet"? Aber sie stehen immer noch dort...


Verhalten eines "Staatsoberhauptes" der BRD

Ganz zuletzt möchte ich hier noch auf eine Reaktion von Frau Merkel hinweisen. In der CDU Wahlparty 2013 nimmt Sie als Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland bei Ihrem Bühnenauftritt demonstrativ Ihrem Nachbar (H. Gröhe) die Nationalflagge aus der Hand und übergibt Sie jemanden außerhalb der Bühne... 

Wenn man genau hinschaut, fällt folgende auf:

  • Sie erschrickt förmlich beim Anblick der Nationalflagge
  • Sie kann Sie nicht mal anschauen
  • Sie gibt Sie mit verschlossenen Augen aus den Händen
  • Sie schüttelt ablehnend den Kopf
  • Sie wendet sich angewidert ab

Spekulationen, was dabei in dieser Frau vorgeht, überlasse ich dem Leser. Hier der Video mit Merkel.   


Zum Abschluß: Interessantes Volksbegehren in Bayern - Austritt Bayern aus der BRD

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Dezember 2016 - 2 BvR 349/16 :

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde  des Herrn S.... gegen die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den 

Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (...)  am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:


Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Initiator:  Bayern Partei https://bayernpartei.de/   

Text des Begehrens : Freiheit für Bayern http://freiheit-fuer-bayern.de/volksbegehrenstext oder als PDF: Freiheit fuer Bayern

 


Zusammenfassung 


  1. Die UNO Feindstaatenklauseln gelten auch heute unbeschränkt für Deutschland (übrigens nur noch für Deutschland)
  2. Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag, alleine die gültigen"Feindstaatenklauseln" der UNO wiederlegen dies. Er enthält im Gegensatz zu den sowjetischen Truppen keine Abzugsregelung von Truppen der USA, Großbritannien und Frankreich. Es werden eine Reihe von "Vorgaben" an die derzeitige sowie an zukünftige Verfassungen  (GG Art. 146) in Deutschland gemacht. Er verbietet Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen.
  3. Teile des Überleitungsvertrages von 1954 sind auch nach dem 2+4 Vertrag bis heute gültig, insbesondere die, welche die ehemaligen Siegermächte vor jeglicher Anklage - im Gegensatz zu den Nürnberger Prozessen gegenüber Deutschland - für alle Zeiten schützt. In Sachen Reparaturzahlungen, auch zukünftige !, heißt es  : "Die Bundesrepublik wird ...keine Einwendungen ... erheben !
  4. Das Grundgesetz ist in seiner Entstehung keine vom deutschen Volk legitimierte Verfassung sondern eine von den Siegermächten geschaffenes "Nachkriegsprovisorium". Das Bundesverfassungsgericht dürfte daher als solches gar nicht so heißen, es müsste eher heißen: Bundesgericht zur Wahrung und Einhaltung des Grundgesetzes. Ähnliches gilt auch für den  "Verfassungsschutz."  Bei der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde lediglich die DDR von der BRD aufgenommen.
  5. Volkssouveränität bei Verfassungsfragen:  Statt wichtige gesellschaftliche Fragen durch demokratische Prozesse zu klären, werden sie dem Votum weniger Richter unterworfen, welche zum "Vormund demokratischer Gesetzgebung" mutieren
  6. Die deutschen Regierungen haben einen großen Teil der Regierungsgewalt an die EU übertragen, der dazu in vielerlei Hinsicht demokratische Legitimationen fehlen. 
  7. Direkt neben Ramstein befindet sich das größte Europäische NATO Waffenlager,  die US Hauptquartiere USAFE, USAREUR, SOCEUR, AFRICOM befindet sich in DEUTSCHLAND . Über 30.000 Soldaten hauptsächlich aus den USA sind in Deutschland stationiert.


Weitere Informationen zu  diesem Thema:

Vortrag von Alfred E. Zips  (Oberstleutnant a. D. Alfred E. Zips der Bundesrepublik Deutschland)Bundesrepublik Deutschland - ein souveräner Staat?


Ein von der AfD-Fraktion produzierten Film :

Die Bundeswehr-Misere: Warum Deutschland sich nicht mehr verteidigen kann

zum "beklagenswerten Zustand" unserer Bundeswehr.


Weitere Infos / Links zum Thema:

Das Völkerrecht Autor Karlheinz Baumgartl, Oberhaus

Diesen Artikel incl. Quellenangaben können Sie hier als pdf herunterladen:  Souveränität der Bundesrepublik Deutschland

Eine Druckversion dieses Artikels, faltbar im A5 Format, können sie hier herunterladen:  Druckversion A5 Format


Dr. Carlo Schmidt in seiner Rede im parlamentarischen Rat am 8. September 1948 :

"... wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft zu organisieren habe, könne man nicht von einem Start im demokratischen Sinne sprechen"

oder

What is the sense of NATO? It is to keep the Americans in, the Russians out, and the Germans down. 

(Übersetzt:  Was ist der Sinn der NATO? Die Amerikaner "drinnen", die Russen "draußen" und die Deutschen "unten" zu halten)

Lord Hastings Lionel Ismay, erster NATO-Generalsekretär 1952-1957


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