Demokratie und Vielfalt ?

Mit Hilfe des Bundesprogrammes "Demokratie lebenkönnen sich bestimmte Gruppen, Organisationen oder kommunale Gebietskörperschaften seit 2015 staatliche Fördermittel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufen. Da es um (erhebliche) Steuermittel geht, soll hier der Anspruch und der allgemeine Nutzen am Beispiel der Büdinger Gemeinde näher beleuchtet werden. 

 











Bundesprogramm: Demokratie leben!  

( relevante Hervorhebungen durch den Autor)


Überblick Förderperiode

In der ersten Förderperiode, die 2015 begann und 2019 endete, wurden die Mittel für das Bundesprogramm deutlich erhöht: 

von 40,5 Millionen Euro im Jahr 2015 auf mehr als 115,5 Millionen Euro im Jahr 2019 (!)


Ziele des Bundesprogramms 

Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit – auf diesen Werten beruht ein gutes und solidarisches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Überzeugung. Sie werden jedoch immer wieder angegriffen. Menschen- und Demokratiefeindlichkeit hat viele Gesichter: Sie reicht von Rechtsextremismus über Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, islamistischen Extremismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Antiziganismus bis zu linkem Extremismus.

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.

Die Kernziele der aktuellen Förderperiode (2020 bis 2024) lauten:

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen    


1. Kernziel :  Vielfalt gestalten  

„Demokratie leben!“ erarbeitet Lösungen, um allen Menschen ein diskriminierungsfreies Leben zu ermöglichen. Ziel ist es, dass die Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und Widersprüche aushält. Die Projekte fördern das Verständnis für Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität.


2. Kernziel:  Demokratie fördern  

 „Demokratie leben!“ stärkt das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Rechtstaatlichkeit, Gleichwertigkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte vermittelt werden.


3. Kernziel:  Extremismus vorbeugen

„Demokratie leben!“ will die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene sowie extremistischer Einstellungen möglichst verhindern und dennoch stattfindende Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen. Dies schließt neben Rechtsextremismus auch islamistischen Extremismus und linken Extremismus mit ein.


Kritik zu oben : ( A-C)

A.) "Einwanderungsland" 

Unter dem Punkt  - Modellprojekte zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft  ist zu lesen:

(...) Die Zunahme von Gewalt und Bedrohungen gegen Geflüchtete und Engagierte zeigt, wie wichtig es ist, die Stärkung der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens im Einwanderungsland Deutschland zu einem Schwerpunkt von „Demokratie leben!“ zu machen. Mit den Projekten in diesem Programmbereich sollen Strategien und Ansätze entwickelt werden, die sich mit rassistischen und diskriminierenden Haltungen und Handlungen auseinandersetzen. Des Weiteren gilt es, neue Formate zu fördern, mit denen kontroverse, polarisierende und emotional aufgeladene gesellschaftspolitische Konflikte bearbeitet und demokratisch ausgehandelt werden...  


Hier wird auf einer offiziellen Seite eines Bundesministeriums,  völlig undifferenziert Deutschland zum Einwanderungsland erklärt. Das Grundgesetz spricht aber eindeutig immer nur von dem deutschen Volke ... niemals von einem anderen, davon abgesehen auch niemals davon, daß Deutschland ein Einwanderungsland sei. Überprüfen Sie es selber ). 

Der Widerspruch wird alleine schon dadurch deutlich, daß im Jahr 2016 Staatsministerin Aydan Özoguz zum "Themenjahr" das Impulspapier „Migrant*innen-organisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ vorgestellt hatte, in dessen u.a. unter „priorisierte Maßnahmen“ die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b vorgeschlagen wurde:

"die BRD ist ein vielfältiges Einwanderungsland. (...) Dadurch wird in der Verfassung verankert, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind."

Migrant*innen-organisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft

Wäre Deutschland ein Einwanderungsland, wären solche Staatsziele obsolet.

