Historisch einzigartiges Experiment der Völkerdurchmischung ?

In einem ARD Live Interview vom 20.2.2018 wurde ein Herr Namens Yascha Mounk interviewt. 

Etwa bei 1:50 sagte er wörtlich: "...das wir (wen meint er damit?) hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoenthnische , monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln, das kann klappen, das wird glaube ich auch klappen, aber dabei kommt es natürlich auch zu vielen Verwerfungen..()..". 

Daraus folgen klare Fragen: WER hat eigendlich WEN dazu mandatiert, hier ein ethnisches Experiment durchzuführen? 

Das volle Interview sehen Sie hier. 


Zitat:  "...das wirwen meint er damit? ) hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoenthnische , monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln, das kann klappen, das wird glaube ich auch klappen, aber dabei kommt es natürlich auch zu vielen Verwerfungen (...) 


Die Moderatorin bedachte diese Ausführungen mit einem schlichten "hmmm" und ging dann ganz unaufgeregt zur nächsten Frage über ! Abgesehen davon, dass sie damit indirekt bestätigt, dass in den Medien diese Aussage kein "Aufreger" , sondern ganz offenbar Common Sense ist. 

Wer ist dieser Mounk? 

Hr. Mounk wurde am Trinity College in Cambridge und an der Harvard University ausgebildet und ist Redakteur bei The Atlantic, Senior Fellow beim German Marshall Fund und Moderator des Podcasts The Good Fight. Er schreibt regelmäßig Beiträge für internationale Zeitungen und Magazine, darunter The New Yorker, The New York Times und Foreign Affairs. Er ist ein häufiger Hauptredner bei hochkarätigen Veranstaltungen wie dem Aspen Ideas Festival und Mitglied des Council on Foreign Relations. Er spricht fließend Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch und kommentiert führende Radio- und Fernsehprogramme auf der ganzen Welt.

Zudem ist er Professor an der Johns Hopkins University School of Advanced International Studies (SAIS). Das Johns Hopkins Institut wiederum ist eines der Institute, welche die offiziellen Statistiken in Sachen Corona liefert... so klein ist die Welt.

Quelle: https://snfagora.jhu.edu/person/yascha-mounk/

 

Folgerungen:

1.) Der Umbau der Gesellschaft findet tatsächlich statt, und zwar als "einzigartiges Experiment". Manche nennen diesen Vorgang "Bevölkerungsaustausch". Hier noch von "Verschwörungstheorie" zu sprechen, wird  immer fraglicher.


2.) In diesem "einzigartigen Experiment" werden also Menschen, Inländer wie auch Migranten in zynischer Art und Weise quasi als "Experiment" in einem Großfeldversuch missbraucht...?  Das scheint aber niemanden zu stören. Schon gar nicht die "vierte" Macht im Staat, die Medien. Diese scheinen willige Gehilfen und Promoter in diesem  "Experiment" zu sein... oder sind Sie gar Werkzeuge?


3.) Die Gesellschaft wird dazu auf "Akzeptanz" getrimmt... durch die Medien, Ministerien, Werbung durch (Internationale) Konzerne  und durch die Politik insbesondere der "Grünen". Beispiele siehe ganz unten.


4.) Der letzte Großfeldversuch mit ca. 100 Millionen Toten, genannt "kommunistische Weltrevolution" mit Ihren 

Versuchen der Schaffung eines "neuen Menschen", des "Sowjetmenschen", und des "Paradieses auf Erden"

in einem "Bauern- und Arbeiterstaat", Sieg des "Proletariats über die Bourgeoisie" scheiterte (geschichtlich gesehen eigendlich erst kürzlich) ... 


Für die nächste Utopie ist man bereit, wieder "Verwerfungen" in Kauf zu nehmen ! Wie viele Verwerfungen bedarf es diesmal , bis solche ideologische Vergewaltigungen endlich aufhören ? Und wird es für diesen Versuch ein Zurück geben? Die Antwort muß logisch betrachtet sein:  Nein, dies wäre irreversibel.