Das zeigt aber auch,   es gibt schon heute solche Forderungen, und zwar von Seiten einer sog. Migrantenlobby. 

Das lässt vermuten, welchen Kurs das Grundgesetz zukünftig bei angepassteren Mehrheitsverhältnissen nehmen wird...


Auch die Aussage, daß es eine"Zunahme von Gewalt und Bedrohungen gegen Geflüchtete und Engagierte."gäbe ist nicht gerade objektiv. 

Wie  die aktuellen Kriminalstatistiken des BKA zeigen, gibt es auch eine andere Seite:

BKA - Kriminalität im Kontext von Zuwanderung

Zitat: Im ersten Quartal 2019 wurden insgesamt 61.895 Fälle im Zusammenhang mit versuchten und vollendeten Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde [1. Quartal 2018: 66.158 Fälle].


Interessant ist auch der Punkt 11, hier heißt es:

Den deutschen Sicherheitsbehörden liegen weiterhin Einzelhinweise auf ein gezieltes bzw. organisiertes Einschleusen von Mitgliedern/Unterstützern terroristischer Organisationen mit dem Ziel der Begehung von Anschlägen in Deutschland vor.

Drucksache 19/6634 , Kriminalstatistik des BKA über Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund


Ein Anstieg von Straftaten wurde ab 2013  mit 76.231 bis 2017  auf  271.171 Straftaten festgestellt. 

In der Kategorie "Gefährliche und schwere Körperverletzung  wurden im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 2.890 Fällen zu 16.853 Fällen festgestellt... Es ist also nicht gerade objektiv, nur einseitig von Zunahmen von Gewalt gegen Geflüchtete und Engagierten zu reden.


B.) Kernziele Demokratie und Vielfalt

Die Kernziele Demokratie fördern und Vielfalt gestalten sind nicht generell vereinbar. Was hier unter "Vielfalt" verstanden werden soll,

wird erklärt unter Kernpunkt 2: „…Verständnis für Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität.“

Diversität bedeutet lt. Wikipedia u.a. „kulturelle Vielfalt". Und aus kultureller Vielfalt kann man eine multikulturellen Gesellschaft abzuleiten.

Die mulikulturelle Gesellschaft, welche seit 2015 auf Seiten der Bundesregierung und EU durch die ausgeübte Politik gefördert wird,

wird von vielen Staatsrechtlern; aber auch Richtern kritisiert und sogar als "Unrecht" bezeichnet,  siehe (UN)Recht der Masseneinwanderung

Durch die Linguistik im Bundesprogramm ist also davon auszugehen, daß mit Hilfe der Fördermittel auch um Akzeptanz einer multikulturellen Gesellschaft öffentlich geworben werden soll.

Diese "Akzeptanz" einer multikulturellen Gesellschaft  muß aber einem demokratischen Prozess unterworfen werden.

Wie bereits festgestellt, das Grundgesetz spricht immer nur vom Deutschen Volk. Wer sich dazu demokratisch legitimiert hält, das zu ändern, der müsste zuerst den Weg einer Grundgesetzänderung gehen.  


Jedem Volk, auch dem Deutschen, muß ein natürliches Recht zugesprochen werden, sich gegen Maßnahmen auszusprechen, die seine Kultur und Heimat gefährden könnten.  Eine solche Meinung auch ungehindert öffentlich diskutieren zu können, (Grundrecht Meinungsfreiheit) wäre der normale demokratische Prozess. 


C.) Demokratiefeindlichkeit ?

Wie unter  B.) die Verklammerung von Demokratie und Vielfalt funktioniert, wird das auch mit weiteren Begriffen gemacht. 

Was genau Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, islamistischen Extremismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Antiziganismus direkt mit "Demokratiefeindlichkeit" zu tun haben soll, ist nicht wirklich nachvollziehbar und bleibt wohl das Geheimnis dieses Bundesprogrammes bzw. ihrer "Schöpfer". 

Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die Verklammerung der Begriffe Demokratie und Klimawandel... dasselbe Spiel.


Kommen wir zu den lokale Partnerschaften zum Bundesprogramm "Demokratie leben" 

Zitat aus dem Bundesprogramm: 

"Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland u.a. kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.

In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. 

Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie..."


Lokale Partnerschaft mit Büdingen, Wetterau

Unter Federführung der Gemeinde Büdingen, dem Trägerverein Demokratie leben e.V   ( Vorsitzende Henrike Strauch , 1. Stadträtin ) sollen  Fördermittel zur Umsetzung der Kernpunkte des Bundesprogrammes an andere Vereine, Verbände etc. verteilt werden.  So z.B. nimmt das "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" diese Mittel in Anspruch. Nachfolgend einige Beispiele von daraus finanzierten "Aktionen":   


Beispiel 1: Aktion "Gesicht zeigen für Demokratie und Vielfalt" 

Das  Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt , zusammen mit dem Trägerverein "Demokratie Leben e.V.  gestaltet eine Aktion, in der sich alle (Büdinger) Bürger für Demokratie und Vielfalt einsetzen und stark machen sollen. Bei der Aktion  "Gesicht zeigen für Demokratie und Vielfaltwerden Plakate und  Straßentransparente gedruckt , auf dem man sich - zusammen mit anderen - mit seinem Bildportrait abdrucken lassen kann. Das Motto lautet  "Büdingen ist Bunt - Ich zeige Gesicht für Demokratie und Vielfalt ".  


Kritik: 

Welche Kernziele bei so einer Aktion wie "Büdingen ist bunt! Ich zeige Gesicht für Demokratie und Vielfalt" abgedeckt werden sollen, ist nicht erkennbar.

Weder stärkt es das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung oder den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wie es in den  Kernzielen heißt. Und daß Demokratie und Vielfalt nicht unbedingt Hand in Hand gehen, wurde bereits dargelegt.

Was dabei auf jeden Fall erreicht wird, ist eine (weitergehende) Spaltung der Gesellschaft und die Fundamentierung von gegensätzlichen Meinungen, und das fördert eben nicht  den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Man wird aufgeteilt in "willkommene Bekenner" und in die anderen... möglicherweise Rechte, Rassisten, Menschenfeinde, Demokratiefeinde, Leugner etc. Die guten und die  "Meinungsschädlinge", welche angeblich die Ihnen zugebilligte Meinungsfreiheit  mißbrauchen, um Ihre "schädlichen Ziele" wider der Wahrheit durchzuboxen...


Der Eiferer wird zum Inquisitor

Das hier fehlende Objektivität und gesellschaftliche Spaltung am Werk sind, bezeugen schon Aussagen der Organisatoren selber. Ein Zeitungsinterview mit den Organisatoren des "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" hatte Ende 2018 u.a. ein Zitat enthalten: 

"... Doch es gibt noch eine breite Masse, die sich nirgends einordnen lässt. Also Menschen, die antidemokratisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder homophop denken. "  Artikel v. Dez. 2018

Eine Förderung  des „gesellschaftlichen Zusammenhaltes?“


Dabei gerät der Eiferer oft in die Falle, wo er nichts positives mehr schafft, sondern zwanghaft gegen alles "Böse" vorgeht. 

Auch wer sich auf solche Eiferer einlässt, lebt gefährlich, denn er läuft Gefahr, selber in einen Strudel von Kampf und Hass gezogen zu werden und darüber hinaus sehr schnell vor die Wahl gestellt zu werden, sich entweder dem Kampf "gegen das Böse" anzuschließen oder - bald selber zu den "bösen" gerechnet zu werden !

Und auch die Landesregierung scheint hier Benzin ins Feuer zu gießen. Hessen plant zusätzlich ein Meldesystem gegen „Hetze“ im Netz  (Quelle: JF ). 

Und so dreht sich diese Spirale immer weiter und weiter...  ich möchte, das das aufhört.


"Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzten, dass du es sagen darfst."