Demokratie setzt eine relativ homogene ethnisch-kulturelle Bevölkerung mit im wesentlichen sehr ähnlichen Wert- und Lebensvorstellungen voraus. Sich zum Teil gegenseitig ausschließende Wert-   und Lebensvorstellungen (z.B. die Rolle der Frau - Grundgesetz vs. Islamische Vorstellungen) können nicht der demokratischen Entscheidungsmethode von 51 gegen 49 einem Minimalkonsens unterworfen werden. Es wird dazu führen, daß die tolerantere Seite (nämlich wir) nachgibt und damit sich selber aufgibt. 


Erklärung der Vereinten Nationen zum Recht von einheimischen Urbevölkerungen 

Die Resolution A/61/L.67 und Zusatz 1, 61/295 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (ohne Hinweis auf ein Haupt-Komitee) am 13. September 2007 angenommen als 

„Erklärung der Vereinten Nationen zum Recht von einheimischen (indigenen) Völkern!"


Artikel 8:
1) Einheimische Völker und Personen haben das Recht, einer erzwungenen Assimilation oder der Zerstörung ihrer Kultur NICHT unterworfen zu werden.
2) Die Staaten müssen einen wirkungsvollen Mechanismus bereitstellen, um Maßnahmen zu verhindern, die den einheimischen Völkern ihre Integrität als unterschiedliche Völker und ihre kulturellen Werte und Identitäten entzieht. Jede Form von erzwungenem Bevölkerungstransfer mit dem Ziel oder mit der Auswirkung, diese Rechte zu brechen oder zu unterlaufen, müssen vom Staat verhindert werden. Dazu gehört jede Form von erzwungener Assimilation und Integration.

Artikel 9:

Einheimische Völker und Personen haben das Recht, zu einer einheimischen Volksgruppe oder Nation zu gehören.


Die UN-Völkermordkonvention

Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

  1. Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  2. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  3. vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  4. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  5. gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.


Ein Völkermord oder Genozid ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise

„eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; 

er unterliegt nicht der Verjährung(...)

Völkermord wird oft als besonders negativ bewertet und etwa als „Verbrechen der Verbrechen“  oder „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht“ umschrieben. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 wurde die Bestrafung für Völkermord auch in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert.


Landtagswahl Hessen Okt. 2018 - Volksabstimmung

15 Fragen standen in Verbindung mit Veränderungen in der Hess. Verfassung zur Abstimmung. Eine davon war HV Art. 21 Abs. 1 Satz 2 

 „Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ , dieser sollte in „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ geändert werden und wurde mit 83% von den Bürgern befürwortet. "Besonders schwere Fälle waren Verbrechen wie Völkermord, und waren dahingehend für diejenigen geltend, die in der Lage sind, einen solchen auszuführen, sicher nicht der normale Bürger. 

Das war der überwiegenden Zahl der Wähler sicher nicht bewusst, wie alle anderen 15 Abstimmungen dem Bürger als Fortschritt "verkauft" wurde, was nicht zutrifft. Auch wurde dem Bürger nicht gesagt, daß diese Volksabstimmung keinesfalls freiwillig von der Landesregierung veranlasst wurden, sondern in der Verfassung für Änderungen an Verfassungstexten vorgeschrieben ist...


In diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnenswert: "Vorbereitung eines Angriffkrieges"

Bis 1. Jan. 2017 stand darin:

§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Danach wurde der Artikel abgeschafft...und angeblich ins Völkererrecht implementiert.  Hatte man Angst, daß zukünftige völkerrechtswidrige Angriffskriege (ohne UN Mandat)  in der die Bundeswehr eingesetzt wurde, wie zuletzt Syrien, Irak, Jugoslawien etc. für die Regierung strafrechtliche Konsequenzen in der BRD fordern könnte?    


Sehr empfehlenswert und passend zum Thema: 

Expresszeitung: "Hinter der Maske des Friedens - Die hybride Kriegsführung"  Video zur Ausgabe 

Zu bestellen unter: https://www.expresszeitung.com/     


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