(Vermutlich) Voltaire - Grundsatz von Demokratie und Meinungsfreiheit .



Beispiel 2: Aktion "Büdingen Rockt für Demokratie und Vielfalt" vom 17.11.2018

Mit Plakaten wurde  in einem großen Festzelt auf einem Sportplatz die Aktion "Büdingen rockt - für Demokratie und Vielfalt" beworben. 

Gem. einer Bürgeranfrage waren hier die Veranstalter das "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" und die Stadt Büdingen als Gemeinde. 

Als Kosten hierfür wurden angegeben: 4123 EUR (Zelt und Heizöl!) aus Steuergeldern der Gemeinde (durch Beschluß des Magistrates) sowie 3546 EUR Fördergelder, wahrscheinlich aus dem Bundesprogramm Demokratie leben.

Allein 553,35 EUR waren für Zeltbeheizung (November!) an Heizöl enthalten...  (Anfrage Fraktion PV). Der Eintritt für das Konzert war frei.

Eine weitere ähnliche Aktion unter dem Namen  Büdingen rockt für Demokratie und Vielfalt" fand am 23.Nov. 2019 statt. Diesmal in der Stadthalle, Kosten hierfür sind nicht bekannt. 



Kritik: 

Auch hier gilt: Welche Kernziele bei so einer Aktion verfolgt werden sollen, ist nicht erkennbar.

Welchen allgemeinen Nutzen bzw. im Sinne der Kernziele ein -  mit Steuermitteln aller Bürger finanziertes Konzert - haben soll, nur weil Ihm ein Mantel mit der Aufschrift "Demokratie und Vielfalt" übergestülpt wurde, muß hinterfragt werden.

Die Gemeinde bzw. Trägerverein selber antwortete darauf in einer Bürgeranfrage (Ebenda)  :

" Die Veranstaltungen ..... wurden durchgeführt, um auf Demokratie und Vielfalt der gesamten Bevölkerung hinzuweisen...

 

Wo ist hier die Förderung von Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wie es als Kernziel definiert ist?

Soll das Teil oder Förderung eines demokratischen Prozesses sein ? Konzerte und freier Eintritt auf Kosten aller um auf Demokratie und Vielfalt hinzuweisen? 


Beispiel 3: Demonstration der ANTIFA BI vom 17.11.2018

Antifa aus Sicht des Verfassungsschutzes:

Der „antifaschistische Kampf“ ist ein Hauptagitationsfeld von Autonomen. Aus ihrer Sicht ist es geboten, den Kampf gegen Faschisten und Rassisten in die eigenen Hände zu nehmen. In autonomen Publikationen und Stellungnahmen wird für Gegenveranstaltungen zu rechtsextremistischen Kundgebungen geworben. Die Agitation richtet sich auch gegen bestimmte staatliche Einrichtungen oder ihre Repräsentanten. Darüber hinaus werden Adressen und „Steckbriefe“ von politischen Gegnern veröffentlicht, die nicht selten mit der Aufforderung verbunden sind, diese Personen auch anzugreifen. Im Rahmen der „antifaschistischen Selbsthilfe“ werden auch militante Aktionen befürwortet, die sich in erster Linie gegen den politischen Gegner, insbesondere tatsächliche oder vermeintliche „Nazis“ richten. Dadurch kommt es regelmäßig zu hohen Sachschäden, teilweise aber auch zu Personenschäden.


Die Stadt genehmigte an diesem Tag (wie Beispiel 2) auch noch eine Aktion der Antifa, Veranstalter war die ANTIFA BI aus Friedberg .

Hierbei war die Gemeinde nach eigener Aussage zwar nicht finanziell beteiligt, allerdings waren auch hier neben dem Bürgermeister auch die 1. Stadträtin als Vorsitzende des Trägervereins "Demokratie Leben e.V. " mit einer öffentlichen Rede beteiligt.


Ob Bürgermeister oder Stadtrat als sich an einer solchen Aktion beteiligen darf (oder sollte!) , wird seitens der offiziellen Rechtsprechung wie folgt beurteilt:

Das Neutralitätsgebot BVerwG, Urteil vom 13. September 2017, Az. 10 C 6/16)

Das Neutralitätsgebot folgt aus dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG). 

Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken. Das gilt nicht nur im Wahlkampf, sondern darüber hinaus auch für den politischen Meinungskampf und Wettbewerb im Allgemeinen. Auch auf der kommunalen Ebene greift das Neutralitätsgebot ein. So verstoßen etwa Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister im Kommunalwahlkampf in amtlicher Eigenschaft abgibt, gegen die Neutralitätspflicht.


Nochmal, gemäß Bürgeranfrage (Frage Nr.5)  ,bezüglich einer Neutralitätspflicht,  antworteten die Verantwortlichen , daß die Veranstaltung nicht gegen eine Partei gerichtet wäre, das war aber offenkundig der Fall.  Beide Veranstaltungen vom 17.11.2018 fanden nicht zufällig vor den Türen eines NPD Parteitages statt. Dabei geht es hier nicht um die Partei, sondern um das demokratische Prinzip. Denn

" Das Neutralitätsgebot folgt aus dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG). ", wie das BVerwG, im Urteil vom 13. September 2017 entschieden hatte. Es gilt für alle Parteien.

Die Art der Beantwortung seitens der Verantwortlichen zeigt aber auch, daß man sich durchaus der Thematik bewusst ist.  

Nochmal, es geht  schlicht um die Sicherstellung eines freien demokratischen Prozesses. Dieser Grundsatz wurde hier missachtet.


Für Mitglieder der Parlamente gilt auch Neutralität, Grundgesetz Art. 38:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 

Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.



Extremismus 

Ein anderes Ziel des Bundesprogramms : Engagement gegen - jede Form - von Extremismus 

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.


Zwei lokale Beispiele: 

Ende 2017 war das Fahrzeug des NPD Fraktionsvorsitzenden in der Nacht in Flammen aufgegangen, Brandstiftung, ein in diesem Fall schwerlich zu widerlegender Fall von Linksextremismus. Ein anderes lokales Beispiel ist eine nächtliche Attacke gegen einen AFD Politiker in Bad Nauheim. 

Kritik an "linkem" Extremismus wurde bisher leider nie, weder im Trägerverein noch beim "Bündnis für Demokratie und Vielfalt" geäußert... es scheint hier gerade nicht "gegen jede Form des Extremismus" zu gehen.


In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen kleinen Ausschnitt der Rede von Michel Friedmann, der auf der letzten Demokratiekonferenz , organisiert durch den Trägerverein  Trägerverein Demokratie leben e.V  und das Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt in Büdingen eine Rede gehalten hatte:

„ (…) Wir erleben in der BRD zum ersten mal, daß eine rassistische , menschenfeindliche und wie ich finde demokratiefeindliche Partei die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag ist, und daß nicht etwa weil Millionen Menschen Protestwähler wären – sie wollen ernst genommen werden – Sie wählten eine Partei die das einzige Programm den Hass beinhaltet – ich finde, daß wir alle uns dafür verantwortlich machen müssten, was wir wählen, und das gelte auch für AFD Wähler ..“

Einen Kommentar erspare ich mir an dieser Stelle.


Kann man von einer Gemeinnützigkeit ausgehen? 

Nachfolgend Auszüge aus der Satzung des Trägervereins der Stadt Büdingen  „Demokratie leben! " 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

2. a) Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke (§52 Abs. 2 Nr. 25 AO), die Förderung der politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen (§52 Abs. 2 Nr. 24 AO) sowie der Toleranz und Völkerverständigung (§52 Abs.2 Nr. 13).


Abgabenordnung, § 52, Gemeinnützige Zwecke

(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern


Ob der Trägerverein sowie der Verein "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" nach obiger Beurteilung als gemeinnützig im Sinne der Abgabenverordnung §52 einzustufen sind, kann angezweifelt werden. Alle Aktionen haben einen politisch einseitigen Charakter, auch die Vereinsführung ist politisch einseitig (links) besetzt.


Als Abschluß möchte ich noch auf ein Zitat von Michel Friedmann, der auf der letzten Demokratiekonferenz, veranstaltet von  Trägerverein Demokratie leben e.V  und dem "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfaltin Büdingen am 12. Sep. 2019 gesprochen hatte. Diese Konferenz findet 1x Jährlich statt.

Zitat:

„ (…) Wir erleben in der BRD zum ersten mal, daß eine rassistische , menschenfeindliche und wie ich finde demokratiefeindliche Partei die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag ist, und daß nicht etwa weil Millionen Menschen Protestwähler wären – sie wollen ernst genommen werden – Sie wählten eine Partei die das einzige Programm den Hass hätte – ich finde, daß wir alle uns dafür verantwortlich machen müssten, was wir wählen, und das gelte auch für AFD Wähler ..“


Einen Beurteilung dieses Musterbeispieles des 2. Kernzieles zur Förderung des Verständnisses für Demokratiedemokratische Bildung gesellschaftlichen Zusammenhalt erspare ich mir an dieser Stelle. 

Wozu führt das alles? Es werden auf diese Weise immer weitere Keile in die Gesellschaft getrieben:  Das Volk wird aufgeteilt in "willkommene Bekenner" und eben in die angebliche Rechten, Rassisten, Menschenfeinden, Demokratiefeinden, Leugner etc. Letztere sind die Schlimmen, die Meinungsschädlinge, welche die Ihnen zugebilligte Meinungsfreiheit angeblich mißbrauchen, um Ihr "schädlichen Ziele" wider der Wahrheit durchzuboxen nach dem Mantra:

„Gib dem XXXXXXX  keine Change !Sein Gefasel ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen !“



Indoktrination an Schulen ?  Das "Lehrer-Projekt"

In einem geplanten "Lehrer-Projekt" des Trägervereins Demokratie Leben in Büdingen/Altenstadt wird ganz offen die geplante "Umerziehung" der Deutschen nach 1945 zu einer Tugend erklärt, die heute offensichtlich im "Endstadium" läuft. Am besten geschieht dies natürlich schon früh in den Schulen, dazu braucht es entsprechend "gebildete" Lehrer. Man könnte meinen, das diese Offenheit zu solch menschen- und völkerverachtender Haltung irgendwann zu einer allgemeinen Abwehrhaltung führen müsste, aber scheinbar passiert das Gegenteil... eine Verstedigung und allgemeine Akzeptanz. Un dies soll auch noch alles  demokratisch sein...
Was die "Umerziehung" für uns Deutsche bedeutet wird in der Anlage (Historische Tatsachen) auch mal aus der Perspektive der "Besiegten" dargestellt... 
Lehrer-Projekt des Trägerverein Demokratie:
https://www.demokratieleben.com/projekte/projekte-2021-teil-2/lehrer-projekt/


Auszug:
"Haltung statt Zurückhaltung. Latent bedroht war die Demokratie durch Apathie, Extremismus und Populismus schon immer. Nun aber rüttelt die Alternative für Deutschland durch ihre parlamentarische Vertretung an den Grundfesten unserer Demokratie. Da demokratisches Bewusstsein keine anthropologische Konstante darstellt, sondern Tag für Tag erlernt werden muss, führt an der Aufwertung politischer Bildung an Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung kein Weg vorbei. "Soll Schule ihren Bildungsauftrag einlösen und wollen wir werder Politikverdrossenheit noch Geschichtsvergessenheit zum Schulprogramm erheben, dann muss politische Bildung von der ersten bis zur letzten Jahrgangsstufe ausgebaut werden. Historisch verpflichtet sind wir dazu schon durch das Reeducation-Programm, das uns die Alliierten nach 1945 im erstaunlicherweise unerschütterten Glauben an die stabilisierende Kraft der Demokratiepädagogik auferlegten."

Schlußbetrachtungen

Seit einigen Jahren finden sogenannte "Gegendemos gegen Rechts" im Verbund mit Vertretern von Parteien, aber auch der Kirchen ,dem DGB usw. statt. Oft auch Seite an Seite mit Linksradikalen, z.B. der lokalen Antifa statt. Kräftige Unterstützung finden diese auch in den lokalen Medien. Der Büdinger Trägerverein Demokratie leben e.V  zusammen mit dem Verein Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt bildet  dabei leider auch keine Ausnahme.

Unter dem Deckmantel der Demokratiebeflissenheit versuchen sie eine Schlüsselstellung im lokalen Politikbetrieb, aber auch in Schulen einzunehmen.

All diese Vereine und Organisationen werden kräftig finanziell und organisatorisch von Gemeinde, Kreis, Land und Bund direkt oder indirekt  unterstützt.  Viele solcher Organisationen sind im ganzen Land verteilt. Sie suchen auch Kontakt zu den Schulen oder arbeiten mit Ihnen zusammen, Beispiel:  WEG Gymnasium Büdingen 

"Schülerprojekte" sollen sich mit Themen beschäftigen wie Diskriminierung, Rechtsradikalismus, Faschismus und Neonazis. Es werden "Interkulturelle Kinderfeste" organisiert und man versucht möglichst viele andere Vereine mit "ins Boot zu nehmen" um somit eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz zu erwirken.

Um von dem Image einer "Störung" bei Gegendemos wegzukommen, organisiert man dann Konzertveranstaltungen und nennt diese dann z.B. "Büdingen rockt - für Demokratie und Vielfalt". Die Konzerte kosten keinen Eintritt und werden ausschließlich von Steuermittel finanziert.


Am 6.3.2020 Veröffentlichte Hr. Nicolaus Fest (MdEP) einen Einblick in einen Bericht von Europol zum europäischen Terrorismus. Europol ist eine Polizeibehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Der Bericht darf nur von Abgeordneten der EU in einem Sicherheitsraum gelesen werden, Mobiltelefone und Notitzen sind angeblich nicht erlaubt! Aus diesem Bericht ging hervor, daß an 1. Stelle der muslimische Terrorismus läge, an 2. Stelle der Linksterrorismus und an 3. Stelle hieß es: Eine Bedrohung von rechts gäbe es nicht.... fragen Sie Ihren gewählten Vertreter im EU Parlament , ob er dies verifizieren kann. Ist das der Grund für die Abschottung ? Jedenfalls wäre das total konträr zu dem, was und hier tagtäglich eingeredet wird.


Übrigens nach der Veranstaltung der Antifa vom 17.11.2018 wurden einige in diesem Zusammenhang interessante Straßenmalereien hinterlassen... auch das kommunistische Symbol mit Hammer&Sichel. war dabei. 


Wussten Sie schon?

Seit 2021 gibt es eine Ausbildung zur "Zertifizierten Fachkraft für Rechtsextremismusprävention" , oder sollte man "Nazijäger" sagen?

Quelle: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/hier-koennen-sie-sich-zur-zertifizierten-fachkraft-fuer-rechtsextremismuspraevention-ausbilden-lassen/


Zum Nachdenken: 

Kann eine "multikulturelle" oder "multiethnische"  Demokratie funktionieren? 

Setzt Demokratie nicht eine relativ homogene ethnisch-kulturelle Bevölkerung mit im Wesentlichen sehr ähnlichen Wert- und Lebensvorstellungen voraus ? ( Weiterer Beitrag :  "Passen die Kulturen zusammen?" )

Sich zum Teil gegenseitig ausschließende Wert- und Lebensvorstellungen (z.B. die Rolle der Frau im Christentum vs. Islam) können schwerlich einer demokratischen Mehrheitsentscheidung unterworfen werden.



Seite Zurück 


Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz ok